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Banker-Feld-Straße und Vetschauer Weg- deutliche Kennzeichnung der Vorfahrtregelung rechts vor links an EinmündungenAntrag der CDU-Bezirksfratkion vom 13.09.2012

FB 61/0786/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksvertreter Rothe drückt sein Bedauern über die Ablehnung des Antrags auf Anbringen von zusätzlichen Fahrbahnmarkierungen an den Einmündungen aus.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn stimmt der Verwaltungsvorlage zu, da ausreichende Maßnahmen, auch baulicher Art, vorhanden seien.

Beschluss

Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach zusätzliche Markierungen an den Einmündungen nicht erforderlich sind, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach zusätzliche Markierungen an den Einmündungen nicht erforderlich sind, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Bezirksfraktion beantragt die zusätzliche Kennzeichnung der Vorfahrtsregelung rechtsvor links an Einmündungen in der Banker-Feld-Straße und auf dem Vetschauer Weg durch Wartelinien.

Beide Straßen liegen innerhalb der geschlossenen Ortslage und sind jeweils Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Alle Einmündungen sind bereits durch Zeichen 102 der Straßenverkehrsordnung (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) gekennzeichnet, so dass eindeutig die Vorfahrtregelung klargestellt wird.

Straßen die untergeordnet sind, wie z.B. der verkehrsberuhigte Bereich Am Lütterbüschgen, sind von dieser Beschilderung ausgenommen.

In der Banker-Feld-Straße wurde an einer Einmündung eine Gehwegaufweitung zur Verengung der Fahrbahn hergestellt. Der Vetschauer Weg wird an mehreren Stellen durch verkehrsberuhigende Elemente eingeengt. Zudem wird er überwiegend von Anliegerverkehr befahren.

Die Eigenschaft als Tempo 30-Zone und die Vorfahrtregelung ist somit jedem Verkehrsteilnehmer bewusst.

Auch aus der durch die Polizei ermittelten Unfalllage gehen keine Anhaltspunkte hervor, die darauf schließen lassen, dass die vorhandene Vorfahrtregelung rechtsvor links nicht akzeptiert wird. An keiner der Einmündungen hat sich ein aufnahmepflichtiger Unfall ereignet, der sich aufgrund der Missachtung der o.g. Regelung ereignet hat.

Die zusätzliche Verdeutlichung durch Markierungen in Form von Wartelinien ist daher nicht erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Antrag CDU-Fraktion
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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 05.12.2012
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:39