Bürgerantrag "Tempo 30 auf Teilstück Horbacher Straße" der IG Horbacher Vereine vom 20.09.2012
FB 61/0763/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksvertreter Pontzen betont noch einmal die Bedeutung des Antrags für Horbach und appelliert an alle Parteien, trotz gegenteiliger Stellungnahme der Verwaltung eine Temporeduzierung in dem Bereich der Horbacher Straße weiterhin zu unterstützen.
Diese Ansicht wird von den Herren Bezirksvertreter Rothe und Kuckelkorn sowie Frau Bezirksvertreterin Zielinski für ihre Fraktionen unterstützt. Es kann nicht nachvollzogen werden, warum in vergleichbaren Fällen eine Temporeduzierung bei Durchgangsstraßen umgesetzt wurde.
Herr Bezirksvertreter Rothe betont, dass Kindergarten und Schule zwar nicht an die Horbacher Straße angrenzen, sich jedoch in unmittelbarer Nähe befinden und damit Kinder in diesem Bereich besonders gefährdet seien.
Auf Anregung von Herrn Bezirksvertreter Rothe soll der Antrag dem Mobilitätsausschuss zur Befürwortung weitergeleitet werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Horbacher Straße (L231) im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg nicht zulässig ist.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Über die Bezirksbürgermeisterin für den Stadtbezirk Richterich hat die Interessengemeinschaft Horbacher Vereine den Antrag gestellt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Horbacher Straße im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg auf 30 km/h zu reduzieren.
Der genannteTeilbereich der Horbacher Straße liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Es gilt daher eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Bei der Horbacher Straße handelt es sich um die L 231. Diese dient der Aufnahme der überörtlichen Verkehre. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf solchen klassifizierten Straßen ist nur zulässig bei Bestehen einer außergewöhnlich hohen Gefahrenlage bzw. einer auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführenden Unfallhäufung.
Die im Antrag genannte Grundschule und auch der Kindergarten grenzen nicht unmittelbar an die Horbacher Straße. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz dieser Einrichtungen ist daher nicht zu begründen.
Eine Überprüfung der Verkehrsunfalllage durch die Polizei hat ergeben, dass sich im Zeitraum der letzten drei Jahre im o.g. Teilstück der Horbacher Straße vier aufnahmepflichtige Verkehrsunfälle ereignet haben. Gemessen an der hohen Verkehrsbelastung der Horbacher Straße ist die Zahl der Verkehrsunfälle als äußerst gering einzustufen.
Zwei der Unfälle haben sich beim Einbiegen in die Horbacher Straße ereignet. Wobei bei einem Unfall ein PKW-Fahrer beim Einbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat und der andere ein Alleinunfall war, bei dem der Fahrzeugführer die Gewalt über sein Fahrzeug verloren hat.
Bei einem weiteren Alleinunfall ist ein Mofafahrer vermutlich aufgrund einer Verschmutzung gestürzt. Beim vierten Unfall ist ein Fahrradfahrer durch einen überholenden PKW zu Fall gekommen.
Festzustellen ist, dass bei keinem Unfall überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich war.
Somit liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine besonders hohe Gefahrenlage schließen lassen, die eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würde.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Technische Details
ID: 55164
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=55164
Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 16.01.2013
- Uhrzeit
- 18:05
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:11