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Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich Münsterwald und B 258 (Teilabschnitt A), im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg (Teilabschnitt B) und im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich Alter Heerler Weg / Avantis (Teilabschnitt B) hier: Änderungsbeschluss

FB 61/0745/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich Münsterwald und B 258 (Teilabschnitt A), im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg (Teilabschnitt B) und im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich Alter Heerler Weg / Avantis (Teilabschnitt B) hier: Änderungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zu den bisherigen Beratungsergebnissen in den Ausschüssen, die sich bereits mit der Thematik befasst haben.

Beigeordnete Nacken erklärt Bezug nehmend auf die Verträge zu den Ausgleichmaßnahmen, die Stellungnahme des Regierungspräsidiums zur Geeignetheit des Geländes im Münsterwald für Windkraftanlagen und das von Seiten der Verwaltung eingeleitete Zielabweichungsverfahren, dass alle Voraussetzungen für eine Entscheidung des Rates der Stadt gegeben seien.

Auf die Tischvorlage hinweisend teilt sie mit, dass der Landschaftsbeirat der Vorlage zwar nicht zugestimmt habe, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz jedoch unter Berücksichtigung der Vorschläge des Landschaftsbeirates entschieden habe, so dass dessen Bedenken entsprechend bewertet und beurteilt worden seien.

Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser mehrheitlich dem Rat der Stadt empfehle, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

Die Verwaltung, insbesondere der Fachbereich Umwelt, habe an dieser Stelle hervorragende Arbeit geleistet, die in einer sehr guten Vorlage gemündet habe. Hierfür gelte ihr sein Dank.

Vorliegend gehe es um die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen. Aus diesem Grunde wolle er noch einmal darauf hinweisen, dass es, finde der Beschlussvorschlag keine Mehrheit, rechtlich absolut zulässig sei, auf jedem Grundstück in Aachen Windkraftanlagen zu bauen, sofern man im Rahmen eines normalen Baugenehmigungsverfahrens dafür eine Genehmigung erhalte. Dies würde automatisch zu einer Zersiedelung mit Windkraftanlagen führen. Streiche man eine Fläche aus dem Vorschlag heraus, erfülle man die gesetzliche Vorgabe, bis zu 2 % der städtischen Flächen für Windkonzentrationsflächen auszuweisen, nicht und gefährde damit die rechtliche Tragfähigkeit dieses Konzentrationsflächenbeschlusses.

Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, schließt sich für die Fraktion dem Dank an die Verwaltung für die hervorragende Arbeit in den letzten drei Jahren an. Grundlage der heutigen Entscheidung sei eine umfangreiche und aufwendige Untersuchung aller vorhersehbaren Konsequenzen, die mit der Aufstellung von Windkraftanlagen auf den Flächen der Stadt Aachen verbunden seien. Das Ergebnis dieser Untersuchung sei das vorliegende Papier mit umfangreichem Datenmaterial, mit vielen Gutachten, zusammengefasst auf mehr als 1.200 Seiten.

Im Ergebnis komme man zu der Entscheidung, den Flächennutzungsplan der Stadt Aachen so zu verändern, dass sieben Standorte im Aachener Süden und vier Standorte im Aachener Norden zugelassen werden können. Es handele sich hierbei um leistungsfähige Anlagen mit einer Gesamthöhe von etwa 180 Metern und damit um ein großes Projekt. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt seien dabei natürlich bewusst. Diesbezüglichseien zahlreiche Gutachten erstellt worden, sowohl was den Menschen bezüglich Lärm, Schlagschatten, Lichtblitze, Infraschall, als auch was den Artenschutz betreffe. Zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen habe man innerhalb des Abwägungsprozesses Flächenverkleinerungen beschlossen bzw. auch auf Flächen verzichtet. Damit sei ein guter Kompromiss zwischen den Befürworten und den Kritikern gefunden worden.

