15. November 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 5Öffentlich

Aachen*2030: MasterplanPerspektiven für die räumliche Entwicklung der Stadt

FB 61/0747/WP16 · Entscheidungsvorlage

Aachen*2030: MasterplanPerspektiven für die räumliche Entwicklung der Stadt

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Frau Kranefeld vom Büro für Kommunal- und Regionalplanung (BKR) gibt anhand einer Präsentation einen Überblick auf den Masterplan 2030.

Für die Verwaltung ergänzt Frau Melcher, dass der Masterplan das Grundverständnis für die Zielkonzeption vorgebe und in Zukunft für alle großräumlichen Maßnahmen verbindlich festgelegt werden solle.

Der Vorsitzende, Herr Jahn, verweist auf die Beschlussfassung zum Thema Masterplan in der Dezembersitzung des Rates. Dementsprechend schlage er vor, der Verfahrensweise des Planungsausschusses zu folgen und die Beratung zweistufig durchzuführen. Da die maßgebliche Broschüre zum Masterplan erst wenige Tage vor dem Sitzungstermin eingegangen sei, solle die Vorlage der Verwaltung zunächst zur Kenntnis genommen werden. In der Mobilitätsausschusssitzung am 13. Dezember 2012 könne dann abschließend über den Masterplan entschieden werden.

Auf die Frage des Herr Servos, inwieweit das weitere Verfahren zum Masterplan mit dem Verkehrsentwicklungsplan vernetzt sei und es Schnittstellen gebe, antwortet Frau Melcher. Demnach gehe der Masterplan in den Verkehrsentwicklungsplan über. Auf dieser Grundlage würden die verkehrlichen Themen detailliert herausgearbeitet und kontinuierlich weiterbearbeitet.

Auf den Hinweis des Herrn Servos, dass das Thema "Barrierefreiheit" nicht als eigenständiger Punkt des Masterplans herausgearbeitet worden sei, geht Frau Kranefeld ein. Demnach werde die Barrierefreiheit an verschiedenen Stellen des Masterplans berücksichtigt.

Herr Janßen von der CDU-Fraktion bewertet den Masterplan positiv, da er wichtige Themen der Zukunft aufgreife. Zwar sei die Gewichtung der Themen richtig, könne sich aber aufgrund weiterer Entwicklungen verschieben. Daher sei die verbindliche Festlegung problematisch.

Als Vertreter des Seniorenbeirats verweist Herr Dr. Klöcker auf die demografische Entwicklung, die für die Zukunft eine Zunahme des Anteils älterer Menschen bedeute. Demzufolge würden sich auch mehr Personen mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen im öffentlichen Straßenraum bewegen, was eine entsprechende Gestaltung notwendig mache.

Als Mitglied der CDU-Fraktion vergewissert sich Frau Breuer über die Bedeutung der gemeindlichen Selbstbindung des Beschlussvorschlages. Es handele sich um ein Konzept, das aber letztlich beweglich sei. Sie wundere sich darüber, dass das Thema Individualverkehr nicht mehr berücksichtigt werde.

Frau Nacken bezeichnet die Herangehensweise an den Masterplan als Versuch, sich die Situation im Jahr 2030 vorzustellen und die Trends der Zukunft zu berücksichtigen. Dies beziehe sich auch auf die demografische Veränderung. Für die jeweiligen Trends, z. B. das Umsteigen auf den ÖPNV würden entsprechende Lösungen vorgeschlagen und sollten auf den Weg gebracht werden. Der Masterplan solle Verbindlichkeit erhalten und für weitere Planungen z. B. den Flächennutzungsplan als Leitfaden eine Orientierung bieten. Auf einen Hinweis von Frau Breuer eingehend bestätigt Frau Nacken, dass auch der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1980 bislang ca. 100 Änderungen erfahren habe. Der Masterplan solle als Handlungslinie dienen, mache aber Einzelbeschlüsse zu konkreten Maßnahmen nicht überflüssig.

Herr Ferrari von der Fraktion Grüne vertritt die Auffassung, dass der Flächennutzungsplan nicht ausreichend sei, um die Stadtentwicklung zu gestalten. Vielmehr müssten die Handlungsziele der Kommune inhaltlich festgehalten werden. Dabei handele es sich jedoch um abstrakte Vorgaben zur Stadtentwicklung, die in einem weiteren Schritt einer konkreten Umsetzung bedürften.

