6. November 2012 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 7Öffentlich

3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2012 (01.01.-30.09.2012)

FB 51/0205/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Bei 813 Hilfezugängen in 2012 ist die Zahl von 780 Hilfebeendigungen im selben Zeitraum sehr positiv zu bewerten. Wie schon in TOP 6 ausgeführt bleiben die jugendlichen Flüchtlinge eine schwer zu kalkulierende Größe. Dabei sind von insgesamt 178 in Aachen anliegenden Fällen 97 Jugendliche hier verortet. Die durch den überörtlichen Jugendhilfeträger (LVR/Landesjugendamt) zurückfließende Kostenerstattung führt zu einem Einnahmeplus von insgesamt 500.000 €. Frau Wilms hebt die positive Entwicklung und die gute Arbeit der Fachabteilung erfreulich hervor.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Voraussichtliche Ausgabenentwicklung

Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.

Die Vormerkungssumme hat sich zum 30.9.2012 für das gesamte Jahr 2012 auf insgesamt 36,1Mio.€ erhöht.

Ausgehend von einer annähernd gleichen Realisierungsquote wie in den Vorjahren mit knapp unter 95 % ergibt sich daraus einen Bedarf von rd. 34 Mio. € im Vergleich zu den eingeplanten Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 32.950.900 €.

Es ergibt sich somit aktuell ein Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung in der Größenordnung von rd. 1 Mio. €, der im Rahmen der Regelungen des § 9 der Haushaltssatzung aufgefangen werden kann. Dies stellt sich wie in den finanziellen Auswirkungen beschrieben wie folgt dar:

  • Mehrertrag/-einnahme bei
    1-060301-900-6 SK 44810000/64810000 „Kostenerstattung von anderen
    Hilfeträgern“ 500.000 €
  • Wenigeraufwand/-auszahlung bei
    4-060301-914-9 SK 53390000/73390000 „Sonstige soziale Leistungen“ 160.000 €
    4-060101-918-9 SK 53310000/73310000 „Aufwendungsersatz für Tagespflege“ 150.000 €
    1-050203-900-1 SK 53310000/73310000 „Sonstige soziale Leistungen – UVG“ 190.000 €

Wegen der noch nicht vollzogenen EDV-Umstellung erfolgt die Verbuchung der Auszahlungen und Erstattungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge noch über die Sachkonten der allgemeinen Hilfen zur Erziehung.

2. Fallzahlenentwicklung

Zum 30.09.2012 befinden sich 1.924 Hilfen in laufender Betreuung. Insgesamt sind in diesem Jahr bereits 813 absolute Zugänge von Hilfen, aber auch 780 absolute Abgänge von Hilfen zu verzeichnen.

Insgesamt wurden seitens der Sozialraumteams bis zum o. g. Datum 2.704 kostenpflichtige Hilfen geleistet.

Zum Vergleich waren zum 30.09.2011 1.896 Hilfen in laufender Betreuung. Es gab 836 absolute Zugänge von Hilfen, 716 absolute Abgänge von Hilfen und die Gesamtzahl der kostenpflichtigen Hilfen lag bei 2.612.

Hieraus folgt, dass weiterhin ein Fallzahlenanstieg in 2012 zu verzeichnen ist, dieser sich jedoch prozentual niedriger als im Vorjahr beziffert. Zum gleichen Zeitpunkt wurden wesentlich mehr kostenpflichtige Fälle beendet als im Vorjahr.

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

Der 2. Quartalsbericht 2012 als auch eine separate Vorlage zur KJA-Sitzung am 11.09.2012 griff die besondere Thematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf.

Von insgesamt 178 "Jugendlichen Wanderern" ist der größte Teil auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zurückzuführen.

Zwischenzeitlich befinden sich rd. 97 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hilfen zur Erziehung. Bereits zum 30.09.2012 sind für den Personenkreis alleine 2 Mio. Euro ausgegeben. Bis zum Jahresende wird sich die Summe auf über 2,5 Mio. erhöhen.

Für das Haushaltsjahr 2012 war hingegen für den o. g. Personenkreis 1 Mio. Euro veranschlagt.

4. Schlussfolgerung

Vor dem Hintergrund der durch FB 45 nicht steuerbaren Entwicklung bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ergibt sich daher der aktuelle Mehrbedarf in Höhe von 1 Mio. Euro.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag*

4.631.900 €

5.131.900 €

16.020.700 €

16.020.700 €

0

0

Personal-/Sachaufwand

32.950.900 €

33.950.900 €

99.968.700 €

99.968.700 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

28.319.000 €

28.819.000 €

83.948.000 €

83.948.000 €

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

-500.000 €

0

Deckung ist gegeben /

Deckung ist gegeben

* davon Kostenerstattungen von anderen Hilfeträgern

3.129.200 € 3.629.200 € 11.512.600 € 11.512.600 €

Mehrertrag/-einnahme 500.000 €

Die Deckung des noch verbleibenden Betrages von 500.000 € ist wie folgt gegeben:

Wenigeraufwand/-auszahlung bei

4-060301-914-9 SK 53390000/73390000 „Sonstige soziale Leistungen“ 160.000 €

4-060101-918-9 SK 53310000/73310000 „Aufwendungsersatz für Tagespflege“ 150.000 €

1-050203-900-1 SK 53310000/73310000 „Sonstige soziale Leistungen – UVG“ 190.000 €

Anmerkung zu 1-050203 –

Hier beträgt der tatsächliche Wenigeraufwand/-auszahlung 356.250 €, unter Berücksichtigung eines Wenigerertrages/-einzahlung durchWenigererstattung vom Land von 7/15 = 166.250 € bleibt eine Nettosumme von 190.000 €.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (5)

A2HzE2012
38.1 KB · PDF
A3HzE2012
37.4 KB · PDF
A3aHzE2012
34.6 KB · PDF
A3bHzE2012
35.7 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 06.11.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:22