Die Stadt Aachen habe einen Ratsbeschluss gefasst, nach dem bis zum Jahr 2020 mindestens 40 % der Stromversorgung aus erneuerbaren Energienstammen solle. Die Landesregierung habe das Ziel vorgegeben, 2 % der Fläche auszuweisen. Die Stadt Aachen könne mit diesem Beschluss bereits ca. 1,45 % vorweisen. Zudem leiste sie langfristig gesehen den Garant für sozialverträgliche und stabile Strompreise.

Aus all diesen Gründen werde die Fraktion Die Grüne heute dem Flächennutzungsplan zustimmen.

Ratsherr Bosseler, Piraten, beschreibt den Beratungsverlauf in den entsprechenden Gremien und kritisiert in diesem Zusammenhang die Seitenstärke der Vorlage sowie deren Strukturierung. Grundsätzlich sei er der Überzeugung, dass man die Flächen benötige, erklärt sich jedoch mit dem Verfahren nicht einverstanden. Aufgrund der Beschlussfassung von insgesamt sieben Gremien in nur vier Wochen sei es kaum möglich, Protokolle der anderen Fachausschüsse vor der Beratung im Rat der Stadt zur Kenntnis zu nehmen. Dass die Beratungsergebnisse kurzfristig als Tischvorlage verteilt werden, schaffe wenig Abhilfe.

Beigeordnete Nacken räumt in Anbetracht der Vorlagenstärke ein, dass die Sitzungsreihenfolge als kompakt zu bezeichnen sei. Gerade deshalb habe man von Verwaltungsseite aus versucht, verschiedene Hilfen zu geben. So habe man, neben der Bereitstellung von Papierexemplaren, die Vorlage ebenfalls als CD versendet, um einen möglichst frühen Einblick zu gewähren. Zudem habe man die Vorlage entsprechend dem Anlagenverzeichnis strukturiert und angeboten, unterstützend zur Vorbereitung der Sitzung Einzelinformationen zu geben. Dieses Angebot habe großen Anklang gefunden und sei verschiedentlich genutzt worden.

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, kann die von Ratsherrn Bosseler geäußerte Kritik nicht nachvollziehen. Die Vorlage sei trotz Ihrer Stärke sehr gut strukturiert und entsprechend einfach zu bearbeiten gewesen.

Die Ausführungen von Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk ergänzend, beschreibt er die großen Katastrophen in Tschernobyl und Japan sowie deren schreckliche Auswirkungen, die zu einem weltweiten Wandel hinsichtlich der Verbrennung fossiler Energieträger sowie hinsichtlich des Einsatzes von Atomenergie beigetragen habe. Auch wenn man glücklicherweise bisher in der eigenen Region von ähnlichen Katastrophen verschont geblieben sei, stehe man in der Verantwortung, zum Energiewandel beizutragen.

Die Fraktion Die Linke habe sich eingehend mit den Argumenten der Kritiker befasst und sei zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zersiedelung der Windkraftanlagen im Ergebnis wahrscheinlich dazu führen werde, dass sich dann gegen jedes einzelne Windkraftrad Proteste erheben, wobei anzunehmen sei, dass ein jedes Mal die gleichen Argumente ins Feld geführt werden, wie derzeit auch. Zwar sei auch hier der Verlust einiger Bäume zu verzeichnen, aber hier dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass dies nicht zur Errichtung irgendeines Bauwerkes geschehe, sondern zur Förderung regenerativer Energien. Die hierzu vorgelegte Abwägung aller Belange erscheine nicht nur sinnvoll, sondern als Grundlage für den einzig zu verantwortbaren Beschluss. Aus diesem Grunde werde die Fraktion Die Linke dem Beschlussentwurf zustimmen.