Nach dem kurzen Hinweis auf die technische Umsetzung der Planunterlagen lässt der Vorsitzende, Herr Jahn, im Sinne einer Kenntnisnahme und der Vertagung der weitergehenden Beschlussfassung über den TOP abstimmen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und vertagt die weitere Beschlussfassung auf die Sitzung am 13.12.2012.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss / Mobilitätsausschuss / Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption zu beschließen.

Der Planungsausschuss / Mobilitätsausschuss / Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.

Der Planungsausschuss / Mobilitätsausschuss / Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, innerhalb des kommenden Jahres eine Konzeption zur Fortschreibung des Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sind folgende Bausteine zu erarbeiten:

-Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen,

-Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,

-Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.

Die Fortschreibung soll weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik erfolgen. Es ist daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet und die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet.

Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Ressorts der Stadt Aachen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.

DerRat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und beschließt den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption.

Der Rat beschließt, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, innerhalb des kommenden Jahres eine Konzeption zur Fortschreibung des Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sind folgende Bausteine zu erarbeiten:

-Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen,

-Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,

-Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.

Die Fortschreibung soll weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik erfolgen. Es ist daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet und die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet.

Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Ressorts der Stadt Aachen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Der Flächennutzungsplan von 1980 basiert auf mittlerweile überholten Daten und Prognosen aus den 1970er Jahren und wurde bereits mehr als 70-mal geändert. Die Verwaltung wurde daher, insbesondere vor dem Hintergrund sich abzeichnender demografischer und klimatischer Veränderungen, in der Sitzung des Planungsausschusses im Juni 2008 beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans durch ein externes Büro vorzubereiten.

Dabei sollten die im Rahmen des Leitplan- (heute Masterplan-) Prozesses bereits erarbeiteten Überlegungen wie auch die bestehenden Fachplanungen und Konzepte integriert werden. Besonderer Wert wurde außerdem auf die umfassende Einbindung der Öffentlichkeit gelegt.

Nach der europaweiten Ausschreibung zur „Erstellung eines Leitplans / Masterplans zur strategischen Stadtentwicklung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplans“ wurde das Büro für Kommunal- und Regionalplanung (BKR) Castro & Hinzen aus Aachen im März 2010 mit der Erstellung der eng miteinander verzahnten Planwerke beauftragt. Für den Bereich der Kommunikation ist das Büro BKR dabei eine Kooperation mit Herrn Prof. Klaus Selle vom Lehrstuhl für Planungstheorie und Stadtentwicklung der RWTH Aachen (pt) eingegangen.

Ziel

Mit dem Masterplan liegt nun das erste Planwerk des Projektes Aachen*2030 vor (siehe Anlage). Der Masterplan integriert die Zielsetzungen der verschiedenen Handlungsfelder der Stadtentwicklung und soll als städtebauliche Entwicklungskonzeption Orientierung, Leitlinien und Impulse für die nächsten beiden Jahrzehnte geben.

Die räumlich darstellbaren Zielaussagen des Masterplans sollen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan überführt werden (siehe auch Ausblick).

Begleitet wird das Projekt Aachen*2030 von einer Lenkungsgruppe unter Vorsitz des Oberbürgermeisters. Der Lenkungsgruppe, die im Prozess strategisch-steuernde Aufgaben wahrnimmt, gehören neben den planungspolitischen Sprechern der Ratsfraktionen die Dezernentin für Planung und Umwelt (Dez. III) sowie die Leitungen der Fachbereiche Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) und Umwelt (FB 36) an.

Prozess Aachen*2030

Die Erarbeitung von Masterplan und Flächennutzungsplan wurde als mehrstufiger kooperativer Prozess angelegt, in dem sowohl die Verwaltung als auch die (Fach-) Öffentlichkeit und Politik intensiv beteiligt wurden.

In regelmäßigen Verwaltungswerkstätten wurden die verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung in den Planungsprozess eingebunden und insbesondere die räumlichen Aspekte der verschiedenen Fachplanungen in den Masterplan integriert und erörtert.

