Schleckheimer Straße, Umbau Bushaltestelle Meischenfeld Baubeschluss
FB 61/0752/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Rohbock stellt die überarbeitete Planung anhand einer Präsentation vor. Unter Bezug auf das Beratungsergebnis der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurden die gewünschten Änderungen der Planung eingearbeitet; er erläutert die drei möglichen Umbauvarianten.
Die CDU-BF bedankt sich für die Verwaltungsvorlage, die ihr nunmehr Ziel führend erscheint. In Abwägung zwischen den Varianten 2 a und 2 b favorisiert sie die Variante 2 b, da die Mittelinsel in dieser Planung für alle Fußgängerverkehre optimal zur vorgesehenen Ein- und Ausfahrt des SB-Marktes liegt und der dort haltende Bus an dieser Stelle nicht überholt werden kann.
Auch die SPD-BF bedankt sich für die umfangreiche Verwaltungsvorlage, spricht sich jedoch für die Variante 1 ohne Mittelinsel aus. Die Verengung der Fahrbahn auf 6 m Breite erscheint gut und Schüler und andere Fußgänger können die Straße dort auch ohne Mittelinsel gefahrlos queren. Die Variante 2 b kommt für sie nicht in Frage, da Lieferverkehre für den künftigen SB-Markt wegen der Mittelinsel nur aus und in Richtung Schleckheim fahren können.
Auf Nachfrage der SPD-BF antwortet Herr Rohbock, die Kosten bei der Variante 1 sind deswegen höher als bei den anderen Varianten, weil dort der Flächenumbau am größten ist. Die Finanzierung sollte ursprünglich über den Veränderungsnachweis erfolgen. Dagegen hat sich die Kämmerei ausgesprochen; danach soll die Finanzierung über andere Haushaltssachkonten getätigt werden.
Frau Keller gibt zu Bedenken, dass es bei den beiden Varianten 2 a und b für die aus der August-Macke-Straße kommenden Fahrzeugführer zu Sichtproblemen auf die Schleckheimer Straße kommen kann und wenig Aufstellfläche für die Schüler vorhanden ist. Daher bevorzugt sie gleichmäßig breite Gehwege bis hin zur Bushaltestelle ohne Mittelinsel.
Auf Nachfrage der SPD-BF betont Herr Rohbock, dass für die Bushaltestelleund Mittelinsel ein Förderantrag gestellt wird. Für die darüber hinaus geplante Maßnahme der Gehwegverbreiterungist eine Förderung nicht möglich, die Haushaltsmittel müssen innerhalb des städtischenHaushalts bereitgestellt werden.
Ergänzend erläutert Herr Büchel hierzu, dass 83.000 € daher von anderen Maßnahmen, die nicht durchgeführt werden, genommen werden müssen.
Die SPD-BF betont nochmals, dass im oberen Teil der Schleckheimer Straße auch kein Fußgängerschutz in Form einer Mittelinsel oder einer Fahrbahnverengung vorhanden ist. Lieber sind ihr breitere Gehwege, die ausreichend Aufstellfläche bieten, zu Lasten einer geringeren Fahrbahnbreite. Sie setzt sich nochmals für die Variante 1 ein.
Die Grüne-BF schließt sich den Ausführungen an und plädiert ebenfalls für die Variante 1.
Die CDU-BF erinnert daran, dass bereits zwei Umbaumaßnahmen eingespart wurden, deren Kosten sich auf zusammen 80.000 € beliefen. Dies waren der Umbau der Bushaltestelle Lichtenbusch und die Verengung der Fahrbahn der Raerener Straße.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage des Plans 2012 / 10 - 01 Schleckheimer Straße Variante 2a den Ausführungsbeschluss für Gestaltungsvariante 2a mit Mittelinsel unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, auf Grundlage des Plans 2012 / 10 - 01 Schleckheimer Straße Variante 2a den Ausführungsbeschluss für Gestaltungsvariante 2a mit Mittelinsel unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs zu fassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Am 29.08.2012 wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster / Walheim eine Verwaltungsvorlage zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld an der Schleckheimer Straße im Ortsteil Kornelimünster beraten. Vor der Sitzung fand zusätzlich ein Ortstermin statt. Dabei wurde die Ausfahrt aus der August-Macke-Straße als problematisch beschrieben und kein Bedarf an einer Mittelinsel an der Einmündung festgestellt. Die Bezirksvertretung beschloss eine Änderung der vorgelegten Planung mit Verzicht auf die geplante Mittelinsel, Verbreiterung des nördlichen Gehwegs zwischen August-Macke-Straße und Alfons-Gerson-Straße, Verbreiterung des südlichen Gehwegs im Bereich der Einmündung Meischenfeld und Anlage eines Fußgängerüberweges oder einer Mittelinsel im Bereich der geplanten Haltestelle. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt am 06.09.2012 im Mobilitätsausschuss vertagt, um zunächst eine überarbeitete Planung in der Bezirksvertretung vorstellen zu können.