Die FDP-Fraktion werde der Änderung des Flächennutzungsplanes zum Ausbau der Windkraft auf Aachener Stadtgebiet nicht zustimmen, so Ratsherr Blum stellvertretend. Die Anwohner des Aachener Nordens seien bereits seit vielen Jahren belastet, was den Süden angehe, teile die Fraktion die Ansichten allerUmweltschutzorganisationen, die fordern, von der Errichtung der Windkraftenergieanlagen im Münsterwald Abstand zu nehmen. Auch das Bundesamt für Naturschutz komme in seinem Positionspapier “Windkraft über Wald” in vielerlei Hinsicht zu der Erkenntnis, dass hinsichtlich der Auswirkungen von Windkraftanlagen erhebliche Kenntnislücken bestehen und weiterer Forschungsbedarf gegeben sei. Er wolle nicht behaupten, dass die Verwaltung gegen geltendes Recht verstoße oder sich nicht an notwendige Vorgaben halte, aber es dränge sich der Eindruck auf, dass hier schnell gehandelt werden solle, um anderslautende Bestimmungen, die vielleicht den Bau solcher Anlagen im Münsterwald verhindert hätten, zuvorzukommen.

Generell spreche sich die Fraktion nicht gegen Windkraftenergie aus, habe seit jeher aber befürwortet, bei den in Frage kommenden Flächen auch solche in der gesamten StädteRegion und nicht nur im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Diesen Einwand habe man jedoch nie ernsthaft in Erwägung gezogen. Im Übrigen gebe es die von Ratsherrn Baal genannte 2%-Regelung nicht.

Ratsherr Luczak, Fraktion Die Grüne, dementiert, dass in diesem Punkt zügig eine Entscheidung getroffen worden sei. Vielmehr habe man über Jahre hinweg zahlreiche Einzelheiten detailliert diskutiert. Vorliegend gehe es um die Frage, wie man zukünftig eine verlässliche Energieversorgung für die Stadt gewährleiste und hierbei gleichzeitig dem Naturschutzgedanken Rechnung trage. Dass man hier eine solch zurückhaltende Haltung wie die FDP-Fraktion zeige, sei äußerst verwunderlich, wenn nicht gar verantwortungslos. Für ihn selbst gehe kein Weg an regenerativen Energien vorbei, weil sie nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig eine Perspektive bieten.

Die Fraktion habe in enger Zusammenarbeit die in der Vorlage enthaltenen Kritiken geprüft und sei einigermaßen über die diesen zu Grunde liegenden Argumenten überrascht gewesen. So seien u. a. sinkende Immobilienwerte oder stagnierende Tourismuszahlen ins Feld geführt worden. In seinen Augen seien dies keine zugkräftigen Argumente, zumal es auch hierüber eingehende Untersuchungen gegeben habe, die das Gegenteil belegen. Zudem weise der bereits bestehende Masterplan jetzt schon Stadtteile in Aachen aus, die von der stets steigenden Durchschnittstemperatur stärker betroffen seien als andere. Dieser Faktor sei einer von vielen Gründen, der für die umweltschonende Gewinnung von Energie spreche.

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, bestätigt an Ratsherrn Blum gerichtet, dass hier keineswegs von Beschlüssen auf dem Eilweg die Rede sein könne. Bereits im Jahre 2008 sei durch die damaligen Mehrheitsfraktionen ein entsprechender Antrag auf den Weg gebracht worden, der in den nachfolgenden Jahren konkretisiert worden sei. Die Verwaltung habe hier ausgezeichnete Arbeit geleistet und habe zu jedem fragwürdigen Detail adhoc Antwort geben können. Dem Dank an die Verwaltung wolle er sich ebenso anschließen wie der bereits erklärten Notwendigkeit von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen. Allerdings müsse er Bezug nehmend auf die Ausführungen des Fachbereichs Umwelt in der Sitzung des Planungsausschusses einräumen, dass die benannte 2%-Regelung tatsächlich nicht existiere, die Rechtsprechung vielmehr von 1% bis 3% ausgehe.