Die (Fach-) Öffentlichkeit wurde bislang in zwei großen Fachforen am Projekt Aachen*2030 beteiligt. Nachdem in einem ersten Fachforum im November 2010 die Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung in Aachen erörtert worden waren, fand im Oktober 2011 ein zweites Fachforum statt, in dem die Arbeitsergebnisse vorgestellt und diskutiert wurden. Die Bürgerinnen und Bürger hatten speziell im Rahmen der Stadtteilwerkstätten im Sommer 2011 Gelegenheit, ihre Anregungen in den Prozess einzubringen. Die politischen Vertreter der Bezirke und die Bezirksamtsleiterinnen und -leiter wurden in einem gemeinsamen „Bezirksforum“ über die Ergebnisse der Stadtteilwerkstätten informiert.

Im Rahmen der „Gespräche unter Nachbarn“ wurden außerdem die Vertreter der umliegenden Gemeinden sowie die Bezirksregierung prozessbegleitend über die Planungen informiert. Darüber hinaus fanden im Rahmen von sogenannten Fokusgruppen und Fachgesprächen zahlreiche Erörterungen mit den verschiedenen Fachleuten aus der Verwaltung sowie mit Vertretern aus Hochschulen, Politik, Wirtschaft und Landwirtschaft statt.

Im Planungsausschuss wurde zuletzt am 21.07.2011 der Sachstand vorgestellt, am 23.08.2012 wurde in einer großen fraktionsübergreifenden Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand sowie die nächsten Schritte informiert.

Im Vorfeld der Beratungen werden die Fraktionen noch einmal einzeln durch die Verwaltung über den Masterplan informiert werden. Im Rahmen der Beratungen zum Masterplan im Planungsausschuss (PLA), Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AfUK) und Mobilitätsausschuss (MobA) erfolgt jeweils eine Präsentation durch das beauftragte Büro.

Zum Verständnis des komplexen Masterplans wird im Folgenden auf dessen Aufbau und Struktur näher eingegangen.

Masterplan - die Grundzüge

Der Masterplan beschreibt die Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen. Dabei werden die Maßnahmen der verschiedenen Handlungsfelder der Stadtentwicklung im Zusammenhang dargestellt, räumliche Schwerpunkte gesetzt und strategische Leitprojekte identifiziert.

Zunächst wurden die Ausgangs- und Rahmenbedingungen für die Aachener Stadtentwicklung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft, Technologie und Klimawandel analysiert. Bestehende Planungen und Konzepte für die verschiedenen Themen und Räume wurden aufgearbeitet und aktualisiert, so dass anschließend die Eckpunkte für die weitere Entwicklung der Stadt herausgearbeitet werden konnten.

Der Masterplan setzt das Ziel, Aachen als attraktive, lebendige und tolerante Stadt zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dazu werden im Masterplan 11 Leitlinien formuliert, die den Rahmen für zukünftiges Handeln abstecken:

1. Die Qualitäten der Wissenschafts- und Technologiestadt im Kontext der Gesamtstadt nachhaltig fortentwickeln und sichtbar machen.

2. Attraktive Arbeitsplätze und stabile Beschäftigungsverhältnisse erhalten / schaffen; den Arbeitsmarkt in der Grenzregion durchlässig entwickeln.

3. Eine moderne, ressourceneffiziente und umweltschonende Infrastruktur vorhalten.

4. Wohnbevölkerung, Arbeitsbevölkerung und Hochschulabsolventen dauerhafter an den Standort Aachen binden.

5. Wohnungsmarkt und Infrastruktur auf den demografischen Wandel und auf neue Zielgruppen vorbereiten / Qualitätssprung.

6. Eine hohe Wohn- und Lebensqualität in allen Stadtteilen gewährleisten (Grün-, Mobilitäts- und Versorgungsangebote, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote).

7. Sozial benachteiligte Gruppen integrieren und frühzeitig qualifizieren.

8. Das historische Erbe in eine neue Zeit überführen.

9. Das Naturkapital und die Kulturlandschaften der Stadt bewahren und entwickeln; das Element Wasser in der Stadt sichtbar / erlebbar machen.

10. Modellstadt für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Mobilität, Energieversorgung, Gebäude).

11. Die gemeinsamen Stärken von Stadt und Region ausbauen und die europäische / euregionale Dimension stärken – Aachen als euregionales Oberzentrum profilieren.

Diese Leitlinien nachhaltiger Stadtentwicklung in Aachen werden im Masterplan in 10 Handlungsfeldern konkretisiert.

