Einrichtung der Bewohnerparkzone 'N' (Nizzaallee), Ergänzung
FB 61/0767/WP16-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)
Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage und den hiermit eingereichten, geänderten Beschlussentwurf.
Ratsherr Helg erklärt als Vorsitzender der FDP-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Zwar begrüße er die verwaltungsseitige Änderung des ursprünglichen Punktes 10 d, wolle aber trotzdem fragen, ob mit der Aussage, dass mit der bundeseinheitlichen Regelung das behördliche Ermessen gebunden werde mit einer Ermessensreduzierung gegen Null gleichzusetzen sei. Anderenfalls seien als Folge hieraus weitere Gruppen, wie bspw. Dauermieter eines Mietfahrzeuges eines privaten Mietwagenunternehmens oder allgemein regelmäßige Entleiher von Familienfahrzeugen, wie beispielsweise Auszubildende einzubeziehen.
Beigeordnete Nacken erklärt, dass die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung absolut abschließend bindend sei und keinen Spielraum mehr zulasse.
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, erläutert, dass laut der Verwaltungsvorschrift vom Grundsatz a) Halter, b) dauerhafte Nutzung und nur in begründeten Einzelfällen eine Ausnahme gemacht werden könne. Entsprechend sei bei Carsharing-Unternehmen zu verfahren. Eine generelle Ausstellung an Bewohner, die Carsharing-Kfz nutzen, sei nach der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen und daher rechtswidrig. Ihrer Ansicht nach könne die Verwaltung hiervon nicht abweichen. Aus diesem Grunde werde sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Beigeordnete Nacken führt aus, dass es sich hier nicht um eine generelle Gestattung handele und insofern jeder Anwohner, der ein Carsharing-System nutze, eine Genehmigung beantragen und 30 Euro pro Jahr zahlen müsse. Im Übrigen gebe es wenige Nutzer, die das Fahrzeug über Nacht im betroffenen Bereich parken.
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, wiederholt ihre Auslegung der Verwaltungsvorschrift und gibt an, dass die Vorlage ihrer Ansicht nach rechtswidrig sei.
Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, erklärt, dem Beschlussvorschlag ebenfalls nicht zustimmen zu wollen und begründet dies mit dem erhöhten Parkaufkommen durch den Interboden-Komplex, der in der Weyhestraße entstehe. Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone erhöhe man den Parkdruck in diesem Gebiet erheblich.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1.Sonderparkberechtigt werden:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz.
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d) Hauptwohnsitzler, die Mitglied einer Car-Sharing-Organisation sind, für Fahrzeuge dieser Organisation.
2.Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 festzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Vorlage FB 61/0767/WP 16 wurde am 07.11.2012 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 15.11.2012 im Mobilitätsausschuss behandelt. In beiden Gremien wurde der Berechtigtenkreis für die Bewohnerparkausweise diskutiert.
Von der Verwaltung wurde versehentlich der Beschlussentwurf vorgeschlagen Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren in den Berechtigtenkreis aufzunehmen. Die Ausweisvergabe bezieht sich aber nicht nur auf Cambio-Kunden sondern allgemein auf Mitglieder einer Car-Sharing- Organisation.
Hierzu führen die Verwaltungsvorschriften zu § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus: Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation.
Mit dieser bundeseinheitlichen Festlegung wird das behördliche Ermessen gebunden. Es mussten daher bereits vorliegende Anträge auf Bewohnerparkausweise für andere Zonen positiv beschieden werden. Die Aufnahme in den Beschluss dient der Vollständigkeit und hat rechtlich nur deklaratorischen Charakter. In der Praxis machen nur sehr wenige Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen von dieser Möglichkeit Gebrauch, weil die Fahrzeuge in Aachen wohnortnah an festen Standorten bereitgestellt werden.
Bezirksvertretung Aachen-Mitte und Mobilitätsausschuss haben demzufolge ihre Beschlüsse entsprechend angepasst.
Auswirkungen
Technische Details
ID: 54702
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=54702
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 12.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 21.11.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Februar 2026 um 00:33