17. Januar 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Aufstellungsbeschluss zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße;hier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0648/WP16 · Entscheidungsvorlage

Aufstellungsbeschluss zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße;hier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung der Festsetzung des Gebietscharakters von Mischgebiet in Kerngebiet planungsrechtlich kein Problem habe, da die umliegenden Bereiche ebenfalls eindeutig als Kerngebiet einzustufen seien. Seine Fraktion gehe davon aus, dass sich die Verkaufsflächen auch zukünftig etwa in der heutigen Größenordnung bewegen würden, so dass es nicht zu einer für die Innenstadt relevanten Ausweitung kommen werde. Für das weitere Verfahren wolle man allerdings bereits jetzt deutlich machen, dass man zur Regelung der Rahmenbedingungen einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor für erforderlich halte.

Für die Fraktion Die Linke legt Herr Müller dar, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Faktisch sei hier eine Erweiterung der Kaiserplatz-Galerie beabsichtigt, dies werde von seiner Fraktion entschieden abgelehnt. Sollte sich die Mehrheit des Ausschusses dennoch entscheiden, der Verwaltungsvorlage zu folgen, so wolle man in jedem Fall darauf hinweisen, dass mit der Realisierung eine weitere Vernichtung von Wohnraum verbunden sei. Als Mindestforderung an den Investor sei daher die Schaffung von Ersatzwohnraum im selben Umfang zu formulieren.

Für die SPD-Fraktion betont Herr Plum, dass auch für seine Fraktion die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Wohnflächen in der Innenstadt von großer Bedeutung sei, man gehe davon aus, dass hierzu im weiteren Verfahren entsprechende Vereinbarung mit den Investoren getroffen würden. Generell werde man der Verwaltungsvorlage zustimmen, da man ebenfalls davon ausgehe, dass keine relevante Ausweitung der Einzelhandelsflächen insgesamt statt finde.

Für die CDU-Fraktion weist auch Frau Schlick darauf hin, dass im Umfeld bereits größtenteils Kerngebiet festgesetzt sei. Es gebe keinen sachlichen Grund für eine andere Einstufung des Plangebiets. Auch ihre Fraktion unterstütze die Forderung nach Wiederherstellung von Wohnraum, hierzu müsse eine Regelung gefunden werden.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte mit dem Ziel, die Art der Nutzung von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel, die Art der Nutzung von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte mit dem Ziel, die Art der Nutzung von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Der Bereich Adalbertstraße ist die Haupteinkaufslage im Aachener Stadtgebiet. Dementsprechend ist im größten Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 774 – Reihstraße – ein Kerngebiet festgesetzt. Auch die östlich angrenzenden Bebauungsplangebiete 924 – Adalbertstraße – und 891 – Kaiserplatz-Galerie - setzen ein Kerngebiet bzw. ein Sondergebiet (Einkaufszentrum) fest. Die nördlich und westlich angrenzenden Gebiete werden nach § 34 BauGB beurteilt. Sie sind eindeutig als Kerngebiete einzustufen, da der gesamte Bereich von großflächigem Einzelhandel geprägt ist.

Ziel der Planung ist, auch für den Bereich an der Adalbertstraße, für den der Bebauungsplan Nr. 774 noch ein Mischgebiet festsetzt, ein Kerngebiet festzusetzen. Die Änderung bietet sich an, da die Adalbertstraße der bevorzugte Standort für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ist. Hier am Willy-Brandt-Platz, in direkter Nachbarschaft zu C&A und der künftigen Kaiserplatz-Galerie, sollten die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, um die Attraktivität der Einkaufslage weiter zu stärken.

2.Beschlussempfehlung

Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 774 – Reihstraße – zu ändern, um hier statt eines Mischgebietes ein Kerngebiet festzusetzen.

Das Verfahren kann nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.

Die Verwaltung empfiehlt für die Änderung des Bebauungsplanes den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke

Weitere Dokumente (3)

Übersichtsplan
110.6 KB · PDF
B-Plan Nr. 774
1.3 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 17.01.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:12