Wohnen: Qualitätsoffensive Wohnen

Wirtschaft: moderne Wirtschaft auf erprobten Standorten

Hochschulen: Wissenschaftsstadt Aachen

Lebensumfeld: Lebensumfeld - Lebensvielfalt

Mobilität: clever mobil

Stadt-Bau-Kultur: Tradition und Baukultur in einer attraktiven Stadt

Freiraum: grüne Finger - grüne Inseln

Natur und Umwelt: menschenwürdige Umwelt und Lebensraumvielfalt

Klimaschutz, Klimaanpassung: KlimaAktiv

Kooperation in der Region: stark mit der Region

Die räumlich darstellbaren Aussagen der einzelnen Handlungsfelder sind jeweils in einer thematischen Karte dargestellt, die sowohl durch textliche Erläuterungen als auch durch Zielübersichten in tabellarischer Form ergänzt werden. Für jedes Handlungsfeld werden im Masterplan Projekte (Leitprojekte, Projektideen) benannt, die für die Umsetzung der formulierten Zielsetzungen stehen.

Abgeleitet aus diesen gesamtstädtischen Zielsetzungen werden teilräumliche Konkretisierungen für nachfolgende Schwerpunkträume vorgestellt, in denen sich nutzungsstrukturelle und andere Probleme konzentrieren, die durch integrative Lösungsstrategien und Nutzung von Synergien zu überwinden sind.

Burtscheid: vom Kurviertel zum modernen Gesundheitszentrum

Bahnhofsviertel: das Entree für Aachen und die Euregio

Östliche Innenstadt: neue Impulse

Ortszentrum Haaren: klimafit

Stadtumbau Preuswald

Ringe und Radialen: Wege um und in die Stadt

Die Inhalte des Masterplans sind aufgrund ihrer Komplexität nur bedingt für die öffentliche Vermittlung geeignet, daher wurden sie in den sogenannten Aachen*Akzenten gebündelt:

AACHEN*Excellent: Wissenschaft und Wirtschaft als Motor der Stadtentwicklung

AACHEN*Urban: Vielfalt in der kompakten, familienfreundlichen Stadt

AACHEN*ErbeModern: verbindet Kulturlandschaft, Tradition und Moderne

AACHEN*EuRegional: stark mit der Region

AACHEN*KlimaAktiv: engagiert für Umwelt und Klima

Darüber hinaus wurden in den Stadtteilwerkstätten Vorschläge entwickelt, die auf Ebene der Bezirke wichtige Maßnahmen darstellen, um die Identität der Stadtteile zu wahren, das historische Erbe zu achten und eine hohe Wohn- und Lebensqualität sicherzustellen.

Für die Stadtentwicklung in Aachen ergeben sich aus dem Masterplan folgende Handlungserfordernisse:

1. Leitprojekte konsequent fortführen und umsetzen.

2. Ergänzende Maßnahmen und Projekte in Schwerpunkträumen in Gang setzen.

3. Raum- und fachplanerische Grundlagen weiterentwickeln.

4. Die Verständigung über Aachener Stadtentwicklung fortsetzen.

5. Den Masterplan als nachhaltigen Prozess gestalten und umsetzen.

Ausblick

Die Aussagen des Masterplans sind komplex und differenziert, sie stellen damit eine fundierte fachliche Grundlage für die weitere Arbeit in den Handlungsfeldern der Stadtentwicklung dar. Als erster Schritt der Umsetzung sollen die räumlich darstellbaren Zielaussagen des Masterplans in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan überführt werden. Für diese Aufgabe stehen Haushaltmittel auf dem PSP-Element Masterplan/Flächennutzungsplan 4-090 101-902-4 (Sachkonto 5291 0000) zur Verfügung. Der Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 vorliegen.

Doch auch die darüber hinaus gehenden Aufgaben und Ziele müssen weiter verfolgt werden. Für die Fortschreibung des Masterplans und die Verstetigung des Prozesses ist daher ein Konzept zu erarbeiten, dessen Basis die Fortsetzung des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-) Öffentlichkeit und Politik sein sollte.

Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sollen dabei folgende Bausteine ausgearbeitet werden:

- Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen (ggf. neuer Aufgabenbereich für die Verwaltung),

- Aufbau einer Struktur zur regelmäßigen Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,

- Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.

Das Konzept zur Fortschreibung des Masterplans soll im Laufe des Jahres 2013 von der Verwaltung erarbeitet und dem Planungsausschuss und dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 15.11.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:28