4. Oktober 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 17Öffentlich

Bebauungsplan Rollefstraße/Trierer Straße

FB 61/0743/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Plum erläutert Herr Kriesel, dass die Verwaltung hier die Aufstellung eines städtischen Bebauungsplanes vorschlage, da die Sparkasse die Maßnahme lediglich als Erschließungs- nicht aber als Vorhabenträger durchführen wolle. In diesem Fall sei ein städtischer Bebauungsplan mit Umlegung für die Stadt die bessere Lösung.

Herr D. Müller schlägt vor, einen Anschluss des Plangebiets an die Trierer Straße zu ermöglichen, so wie es im ursprünglichen Entwurf der Planung auch vorgesehen gewesen sei.

Für die Fraktion der Grünenspricht sich Herr Rau gegen eine Ausweitung des Plangebiets in Richtung Trierer Straße aus; zum Einen sei in diesem Bereich die Lärmbelastung problematisch, zum Anderen wolle man aber auch eine klare Definition des Ortsrands beibehalten.

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick und die Herren Plum, D. Müller und Rau sowie seitens der Verwaltung Herr Kriesel beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, für den Bereich zwischen der Rollefstraße und der Trierer Straße eine Planung zu erstellen mit dem Ziel, diese Flächen für Wohnungsbau zu entwickeln. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Umlegung für diesen Bereich anzuordnen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, für den Bereich zwischen der Rollefstraße und der Trierer Straße eine Planung zu erstellen mit dem Ziel, diese Flächen für Wohnungsbau zu entwickeln.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Umlegung für diesen Bereich anzuordnen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Darstellung bisheriger Verfahrensablauf

Die in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vertretenen Fraktionen baten mit Schreiben vom 18.06.2011 um Einleitung des Bauleitplanverfahrens im Bereich Rollefstraße, da sowohl die Anwohner als auch die örtlichen politischen Vertreter die bauliche Entwicklung der Flächen wünschen. Eine entsprechende Vorlage der Verwaltung zum Beschluss der Einleitung des Verfahrens wurde am 20.07.2011 im Planungsausschuss nicht beraten, da weiterer Klärungsbedarf bestand.

Anlässlich eines Ortstermins im Frühsommer 2012 wurde eine Planung mit reduzierten Flächen (s. Anhang, unterlegter Bereich) diskutiert. Durch eine Reduzierung der Bauflächen unmittelbar an der Trierer Straße soll der Ortseingangsbereich weiterhin durch bestehenden baulichen Zusammenhang gebildet und eine Verschiebung des Ortsrandes in Richtung Kornelimünster vermieden werden. Eine Entscheidung über eine konkrete Planbereichsgröße steht noch aus und soll im weiteren Verfahren getroffen werden.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 04.07.2012 beraten und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen eines Wohngebietes für den Planbereich Aachen-Brand - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Planungsausschuss - zu beschließen.

Ziel und Zweck der Planung

In dem bislang landwirtschaftlich und als Hausgärten genutzten Innenbereich zwischen der Trierer Straße und der Rollefstraße soll eine moderate Innenverdichtung erfolgen. Auf den großzügig bemessenen Grundstücken sollen Einfamilienhäuser als Einzel- und Doppel-häuser sowie ggf. untergeordnet Mehrfamilienhäuser entstehen.

Der Abgrenzungsvorschlag 1 nimmt die Flucht des Ortseingangsbereiches auf und begrenzt das geplante Baugebiet auf den Innenbereich. Bei dieser Abgrenzung entsteht ein Baugebiet mit einer Bruttofläche von ca. 12.250 m².

Der Abgrenzungsvorschlag 2 nimmt eine topographisch vorhandene Hangkante des Geländes als Abgrenzung auf. Durch den Baumbewuchs und den Geländesprung entsteht eine natürliche und sinnvolle Abgrenzung des Baugebietes nach Nordosten. Die Bruttofläche des Baugebietes beträgt ca. 18.700 m².

Durch die Neuausweisung von Wohnbauflächen übernimmt das Baugebiet einen Beitrag zur Bereitstellung von dringend benötigtem familiengerechtem Wohnraum. Zur Umsetzung der Grundstücksentwicklung ist der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages geplant

Der Regionalplan stellt für die Entwicklungsflächen Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 1980 folgt der Regionalplanung und stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen dar. In einem untergeordneten Bereich sind Grünflächen dargestellt. Die Rahmenplanung Brand aus dem Jahre 2009 sieht für den Planbereich zu erhaltendes Grün vor. Die gegenwärtige Ortseingangssituation soll weiterhin den Übergang zwischen der Landschaft und geschlossener Ortslage symbolisieren und ein entsprechendes Entrée bieten. Das Plangebiet ist Teil des Bebauungsplans Nr. 7 der Gemeinde Brand. Aufgrund von Rechtsmängeln wird der Bebauungsplan nicht mehr angewendet.

Dieser TOP stand bereits am 21.07.2012 auf der Tagesordnung des Planungsausschusses. Er hat die Beratung vertagt, da noch Abstimmungsbedarf mit der Bezirksvertretung Aachen-Brand bestand. Eine Entwicklung dieses Bereichs sollte jedoch nur dann erfolgen, wenn die Anwendung des Baulandbeschlusses sichergestellt ist.

Die Verwaltung hat mit dem möglichen Vorhabenträger Gespräche geführt, mit dem Ergebnis, dass dieser nicht bereit ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu entwickeln.

Eine planerische Entwicklung dieses Bereiches ist von daher nur möglich, wenn die Stadt Aachen eine Planung für dieses Gebiet erstellt. Die Umsetzung dieser Planung soll dann über ein Umlegungsverfahren sichergestellt werden.

Die Verwaltung empfiehlt, entsprechend zu verfahren, wobei der Abgrenzungsvorschlag 2 Grundlage der weiteren Planungen sein sollte. Der Planungsausschuss sollte dem Rat die Anordnung der Umlegung empfehlen.

Für die Anordnung der Umlegung ist ein Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Verwaltung wird diesen nach der Entscheidung über die Größe des Plangebietes der Bezirksvertretung Aachen-Brand und dem Planungsausschuss umgehend zur Beratung vorlegen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (4)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 04.10.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:14