Forstwirtschaftsplan 2013
FB 36/0163/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Bezirksbürgermeister Henn begrüßt Herrn Odrost vom Fachbereich Umwelt. Herr Odrost teilt mit, dass die Vorlage von Herrn Dr. Krämer erarbeitet worden ist und alle nennenswerten Aspekte betreffend den Brander Wald beinhaltet. Wegen Sanierung der Treppe ist die Querung des Gewässers z.Zt. nicht möglich und gesperrt. Aufgrund des Sondermaßnahmenkatalogs, der in Zusammenarbeit mit der Unteren Forstbehörde erstellt wurde, muss für das FFH-Gebiet die Querung erneuert werden. Eine Verrohrung an dieser Stelle ist nicht zulässig, da die Natur in ihrer ursprünglichen Form belassen werden muss. Die Problematik wird im Detail erklärt.
Herr Meyer von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Odrost für seine Ausführungen. Er ist erfreut darüber, dass nicht die ursprünglich ausgewiesenen 1.722 fm sondern nur 365 fm eingeschlagen werden. Er fragt nach, ob dies eine reine wirtschaftliche Entscheidung ist oder ob die Bäume so gesund sind, dass sie nicht geschlagen werden müssen.
Herr Odrost antwortet, dass aufgrund des hohen Fichtenanteils im Brander Wald am meisten eingespart werden kann.
Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich ebenfalls bei Herrn Odrost. Er möchte wissen, wie gesund der Brander Wald in seinen einzelnen Beständen und wie hoch der Verbiss durch Tiere ist.
Herr Odrost bietet den Mitgliedern der Bezirksvertretung Brand eine Führung durch den Brander Wald an. Über den Brander Wald gibt es statistisch gesehen nicht viel zu berichten. Er verweist auf die Werte im Schadensbericht. Vom Umbau in Richtung Laubholz hat der Wald gut profitiert. Es wird sich im Nachhaltigkeitsfenster bewegt, eine kräftige Durchforstung im Oberbestand ist erfolgt und es sind wenige Käferschäden vorhanden.
Frau Prolingheuer-Griese von der Grünen-BF bedankt sich ebenfalls bei Herrn Odrost für seinen Vortrag. Sie fragt nach, ob es im Brander Wald Wildschweine und Schäden gibt.
Herr Odrost teilt mit, dass das Jagdrevier im Brander Wald verpachtet ist. Wildschweine sind im Wald eigentlich unkritisch, da sie nur den Boden aufwühlen. Allerdings wird es für die Brander Wiesen um den Wald herum problematischer. Die Tiere suchen nach Nahrung und drehen die Grasnaben herum.
Bezirksbürgermeister Henn möchte wissen, wie hoch der Fichtenanteil im Brander Wald ist und
welche Vorteile dadurch bestehen, dass der Brander Wald im Naturschutzgebiet und FFH Gebiet liegt.
Er greift das Angebot von Herrn Odrost bezüglich der Führung durch den Brander Wald fürs neue Jahr gerne auf.
Herr Odrost berichtet, dass er nach Aufnahme des Fichtenanteils im Januar 2013 die Frage beantworten kann; Vorteile bestehen im Moment nicht.
Bezirksbürgermeister Henn bedankt sich bei Herrn Odrost für seinen Vortrag und freut sich auf die bevorstehende Führung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2013 für den Brander Wald zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2013 sind im zehnten Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung des Brander Waldes zu planen.
Die o. g. Forsteinrichtung läuft zum 30.09.2013 aus. Nach der Entgeltordnung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW kann die Forsteinrichtung in kommunalen Wäldern gefördert werden (Förderhöhe: 80 % der Kosten). Die Förderung der Kommunen wird jedoch durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW immer mehr in Frage gestellt, so dass bereits in zahlreichen kommunalen Forstbetrieben die Forsteinrichtung seit Jahren überfällig ist und der Hiebssatz der alten Forsteinrichtung fortgeschrieben wird. Es ist zu erwarten, dass auch für den Aachener Wald keine Fördergelder mehr bereitgestellt werden. Derzeit finden Gespräche zwischen dem MKULNV NRW, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und dem Kommunalen Waldbesitzerverband zum weiteren Vorgehen statt. Sofern bis zum Sitzungstermin Zwischenergebnisse vorliegen, werden diese mündlich mitgeteilt.
a) Holzeinschlag
*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
Hiebssatz undbisheriger Vollzug
Der Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltige jährlich einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.
Aus dieser Planung geht hervor, dass im Brander Wald jährlich 988 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (Insekten, Sturm) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im abgeglichenen Hiebssatzwerden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).
Demnach könnte der Forstbetrieb im Forstwirtschaftsjahr 2013 1.722 fm einschlagen, geplant sind 365 fm.
Einschlagsplanung
Wie auch in den Vorjahren konnten die Einschlagsvorgaben im Laubholz nicht erfüllt werden. Die Nachfrage nach Laubholz, insbesondere Buche und qualitativ schlechtere Eiche ist nach wie vor sehr verhalten. Entsprechend gering sind die Markpreise und demzufolge gering der Einschlag bei diesen Baumarten.
Bei der Baumart Fichte ist dagegen eine Übernutzung in Höhe des doppelten Jahreseinschlags zu verzeichnen. Ursache hierfür sind zahlreiche Kalamitäten (Insektenbefall, Windwurf) in der Vergangenheit. Daher wird der Forstbetrieb hier zurückhaltend agieren. Die geplanten Nadelholznutzungen sind Teil der laufenden Maßnahmen zur Umsetzung des FFH-Konzeptes (naturnahe Gestaltung des Fließgewässers).
b) Kulturen, Wege, Erholung
Kulturbegründung
Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sind keine Pflanzungen vorgesehen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Voranbauten oder die Einbringung lebensraumtypischer Baumarten im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden (z. B. entlang des Fließgewässers). Als Voranbau bezeichnet man die künstliche und vorzeitige Einbringung von Schlusswaldbaumarten in einen Altbestand, in dem diese Baumarten nicht vorkommen und somit auch nicht natürlich zu verjüngen sind. Ziel des Voranbaus ist es, aktiv einen Baumartenwechsel herbeizuführen. Es handelt sich meistens um den Voranbau von Buche unter Fichte oder Buche unter Kiefer.
Kulturpflege/Kultursicherung
In der Kulturpflege werden Aufforstungsflächen frei geschnitten, um sie gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn zu schützen. Geplant sind diese Maßnahmen auf 1,5 ha.
Waldschutz
Aufgrund eines angemessenen Wildbestandes sind keine Verbissschutzmaßnahmen erforderlich.
Wegebau/Wegeunterhaltung
Die sand-/wassergebundenen Waldwege befinden sich in einem akzeptablen Zustand und werden weiterhin konsequent in Eigenregie unterhalten. Der Einsatz einer Grabenfräse zur Offenhaltung der Gräben erscheint in diesem Jahr nicht erforderlich.
Erholungseinrichtungen
Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2013 ist nicht vorgesehen, so dass sich die Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken.
c) Fremdaufträge
?Rückekosten: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 2.500 Euro kalkuliert.
?Verkehrssicherungsmaßnahmen:5.000 Euro
?Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen (Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 1.000 Euro
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Die Mittel sind im Haushalt (konsumtiv) folgendermaßen eingeplant:
-Holzeinschlag (2.500)
-Verkehrssicherung (5.000)
-Wegebaumaterial (1.000 )
gesamt:8.500
Technische Details
ID: 54808
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=54808
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung derBezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 12.12.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Februar 2026 um 00:44