Auch wenn die SPD-Fraktion sich grundsätzlich für Windkraftanlagen ausspreche, sehe sie hier den Aachener Norden dennoch als in besonderer Weise betroffen. So gebe es bedingt Auswirkungen auf das Zugvögelverhalten und auf das Landschaftsbild, zudem sei eine erhebliche Schattenproblematik zu erwarten. Aus diesem Grunde sei die SPD-Fraktion der Meinung, dass der Aachener Norden aus dem Flächennutzungsplan-Entwurf zu streichen sei. Zudem bitte die Fraktion darum, den Planungsausschuss zuerst über die so geänderte Vorlage abstimmen zu lassen, bevor der Rat hierüber beschließt.

Ratsherr Krenkel, CDU-Fraktion, erklärt zurückblickend auf den Vorwahlkampf im Jahre 2009, dass er sich seinerzeit gegen Windkraftanlagen ausgesprochen, seine Meinung aber inzwischen geändert habe, nicht zuletzt aufgrund der schrecklichen Ereignisse in Fukushima im Jahr 2011, die insgesamt einen großen Wandel im Denken der Menschen über Atomkraft hervorgerufen habe. Entsprechend müsse man sich nun dieser etwas anderen Form der Energiegewinnung stellen und dürfe diese nicht nur dann zulassen, wenn sie nicht vor der eigenen Haustüre betrieben werde. Er sei froh zu sagen, dass er an der Vorlage habe mitwirken können, die viele Belange, sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite, berücksichtige. Sicherlich könne man in einem solchen Verfahren nicht sämtliche Bedürfnisse einfließen lassen, dennoch befinde man sich hier auf einem guten Weg. Dementsprechend werde er der Vorlage der Verwaltung zustimmen.

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, erklärt Bezug nehmend auf die in der Bürgerfragestunde gestellten Frage zu den für die Windkraftanlagen geplanten Baumfällungen, dass diese ohnehin im Rahmen des Gesamtforstwirtschaftsplans im nächsten Jahr im Aachener Wald gefällt worden wären.

Im Übrigen wolle er darauf hinweisen, dass es sich hier um ein gesamträumliches Gesamtkonzept handele, welches nicht veränder- oder ergänzbar sei. Demnach könne man nach dem Beschluss keine weiteren Flächen für Windkraftanlagen ausweisen.

Man habe der Verwaltung heute zu Recht an vielen Stellen Dank ausgesprochen, habe aber vergessen, den Stellen zu danken, die unmittelbar mit der Bürgerschaft zu tun und deren Unmut abzufangen haben. Aus diesem Grunde wolle er insbesondere den Bezirksvertretungen in Kornelimünster/Walheim, in Laurensberg und in Richterich, danken, insbesondere für die positive Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplans. Er selbst werde ebenfalls dem Beschlussentwurf zustimmen.

Ratsherr Schaffrath, FWG, schließt sich der Kritik von Ratsherrn Bosseler hinsichtlich der Vorlagenstärke und des doch sehr kompakten Beratungsverfahrens an, stimmt aber ebenfalls zu, dass das Thema bereits seit vielen Jahren beraten werde.

Nicht nachvollziehbar sei die Behauptung von Ratsherrn Baal, dass ein Negativbeschluss zur Zersiedelung der gesamten Fläche führe. Dies sei schlichtweg falsch. Auch seien die Ausführungen von Ratsherrn Müller zum Schutz der Bäume absolut inkonsequent, erinnere man sich an seine Ausführungen zu den Baumfällungen am Templergraben, die er missbilligt habe.

Abschließend ließe sich nur noch sagen, dass, egal wie gut die Verwaltung hier gearbeitet haben möge, die Vorlage eine hervorragende Basis für eine Klage gegen die Verwaltung darbiete, die die Bürgerinitiativen ja auch schon angekündigt haben. In seinen Augen seien deren Erfolgsaussichten hier sehr gut.

Der Oberbürgermeister lässt zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen, welcher mit 16 Dafür-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt wird.

