4. Dezember 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3Öffentlich

Auswirkung des Beschlusses über die Standards für Fenster beim Verkauf städtischer Grundstücke

FB 23/0321/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in heutiger Sitzung einstimmig beschlossen, beim Verkauf städtischer Grundstücke zukünftig von Vorgaben hinsichtlich der Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster und Außentüren abzusehen. Hieraus ergeben sich zwei Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Beschlusses. 1. Umsetzung des Beschlusses bei allen Verkäufen, die in dieser und den darauffolgenden Sitzungen des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses beschlossen werden. 2. Beibehaltung der alten Regelung bei Verkäufen in bereits in der Vermarktung befindlichen Baugebieten. Dies würde in dem Baugebiet Grauenhofer Weg elf Reihenhausbaugrund-stücke und im Lontzenweg sechs Baugrundstücke für Doppelhaushälften und freistehende Einfamilienhäuser betreffen. Seitens der Immobilienverwaltung wurde vorgeschlagen, nach der unter 1 genannten Regelung zu verfahren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf die Vorlage der Stabsstelle Klimaschutz wird Bezug genommen. Der Ausschuss für Umwelt und Klima hat in seiner Sitzung am 04.09.2012 beschlossen, dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zu empfehlen, beim Verkauf städtischer Grundstücke zukünftig von Vorgaben hinsichtlich der Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster und Außentüren abzusehen.

Sofern der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in dieser Sitzung entsprechend beschließt, ergeben sich aus Sicht der Verwaltung zwei Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Beschlusses.

1. Umsetzung des Beschlusses bei allen Verkäufen, die in dieser und den darauffolgenden Sitzungen des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses beschlossen werden.

2. Beibehaltung der alten Regelung bei Verkäufen in bereits in der Vermarktung befindlichen Baugebieten. Dies würde in dem Baugebiet Grauenhofer Weg elf Reihenhausbaugrund-stücke und im Lontzenweg sechs Baugrundstücke für Doppelhaushälften und freistehende Einfamilienhäuser betreffen.

Die Immobilienverwaltung schlägt vor, nach der unter 1 genannten Regelung zu verfahren.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen entstehen nicht

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 04.12.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:36