15. Januar 2013 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige

FB 51/0229/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Kindertagesstättenentwicklungsplanung (KEPL) in ihrer Gesamtheit wird von den Fraktionen einhellig als profundes Arbeitsergebnis des Planungsbereiches, hier insbesondere von Frau Will, der Finanzabteilung und der Fachabteilung 45/200, hier Frau Fischer und ihr Team, eingeschätzt. Diese Aussagen werden weiter unterstützt durch Herrn Rothkopf, Sprecher der AG 78 Kindertagesstätten und Tagespflege. Herr Rothkopf lobt ausdrücklich Frau Wagner, Abtlg. 45/200, die sich insbesondere sehr unterstützend bei den Anträgen der freien Träger für die Bundes- und Landesmittel gezeigt hat.

Frau Will stellt in Ihrer Präsentation die auf der Grundlage vergangener Ausschussentscheidungen bis 01.08.2013 zu erreichende Zielquote von 36,9 % dar, mit der die Stadt Aachen die vorgegebene Marke von 35 % überschreitet. Somit sind vom Kindergartenjahr 2008/09 bis zum Kindergartenjahr 2013/14 insgesamt 841 neue U3-Plätze geschaffen worden.

Herr Künzer regt an, die KEPL auch zukünftig um den Punkt Not- und Übergangsmaßnahmen zu ergänzen. Weiterhin sollen die Bereiche Driescher Hof/Forst in der U3-Versorgung und Ostviertel in der Ü3-Versorgung nicht aus dem Auge verloren werden.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgendermaßen zu beschließen:Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass 1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 335 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und 2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie 3. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss folgendermaßen zu beschließen:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, zu beschließen, dass

  1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 335 Plätzen in KiBiz-geförderten
    Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und
  2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im
    Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie
  3. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgendermaßen zu beschließen:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass

  1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 335 Plätzen in KiBiz-geförderten
    Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und
  2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im
    Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie
  3. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.

Der Finanzausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgendermaßen zu beschließen:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass

  1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 335 Plätzen in KiBiz-geförderten
    Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und
  2. darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im
    Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie
  3. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass,

  1. der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von335 Plätzen in KiBiz-geförderten
    Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und
  2. das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie
  3. in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kindertagesstättenentwicklungsplanung ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Umsetzung der U3-Ausbauplanung führt zu einer Versorgungsquote von 36,90 % zum 01.08.2012.

Das Land NRW ist seinerzeit von einer Bedarfsdeckungsquote im Umfang von 32 % ausgegangen, der Bund von 35 % Versorgungsquote.

Im Folgenden wird die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 sowie die Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige vorgelegt.

Diese wird am 09.01.2013 in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorgestellt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Für den vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplan 2013/2014 sind ausreichende Mittel auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs enthalten. Für die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahre 2015 besteht hinsichtlich des weiteren Ausbaus noch Abstimmungsbedarf mit dem Finanzdezernat.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 15.01.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:09