11. Dezember 2012 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5.1Öffentlich

Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte

FB 23/0333/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bussen teilt mit, dass der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss keine Beschlussempfehlung für den Finanzausschuss und den Rat ausgesprochen habe. Da die Verwaltung durch den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss gebeten wurde, die Entwicklung der Gebühren im Finanzausschuss darzulegen, erläuterte Herr Bussen diese anhand einer Übersicht.

Ratsfrau Hörmann macht deutlich, dass die sinkenden Erträge der Händler es immer schwieriger mache, neue Marktbeschicker zu bekommen.

Ratsherr Büchel weist darauf hin, dass ein Problem der Marktbeschicker darin liege, dass viele Bürger eher in den Supermarkt gehen.

Ratsfrau Keller führt aus, dass auch eine 20 % ige Steigerung der Gebühren nur schwer zu verkraften sei. Insbesondere geben ihr die steigenden Personalkosten zu denken. Für die SPD-Fraktion beantragt sie, die Gebührensteigerung auf zwei Jahre zu verteilen, wobei die Steigerung nicht um jährlich 10 % erfolgen soll, sondern es wird eine Steigerung von jährlich 12 % vorgeschlagen. Darüber hinaus soll der Finanzausschuss die Empfehlung an den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss aussprechen, sich jährlich über die Entwicklung der Wochenmärkte berichten zu lassen.

Ratsherr Jahn wundert sich ebenfalls, dass sich die Zahlen so kurzfristig ändern und er könne die Splittung zwar nicht nachvollziehen, aber die Gebührenanhebung um 38 % sei zu hoch. Die Anhebung um 20 % sei jedoch nachvollziehbar.

Ratsherr Rothe möchte wissen, worauf die Personalkostenerhöhung beruhe. Er befürchtet, dass im Jahr 2014 die Personalkosten nach Abschluss der Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages weiter steigen werden.

Herr Bussen führt aus, dass die Personalkosten unmittelbar durch FB 11 berechnet und mitgeteilt werden. Nachdem er die Personalkosten im Einzelnen erläutert hat, weist Herr Bussen darauf hin, dass die Personalkostenanteile sogar noch reduziert worden seien.

Ratsfrau Crumbach-Trommler macht deutlich, dass dies nicht nachvollziehbar sei, da doch feststehen müsse, wie viel Personal eingesetzt sei.

Herr Mayer gibt zu bedenken, dass hier nur Personalkostenanteile mit allen Nebenkosten verteilt werden. Er weist darauf hin, dass die Kosten im EDV-Verfahren hinterlegt seien und FB 23 mitteilen müsse, welches Personal mit welchem Anteil eingesetzt werde. Es sei festzustellen, dass die Anteile für diese Zwecke zwar steigen würden, aber es werde trotzdem fast Kostendeckung erreicht. Problematisch sei, dass die Kosten gleich bleiben, auch wenn die Erträge rückläufig seien. Wenn also Kostendeckung gewünscht sei, müssten die Gebühren angepasst werden.

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Helg bzgl. der Empfehlung von Ratsfrau Keller, verweist der Ausschussvorsitzende auf die Zuständigkeit des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses.

Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag aus der Ergänzungsvorlage abstimmen.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt mit vier Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 20 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 20 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandsgebühren um 20 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebühren zum 01.04.2013.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskostenbeitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um ca. 9 % erfolgte zum 01.05.2005. Eine Hochrechnung der für 2013 zu erwartenden Ausgaben und der Einnahmen für das laufende Jahr 2012 ergab zunächst eine Unterdeckung in Höhe von 40.075,– €.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 4.12.2012 keine Empfehlung ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung der Kosten und der Einnahmen im Finanzausschuss am 11.12. darzustellen und einen neuen Vorschlag zu erarbeiten.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die geplante Erhöhung der Marktgebühren durch stark gestiegene Personalkosten bei gleichzeitigen sinkenden Einnahmen und einer Anpassung des Verwaltungskostenbeitrags verursacht worden ist. Die Verwaltung hat die Personalkostenstruktur überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Personalkostenanteile um 4.500 € reduziert werden können. Die Verwaltungskostenbeitragsberechnung wird derzeit vom Fachamt überprüft. Daher kann für die Berechnung der Verwaltungskostenbeitrag der letzten Jahre angesetzt werden.

Auf dieser Grundlage ergibt sich eine notwendige Erhöhung der Marktstandsgebühren um

20 %.

Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandsgebührensatzung vom 22.01.1986 in der derzeit geltenden Fassung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:

a.)Tarifzone I

1,66 € durch den Betrag 1,99 €/qm Standfläche

b.)Tarifzone II

1,50 € durch den Betrag 1,80 €/qm Standfläche

c.)Tarifzone III

1,30 € durch den Betrag 1,56 €/qm Standfläche

Somit hat beispielsweise ein Marktbeschicker mit einer Standfläche von 20,00 qm in der

Tarifzone II ab 01.01.2013 den Betrag von 36,00 € statt 30,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und anteilige Sondernutzung zu zahlen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Es sind Mehreinnahmen in Höhe von 21.300,– € jährlich zu erwarten.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 5.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 11.12.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:41