Anschließend lässt er über die von der Verwaltung formulierte Vorlage abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen und zum gesamträumlichen Planungskonzept für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: ? Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen. Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich Münsterwald und B 258 (Teilabschnitt A), im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg (Teilabschnitt B) und im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich Alter Heerler Weg / Avantis (Teilabschnitt B) auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen in der so geänderten, vorgelegten Fassung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen und zum gesamträumlichen Planungskonzept für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, diezu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich Münsterwald und B 258 (Teilabschnitt A), im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg (Teilabschnitt B) und im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich Alter Heerler Weg / Avantis (Teilabschnitt B) auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen in der so geänderten, vorgelegten Fassung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0609/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

FB61/0745/WP16 – Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Erarbeitung des Änderungsentwurfs und frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden:

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.05.2010 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – beauftragt und gleichzeitig beschlosen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß  3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

Der Umweltausschuss hat sich diesem Beschluss angeschlossen, ebenso die Bezirksvertretungen Aachen- Kornelimünster/ Walheim, -Laurensberg und –Richterich.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß ' 3 (1) BauGB hat wie folgt stattgefunden:

Die öffentliche Ausstellung der Planung mit Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen und den darin dargestellten Planungszielen fand in der Zeit vom 06.09.2010 bis 21.09.2010, im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen, zu jedermanns Einsichtnahme statt. Darüber hinaus konnte die Planung auch in allen Bezirksämtern der Stadt Aachen während der dortigen Dienstzeiten eingesehen werden.

Die öffentliche Anhörung der Bürger (Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) erfolgte am 07.09.2010 im Haus Löwenstein, Markt 39, 52062 Aachen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde parallel zur Beteiligung der Bürger durchgeführt.

Gesamträumliches Planungskonzept

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nahm in seiner Sitzung am 14.02.2012 die Ausführungen der Verwaltung zum gesamträumlichen Planungskonzept zur Kenntnis. Er empfahl dem Planungsausschuss gemäß dem Ergebnis des gesamträumlichen Planungskonzeptes die Konzentrationsfläche Teilabschnitt 2 "Nonnenhof/ Schlangenweg" nicht weiter zu verfolgen.

Er empfahl dem Planungsausschuss gemäß dem Ergebnis des gesamträumlichen Planungskonzeptes den Teilabschnitt A "Münsterwald/ B258" in der vorgestellten geänderten Abgrenzung zu beschließen.

Er empfahl dem Planungsausschuss die Zusammenlegung der ehemaligen Konzentrationsfläche Teilabschnitt 3 "Vetschauer Weg/ Bocholtzer Weg" und Teilabschnitt 4"Horbacher Straße" zur neuen Konzentrationsfläche B in der vorgestellten veränderten Abgrenzung und Lage zu beschließen.

Beratung über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Offenlagebeschluss

Die zuständigen politischen Gremien haben sich mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit folgenden Beratungsergebnissen befasst:

Der Landschaftsbeirat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 12.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Norden des Stadtgebietes mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Er empfahl dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - in der vorliegenden Fassung für den Teilabschnitt B an den Planungsausschuss zu empfehlen unter der Maßgabe, dass

a .die Windkraftanlage am Schneeberg so schnell wie möglich abgebaut wird,

b .der Bebauungsplan Nr. 800 (Avantis) I dahingehend geändert wird, dass die Flächen für

den Bau von Windkraftanlagen geöffnet werden,

c .auf der bestehenden Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen “Butterweiden” die dort stehenden Anlagen so schnell wie möglich einem “Repowering” unterzogen werden.

Weiterhin nahm er den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den südlichen Raum/ Münsterwald mehrheitlich zur Kenntnis.