2. Planung
In allen Planungsvarianten wurde der südliche Gehweg im Bereich der Haltestelle Meischenfeld, Fahrtrichtung Kornelimünster, soweit verbreitert, dass auf der angrenzenden Fahrbahn weiterhin Begegnungsverkehr unter Bussen möglich ist und der vorhandene Parkraum am Fahrbahnrand (gegenüber der Einmündung August-Macke-Straße) nahezu erhalten bleibt. Zwischen den Einmündungen August-Macke-Straße und Meischenfeld entfällt die ursprünglich vorgesehene Mittelinsel. Die Seitenräume werden dort vorgezogen, um einerseits die Sichtverhältnisse an den Einmündungen zu verbessern und andererseits die Querungen für Fußgänger zu erleichtern. Für den geplanten Supermarkt wird eine neue, mit dem Investor abgestimmte Grundstückszufahrt berücksichtigt.
Im weiteren Straßenverlauf in Richtung Alfons-Gerson-Straße wird die Fahrbahnbreite reduziert und im Gegenzug der nördliche Gehweg verbreitert. Bei einseitigem Fahrbahnrandparken ist Pkw-Begegnungsverkehr weiterhin möglich.
Unterschiede in den Varianten ergeben sich aus der Lage der Haltestelle Meischenfeld, Fahrtrichtung Schleckheim, und die Anlage der dort geplanten Querungshilfe:
Variante 1
Der nördliche Gehweg wird durchgehend von der Einmündung August-Macke-Straße bis vor Hausnummer 52 auf etwa 3,0 m verbreitert. Der südliche Gehweg wird an der Einmündung Meischenfeld vorgezogen. Aufgrund der reduzierten Fahrbahnbreite und des erforderlichen Flächenbedarfs der dort fahrenden Busse kann zwischen der Einmündung Meischenfeld und der nördlichen Wartefläche der Bushaltestelle keine Mittelinsel angelegt werden. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Fahrtrichtung hinter der Haltestelle ist gemäß Richtlinien nur dann zulässig, wenn das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zuverlässig verhindert werden kann, z. B. durch Mittelinseln. In dieser Variante ist die Anlage eines Fußgängerüberwegs zwischen der Einmündung Meischenfeld und der nördlichen Bushaltestelle also nicht zulässig.
Variante 2a
Wird eine Mittelinsel zwischen der Einmündung Meischenfeld und der Haltestelle berücksichtigt, kann der Seitenraum im betroffenen Bereich nur in geringerem Maße verbreitert werden. Die Breite des nördlichen Gehwegs beträgt zwischen August-Macke-Straße und Bushaltestelle etwa 1,90 m (wie der vorhandene, gegenüberliegende Gehweg am südlichen Fahrbahnrand). Erst im weiter östlichen Verlauf weitet er sich auf circa 3,0 m auf. Der Seitenraum an der Einmündung Meischenfeld kann wegen der Ein- und Ausfahrtsituation am geplanten Supermarkt nicht vorgezogen werden. Die Ein- und Ausfahrt in bzw. aus Richtung Kornelimünster wurde über einen Sattelschlepper bemessen.
