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Übernahme des Eigenanteils an Fördermitteln

FB 51/0233/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Navvabi nimmt an den Beratungen nicht teil.

Herr Tillmanns bittet die Verwaltung, darauf zu achten, dass die erforderlichen Rücklagen durch den Träger gebildet werden. Der Träger zahlt zwar keine Miete, ist aber verpflichtet, Rücklagen zu bilden.

Beschluss

1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. 2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Eigenanteil der Fördermittel für die Baumaßnahmen in städtischen Immobilien folgender Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt: Kita Sigmundstr.: 18.220,00 € Kita Großheidstr.: 500,00 € Kita: Goerdeler Str.: 4.085,00 € zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Eigenanteil der Fördermittel für die Baumaßnahmen in städtischen Immobilien folgender Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt:

Kita Sigmundstr.: 18.220,00€

Kita Großheidstr.: 500,00 €

Kita: Goerdeler Str.: 4.085,00 €

zu übernehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Für die Tageseinrichtungen für Kinder der Arbeiterwohlfahrt (AWO)

  • Sigmundstr.
  • Großheidstr.
  • Goerdelerstr.

wurden Fördermittel aus dem Investitionsprogramm 2013-2014 beantragt.

Das Investitionsprogramm ist ein Förderprogramm für den U 3 Ausbau des Bundes.

Bundesmittel werden nur zu 90 % des maximalen Förderzuschusses gewährt.

10 % der Kosten bzw. des maximalen förderfähigen Betrages verbleiben als Eigenanteil des Trägers.

2. Tageseinrichtungen für Kinder

Die Sigmundstr., Großheidstr. und die Goerdelerstr. sind Einrichtungen der AWO und befinden sich in städtischen Gebäuden.

Alleiniger Eigentümer ist die Stadt Aachen.

Der Träger AWO ist Mieter der städtischen Immobilie.

Die AWO zahlt keine Miete, sie hat aber die Verpflichtung zur Unterhaltung an „Dach und Fach“ übernommen. Der Träger hat Rücklagen zu bilden, damit davon die anfallenden Sanierungsarbeiten finanziert werden können.

3. Ausbau U 3

Die AWO plant für die Sigmundstr. einen Anbau, wodurch 12 neue U 3 Plätze geschaffen werden.

Für die Großheidstr. und die Goerdelerstr. sind Umbaumaßnahmen geplant. Auch hierdurch entstehen insgesamt 12 neue U 3 Plätze.

4. Anträge auf Übernahme der Eigenleistung

Die AWO hat für die genannten Einrichtungen die Übernahme des 10 % tigen Eigenanteils beantragt.

Der Eigenanteil beträgt für die Baumaßnahmen der:

  • Sigmundstr. 18.220,00 €
  • Großheistr. 500,00 € und
  • Goerdelerstr. 4.085,00 €.

Für die erforderlichen Einrichtungskosten beantragt die AWO Fördermittel beim Land und übernimmt selbst den Eigenanteil in Gesamthöhe von 9.980,00 €.

5. Bauliche Aufwertung

Die AWO sieht sich nicht in der Lage, die durchzuführenden Baumaßnahmen, die keine Sanierungsmaßnahmen sind, aus den Rücklagen oder Eigenmitteln zu finanzieren.

Die baulichen Veränderungen stellen eine Aufwertung der städtischen Gebäude dar und die hierdurch geschaffenen 24 neuen U 3 Plätzen sind für den zum 01.08.2013 kommenden Rechtsanspruch für

U 3 Kinder dringend erforderlich .

Ohne die Übernahme des Eigenanteils in Gesamthöhe von 22.805,00 könnte der Träger die Baumaßnahmen nicht durchführen und somit keine neuen U 3 Plätze schaffen.

6. Finanzierung

Auf dem Sachkonto: Beihilfen für Bau, Einrichtung und Modernisierung stehen für 2012 noch 201.300,00 € zur Verfügung. Aus diesem Budget können die Eigenkosten übernommen werden.

7. Vorschlag der Verwaltung

Aufgrund der aufgeführten Begründungen

  • Aufwertung der städtischen Gebäude
  • Schaffung dringend erforderlicher neuer U 3 Plätze
  • Finanzierung möglich

schlägt die Verwaltung vor, dass der Eigenanteil in Gesamthöhe von 22.805,00 € aus städtischen Mitteln übernommen wird.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

Im PSP Element: Beihilfen für Bau, Einrichtung und Modernisierung stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

Auszahlungen

Ergebnis

+ Verbesserung / -Verschlechterung

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

Personal-/Sachaufwand

201.300,00

201.300,00

201.300,00

Abschreibungen

Ergebnis

+ Verbesserung / -Verschlechterung

ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 11.12.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:42