TOP 6Öffentlich

Bürgerantrag "Tempo 30 auf Teilstück Horbacher Straße" der IG Horbacher Vereine vom 20.09.2012

FB 61/0763/WP16 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksvertreter Pontzen betont noch einmal die Bedeutung des Antrags für Horbach und appelliert an alle Parteien, trotz gegenteiliger Stellungnahme der Verwaltung eine Temporeduzierung in dem Bereich der Horbacher Straße weiterhin zu unterstützen.

Diese Ansicht wird von den Herren Bezirksvertreter Rothe und Kuckelkorn sowie Frau Bezirksvertreterin Zielinski für ihre Fraktionen unterstützt. Es kann nicht nachvollzogen werden, warum in vergleichbaren Fällen eine Temporeduzierung bei Durchgangsstraßen umgesetzt wurde.

Herr Bezirksvertreter Rothe betont, dass Kindergarten und Schule zwar nicht an die Horbacher Straße angrenzen, sich jedoch in unmittelbarer Nähe befinden und damit Kinder in diesem Bereich besonders gefährdet seien.

Auf Anregung von Herrn Bezirksvertreter Rothe soll der Antrag dem Mobilitätsausschuss zur Befürwortung weitergeleitet werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich befürwortet den Antrag der Dorfgemeinschaft auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Horbacher Straße (L231) im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg und beschließt, diesen zur Entscheidung an den Mobilitätsausschuss weiterzuleiten. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Horbacher Straße (L231) im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg nicht zulässig ist.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Über die Bezirksbürgermeisterin für den Stadtbezirk Richterich hat die Interessengemeinschaft Horbacher Vereine den Antrag gestellt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Horbacher Straße im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg auf 30 km/h zu reduzieren.

Der genannteTeilbereich der Horbacher Straße liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Es gilt daher eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Bei der Horbacher Straße handelt es sich um die L 231. Diese dient der Aufnahme der überörtlichen Verkehre. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf solchen klassifizierten Straßen ist nur zulässig bei Bestehen einer außergewöhnlich hohen Gefahrenlage bzw. einer auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführenden Unfallhäufung.

Die im Antrag genannte Grundschule und auch der Kindergarten grenzen nicht unmittelbar an die Horbacher Straße. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz dieser Einrichtungen ist daher nicht zu begründen.

Eine Überprüfung der Verkehrsunfalllage durch die Polizei hat ergeben, dass sich im Zeitraum der letzten drei Jahre im o.g. Teilstück der Horbacher Straße vier aufnahmepflichtige Verkehrsunfälle ereignet haben. Gemessen an der hohen Verkehrsbelastung der Horbacher Straße ist die Zahl der Verkehrsunfälle als äußerst gering einzustufen.

Zwei der Unfälle haben sich beim Einbiegen in die Horbacher Straße ereignet. Wobei bei einem Unfall ein PKW-Fahrer beim Einbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat und der andere ein Alleinunfall war, bei dem der Fahrzeugführer die Gewalt über sein Fahrzeug verloren hat.

Bei einem weiteren Alleinunfall ist ein Mofafahrer vermutlich aufgrund einer Verschmutzung gestürzt. Beim vierten Unfall ist ein Fahrradfahrer durch einen überholenden PKW zu Fall gekommen.

Festzustellen ist, dass bei keinem Unfall überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich war.

Somit liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine besonders hohe Gefahrenlage schließen lassen, die eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würde.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 16.01.2013
Uhrzeit
18:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:11