Variante 2b
Bei Nichtberücksichtigung eines Sattelschleppers an der Supermarktzufahrt in bzw. aus Richtung Kornelimünster liegen Mittelinsel und Haltestelle vergleichsweise näher an der Einmündung Meischenfeld. Die Ein- und Ausfahrt für den schweren Lieferverkehr ist dann nur in bzw. aus Richtung Schleckheim möglich.
3. Fazit und Empfehlung
Die Gehwege, insbesondere am nördlichen Fahrbahnrand der Schleckheimer Straße, werden in allen Gestaltungsvarianten verbreitert. Ohne baulich angelegte Querungshilfe (Variante 1) ist der Flächengewinn für Gehweg und Wartebereich der Bushaltestelle Meischenfeld vergleichsweise größer. Die Berücksichtigung einer Mittelinsel trägt jedoch wesentlich zur Verkehrssicherheit für Fußgänger bei. In den Richtlinien wird bei der vorhandenen Kombination aus Fußgänger- und Kfz-Verkehrsstärke eine Querungshilfe ausdrücklich empfohlen.
Durch die Schwenkbereiche des Lieferverkehrs an der Supermarkt-Ein- und Ausfahrt rückt eine Mittelinsel weiter von der Einmündung Meischenfeld ab (Variante 2a) bzw. müssen die möglichen Lieferwege eingeschränkt werden (Variante 2b). In beiden Fällen bleibt die Schulwegbeziehung Bushaltestelle Mittelinsel Meischenfeld jedoch erhalten, so dass keine Notwendigkeit besteht, den schweren Lieferverkehr umzuleiten.
Unter der Abwägung dieser Belange empfiehlt die Verwaltung, auf Grundlage der Variante 2a mit Mittelinsel unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs (Plan 2012 / 10 01 Schleckheimer Straße Variante 2a) den Ausführungsbeschluss zu fassen.
Die ASEAG befürwortet Variante 1. Aus ihrer Sicht enthält diese eine bessere Fußgängerquerung und eine eindeutige Linienführung.
4. Baukosten
Die Baukosten betragen auf der Basis der derzeitigen Information ca.:
Variante | Baukosten | Zuwendungsfähige Kosten | Zuwendungen | Differenz |
1 | 157.000 | 59.000 | 59.000 | 98.000 |
2a | 125.000 | 48.000 | 48.000 | 77.000 |
2b | 129.000 | 45.500 | 45.500 | 83.500 |
5. Finanzierung
Für den Bau der Bushaltestelle und Querungshilfe stehen im Haushaltsjahr 2012 Mittel in Höhe von 38.500 bei dem PSP-Element 5-120102-400-01200-300-1 78520000 Haltestelle Meischenfeld (Indagymnasium) zur Verfügung. Einnahmen aus Fördermitteln sind in Höhe von 38.500 eingeplant.
Die Maßnahmen werden nach § 12 ÖPNVG NRW (Investitionsmaßnahmen des ÖPNV) mit einem Fördersatz von 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Der Einplanungsantrag für die Haltestelle Meischenfeld wurde zum 30.03.2012 gestellt. Die Einplanungsmitteilung erfolgte am 29.06.2012. Der Finanzierungsantrag wird die aktuell höheren Kosten umfassen.
Seit 2011 können nach §11a ÖPNVG NRW Mittel für Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots im Ausbildungsverkehr beantragt werden. Ein Antrag zur Deckung der restlichen Kosten für die Haltestelle wurde zum 31.10.2011 gestellt.
Für die Realisierung der Variante 2a werden Kosten von 125.000 entstehen, Einnahmen aus Fördermitteln werden in Höhe von 48.000 erwartet.
Die nicht durch Fördermitteleinnahmen gedeckten Mehrkosten in Höhe von 77.000 werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.
Die Umgestaltung des Straßenraums stellt keine beitragsfähige Maßnahme dar, weder nach dem BauGB noch nach dem KAG NW.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 38.500 | 38.500 | 0 | 9.500 | 38.500 | 48.000 |
Auszahlungen | 38.500 | 38.500 | 0 | 86.500 | 38.500 | 125.000 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -77.000 | 0 | -77.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | -77.000 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben im Rahmen der VN 2013 | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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Technische Details
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Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 31.10.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zusätze
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Februar 2026 um 00:20