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Tiersterben im Weiher von Schloss Schönau –Sachstandsbericht und Vorstellung mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Verbesserung;Anträge der SPD-BF vom 30.08.2012, lfd. Nr. 65, und vom 10.09.2012, lfd. Nr. 66

FB 36/0153/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Goffin vom Fachbereich Umwelt, der für die Gewässerunterhaltung des Schlossteiches zuständig ist.

Herr Goffin weist darauf hin, dass die Stadt Aachen hier erstmalig mit einem Fall von Botulismus konfrontiert wurde. Die zunächst getroffenen Maßnahmen, insbesondere die Absperrung des Schlossteiches, waren reine Vorsichtsmaßnahmen. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes, das den Botulismus-Erreger Typ C als ursächlich für das Tiersterben festgestellt hat, habe zur keiner Zeit eine Gefahr für den Menschen bestanden. Dieser Erregertyp befand sich nach Auswertung der Wasserproben nur im Schlamm des Gewässers und stellte damit lediglich eine Gefahr für Enten, Fische und Schwäne dar, die dort gründeln.

Das Wasser an sich war belastungsfrei.

Zur Entwicklung eines Konzeptes, um den Gewässerzustand zu verbessern und eine ähnliche Situation in Zukunft zu vermeiden, wurde das Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und – bewertung e.V. der RWTH Aachen, Herr Dr. Strauss, beauftragt.

Hierzu wird Ende des Jahres ein schriftlicher Bericht erwartet.

Nach den ersten Gesprächen wird dieser Bericht ein Monitoring empfehlen, d.h. eine Erhebung weiterer Daten im Hinblick auf:

  1. Belastung und Zustand des Weihers über einen längeren Zeitraum, insbesondere im Sommer
  2. Art und Menge des Fischbestandes in Zusammenarbeit mit dem Angelverein
  3. die Sauerstoffverhältnisse im Weiher, der nur durch Grundwasser gespeist wird, mit und ohne Betrieb eines Lüfters. Hierzu wird im Frühjahr ein Lüfter eingebaut. In diesem Zusammenhang soll auch beurteilt werden, ob alternativ der Einbau eines Springbrunnens sinnvoll ist.

Als ungeeignete Maßnahme stellen sich laut Gutachter dar:

  1. erneutes (Teil-)Entschlammen des Gewässers, da der Erreger nur in der obersten Schicht (1 cm) gefunden wurde. Die Menge des Schlamms ist unerheblich.
  2. Abflachen und Bepflanzung des Ufers. Hierdurch würden an dieser Stelle die Bedingungen für die Verbreitung des Erregers sogar verbessert (z.B. durch schnellere Erwärmung).

Zu der Frage, ob ein Eintiefen des Weihers zu einer Verbesserung der Situation führen könnte, liegen bislang noch keine Erkenntnisse vor. Diese werden jedoch bis Ende des Jahres erwartet.

Auf jeden Fall anzustreben ist lt. Gutacher eine Verringerung des Entenbesatzes auf ein gewässerverträgliches Maß, u.a. erreichbar durch ein Fütterungsverbot. Dieses wurde in Köln nach Auftreten eines Botulismusfalls ebenfalls eingeführt. Durch Reduzierung des Nahrungsangebotes weichen die Enten auf andere Gewässer aus. Ein Ratsantrag der Fraktion CDU /die Grünen liegt bereits vor. Eine Änderung der Aachener Straßenverordnung wird durch das städtische Ordnungsamt geprüft.

Herr Bezirksvertreter Werner befürchtet durch den Einbau eines Lüfters ähnlich dem Prinzip einer Kläranlage eine zusätzliche Verschlammung und Erhöhung der Bakterienbildung durch Sauerstoffzufuhr. Herr Goffin erläutert hierzu, dass zunächst der natürliche Zustand des Gewässers gemessen wird. Bei Erreichen kritischer Werte wird kontrolliert und unter Beobachtung der Lüfter aktiviert. Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Werner erklärt Herr Goffin weiterhin, dass sich das Monitoring nur auf den Schlossteich und nicht auf den Schönauer Bach bezieht. Hier bestehe kein weiterer Handlungsbedarf.