Er empfahl dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den Bezirksvertretungen und dem Planungsausschuss mehrheitlich, die vorgesehenen Konzentrationsflächen im Münsterwald aus den nachfolgenden Gründen nicht weiter zu verfolgen:

1 .aus Gründen des besonderen Artenschutzes für Großvögel (u.a. Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu),

2 .aus Gründen der Forstbelange und der Forstwirtschaft -FSC - Zertifizierung,

3 .aus Gründen der schwierigen Erschließung,

4 .aus Gründen unzureichender Regionalplanung,

5 .aus Gründen des unzureichenden artenschutzrechtlichen Gutachtens,

Der Landschaftsbeirat beschließt mit zehn Ja - Stimmen bei zwei Enthaltungen die Fläche westlich des Brander Waldes bis zu A 44 wieder in die Prüfung aufzunehmen, insbesondere da artenschutzrechtliche Aspekte (Gelbbauchunke) dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz schloss sich der Beschlussfassung des Landschaftsbeirates nicht an und hat in seiner Sitzung am 13.03.2012den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen.

Er empfahl dem Planungsausschuss mehrheitlich, den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Er beauftragte die Verwaltung, zeit- und ortsnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den nunmehr festgelegten neuen Konzentrationsflächen „Alter Heerler Weg / AVANTIS“ und „Vetschauer Weg /Bocholtzer Weg“ durchzuführen und dabei auch die Standorte für die geplanten Windkraftanlagen aufzuzeigen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 14.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen.

Auf Vorschlag der CDU-Bezirksfraktion beschloss sie mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen, sondern die vorliegenden Gutachten und Eingaben nochmals kritisch zu überdenken.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 14.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Sie empfahl dem Rat mehrheitlich, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfahl sie mehrheitlich dem Planungsausschuss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Sie beauftragte die Verwaltung, zeit- und ortsnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den nunmehr festgelegten neuen Konzentrationsflächen „Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg“ durchzuführen und dabei auch die Standorte der Windkraftanlagen aufzuzeigen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 14.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen.

Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfahl sie dem Planungsausschuss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Sie beauftragte die Verwaltung, zeit- und ortsnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den nunmehr festgelegten neuen Konzentrationsflächen „Alter Heerler Weg / Avantis“ durchzuführen und dabei auch die Standorte der Windkraftanlagen aufzuzeigen.

Der Planungsausschuss nahm am 15.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis und beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Änderung - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - des Flächennutzungsplanes1980 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Er empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde am 29.03.2012 durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden umfänglich informiert.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 02.04.2012 bis einschließlich 18.05.2012 sowie vom 20.08.2012 bis einschließlich 19.09.2012 im Raum 400 im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20. Die Wiederholung der Offenlage erfolgte aufgrund eines Formfehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 22.03.2012. Hierbei wurde versäumt, explizit auf die zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Stellungnahmen und sonstigen Informationen hinzuweisen. Es wurde darauf hingewiesen, dass alle fristgerecht eingegangen Stellungnahmen zur Offenlage vom 02.04.2012 bis 18.05.2012 uneingeschränkt berücksichtigt werden. Zusätzlich wurden die Einwender hierüber informiert. Begleitend erfolgten Presseartikel auf deutscher, niederländischer und belgischer Seite, die auf die Offenlage aufmerksam machten.

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Parallel zur Öffentlichkeit wurden 78 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren in der Zeit vom 02.04.2012 bis einschließlich 15.05.2012 beteiligt.

Beratung über das Ergebnis der Offenlage und der erneuten Behördenbeteiligung sowie Empfehlung zum Änderungsbeschluss

Die folgenden Gremien haben sich bereits mit den Ergebnissen der Offenlage und der erneuten Behördenbeteiligung befasst:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterichhat in ihrer Sitzung am 31.10.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen.

Sie hat dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfohlen, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

Ferner empfahl sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen, in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensbergnahm am 07.11.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis.

Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

Ferner empfahl sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen, in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschusshat sich in seiner Sitzung am 08.11.2012 mit der Angelegenheit befasst und den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt zur Kenntnis genommen.

Er empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

Ferner empfahl er dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

Die folgenden Gremien werden noch beraten:

Bürgerforum13.11.2012

Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim15.11.2012

Landschaftsbeirat19.11.2012

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz20.11.2012

Über die Beratungsergebnisse wird in der Sitzung berichtet.

Abstimmungsergebnis

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 21.11.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:33