15. Januar 2013 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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U3-Ausbau - Übernahme von Trägeranteilen

FB 51/0230/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Wilms betont, daß die Übernahme der Trägeranteile nur bei Schaffung zusätzlicher U3-Plätze akzeptabel ist und bittet die Verwaltung um eine Übersicht der Träger, mit denen bereits Sonderverträge bestehen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Übernahme des Trägeranteils für die zusätzliche U 3 Gruppe in der Kindertagesstätte „Montessori-Kinderhaus; Schleswigstr.3, 52068 Aachen“. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit dem Träger abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Übernahme des Trägeranteils für die zusätzliche U 3 Gruppe in der Kindertagesstätte „Montessori-Kinderhaus; Schleswigstr.3, 52068 Aachen“.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit dem Träger abzuschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Hinsichtlich der Thematik „Übernahme von Trägeranteilen“ im Kontext des U3-Ausbaus wird auf die Vorlage für die des Kinder- und Jugendausschusses am 11.09.2012, die seinerzeitige Beratung und Beschlussfassung verwiesen.

Die Vorlage (ohne Anlagen) ist beigefügt.

Seinerzeit hat der KJA die Übernahme der Trägeranteile zur Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen für die Dauer von 5 Jahren beschlossen.

Zwischenzeitlich liegen zwei weitere entscheidungsrelevante Anträge vor. Darüber hinaus gab es Anfragen seitens des Sozialdienstes Katholischer Frauen und der Arbeiterwohlfahrt, die unter Hinweis auf die bereits bestehenden Sonderverträge jedoch bereits gelöst werden konnten.

Hinsichtlich der beiden in der Anlage 2 beigefügten Anträge des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Aachen-Ost für die Kita „Montessori Kinderhaus Schleswigstraße“ und der Kindertagesstätte „Haus Sonnenschein“ stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar:

Kinderhaus Montessoristraße:

Im Zuge einer zusätzlichen U3 Gruppe beantragt der Träger mit Schreiben vom 24.10.2012 die Übernahme des damit verbundenen Trägeranteils. Dieser Beträgt für diese Gruppe ca. 19.700 € (vergleiche Berechnung Anlage 3).

Da es sich hierbei um zusätzlich geschaffene U3-Plätze handelt, empfiehlt die Verwaltung, entsprechend der Beschlussfassung des KJA vom 11.09.2012 ,den Trägeranteil zu übernehmen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines Sondervertrages für die Dauer von 5 Jahren zu beauftragen.

Antrag der Kindertagesstätte Haus Sonnenschein:

Hinsichtlich des Antrages der Kindertagesstätte Haus Sonnenschein stellt sich die Sachlage aus Sicht der Verwaltung anders dar.

Der erste Antrag des Trägers wurde zu einem Zeitpunkt gestellt und beschieden (Mai/Juni 2012), zu welchem es für die Frage der Übernahme von Trägfernanteilen im Zuge des U3-Ausbaus noch keine politische Willenserklärung gab.

Darüber hinaus unterscheidet sich der Antrag dahingehend, dass hier ein Antrag gestellt wird, Trägeranteile quasi rückwirkend - nach der Entscheidung über die Einrichtung der Plätze im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfplanung - zu übernehmen.

Die Bereitschaft kann nur darin bestehen, Trägeranteile für die Schaffung von zusätzlichen U3 Plätzen (d.h. ab dem Kita-Jahr 2013/2014 folgende) zu übernehmen.

Dieses ist im vorliegenden Antrag jedoch nicht der Fall.

Eine andere Lesart würde bedeuten, dass auch andere Träger für die in der Vergangenheit geschaffenen U3-Plätze die Übernahme des Trägeranteils beantragen könnten.

Insoweit empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag des Haus Sonnenscheins nicht zu folgen.

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass -sofern das Haus Sonnenschein weitere „KiBiz-geförderte U3-Plätze „ einrichten sollte- für diese über den jetzigen Bestand hinausgehenden U3-Plätze, einen Antrag auf Trägeranteilübernahme bei der Stadt Aachen zu stellen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Die Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen und damit die Frage der ausreichenden Deckung erfolgt zusammengefasst im Rahmen der Vorlage „Kindertagesstättenentwicklungsplanung“.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (4)

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98.9 KB · PDF
AnlageU3Ausbau1_1
68.3 KB · PDF
AnlageU3Ausbau2
3.2 MB · PDF
AnlageU3Ausbau3
36.2 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 15.01.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:09