Herr Bezirksvertreter Rothe bedankt sich bei der Verwaltung, die u.a. durch die Bügerinformationsveranstaltung umgehend informiert hat.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Kurth-Lassay, ob es sich um einen Konstruktionsfehler des Teiches handelt, teilt Herr Goffin mit, dass nach Aussage des Gutachters für eine Verbreitung des Botulismus-Erregers mehrere Faktoren gleichzeitig auftreten müssen.

Herr Bezirksvertreter Poth fragt nach, wie man bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf das Füttern der Enten als nachgewiesene Ursache nachhaltig Einfluss nehmen kann.

Hierzu gab es am Mittwoch, den 24.10.2012, durch den Fachbereich Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt einen Informationsstand auf dem Rathausplatz. Darüber hinaus sollen zwei weitere Schilder mit Infokästen für Flyer am Weiher aufgestellt werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erwartet weiteren Bericht. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Die Anträge der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 30.08.2012, lfd. Nr. 65 und vom 10.09.2012, lfd. Nr. 66 gelten damit als erledigt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Antrag vom 30.08.2012 stellt 2 Fragen und äußert eine Erwartung:

1.Welche Gefahren gehen von den Botulinum-Bakterien im Schlamm des Weihers aus?

2.In wie weit wurde der Ablauf des Weihers, der Schönauer Bach, in Mitleidenschaft gezogen?

3.Es wird erwartet, dass ein Konzept erarbeitet wird, wie sich der Gewässerzustand, der zum Tiersterben geführt hat, in Zukunft vermieden werden kann.

Zur 1. Frage:

Die Gefahren, die von den Botulinum-Bakterien betreffen, wie sich durch die Untersuchungsergebnisse ergeben hat, beziehen sich ausschließlich auf Tiere, die im belasteten Schlamm gründeln. Dies sind sowohl Schwäne und Enten als auch Fische.

Indirekt können auch andere Tiere betroffen sein, die Kadaver aufnehmen (wie Ratten, Fische und Hunde). Eine alleinige Berührung stellt jedoch keine Gefahr dar.

Eine Gefahr für die Bevölkerung bestand, wie wir jetzt wissen, zu keiner Zeit.

Zur 2. Frage:

Die Untersuchungsergebnisse haben ergeben, dass der Ablauf des Weihers und damit der Schönauer Bach nicht betroffen waren. Das Gift, das von den Bakterien erzeugt wurde, ist nur bodennah messbar gewesen, so dass die Schichten, aus denen der Schönauer Bach gespeist wird, unbelastet waren.

Zu 3.:

Der Fachbereich Umwelt hat ein Institut an der RWTH Aachen beauftragt, ein Konzept in Zusammenarbeit zu erarbeiten. Beteiligt wird dabei auch der Angelsportverein Richterich.

Erste Tendenzen können wahrscheinlich schon in der Sitzung mündlich bekannt gegeben werden.

Mit dem Antrag vom 10.09.2012 wird beantragt, ein Konzept und einen Umsetzungsfahrplan zur naturnahen Entwicklung des Weihers zu erstellen.

Die zu 3. gemachten Ausführungen gelten auch für diesen Antrag. Mit dem Gutachter wurde vereinbart, im Konzept auch Ausführungen zuMaßnahmen zur naturnahen Entwicklung zu unterbreiten. Erst wenn ein Konzept auf dem Tisch liegt, werden zunächst diverse notwendig werdende Abstimmungen (wie mit den Anglern, dem Naturschutz, Gewässerschutz, Denkmalschutz, Kämmerei oder der Politik) vorgenommen, um darauf basierend einen Umsetzungsfahrplan zu entwickeln.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

SPD BV 3008120001
645.6 KB · PDF
SPD BV 1009120001
424.7 KB · PDF

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 31.10.2012
Uhrzeit
18:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:21