Übernahme von Schülerfahrkostenhier Eingabe vom 30.08.2012
FB 40/0152/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Für die Mehrheitsfraktionen erläutern Herr Steins und Herr Balthasar den von ihnen vorgelegten geänderten Beschlussentwurf.
Die Berechnung der Schülerfahrkosten und die Berechtigung zur Inanspruchnahme sind für die Eltern nicht transparent. Die in der Schülerfahrkostenverordnung vorgesehenen zumutbaren Fußwegstrecken werden als nicht mehr aktuell und zeitgemäß erachtet. Ebenso entsprechen die vorgesehenen Klassenstufen nicht mehr der Realität. Als größte Ungerechtigkeit sehen die Vertreter der Mehrheitsfraktionen die Nichtberücksichtigung der pädagogischen Ausrichtung der Schulen. Insofern erbitte man von der Verwaltung eine zumindest überschlägige, beispielhafte Berechnung der Veränderungen, um die Problematik dem Land eventuell auf dem Petitionsweg darlegen zu können.
Der von den Mehrheitsfraktionen vorgelegte und von Herrn Balthasar in der Sitzung mündlich ergänzte geänderte Beschlussentwurf ist dem Protokoll in der modifizierten Form beigefügt.
Der Argumentation der Mehrheitsfraktionen schließt sich Herr Krott für die SPD-Fraktion an. Die zurzeit geltende Regelung ist nicht nachvollziehbar und ungerecht. Auch er sieht die zumutbaren Fußwegstrecken als nicht mehr zeitgemäß. Die Einführung der Inklusionwird weitere Auswirkungen auf die Schülerfahrkosten haben. Die Verwaltung wird gebeten, das Ministerium anzuschreiben und die Problematik aufzuzeigen.
Herr Rombey äußert Verständnis für die Wahrnehmung und den Unmut der Eltern, gibt jedoch zu bedenken, dass es sich bei der Schülerfahrkostenverordnung um eine landesrechtliche Vorschrift handelt. Der vorgelegte Beschlussentwurf wird, auch wenn die Fußwegstrecken und die veränderten Klassenstufen als mögliche Varianten zu verstehen sind, in der Verwaltung einen zusätzlichen, in der Höhe derzeit nicht kalkulierbaren Arbeitsaufwand verursachen. Die Finanzierung durch die Stadt als freiwillige Ausgabe würde die Millionengrenze sprengen. Von daher bittet erdie Fraktionen, zu überdenken, ob der Beschluss in der vorgelegten Form gefasst werden soll.
Herr Kaldenbach ergänzt, selbst eine überschlägige Kalkulation benötigt Fakten und Daten. Er erläutert in diesem Zusammenhang nochmals die datenschutzrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Weitergabe von Schüleradressen. Die beispielhafte Berechnung für eine Modellschule ist nicht auf die gesamte Stadt zu übertragen.
Herr Biesing ist mit der Vorlage nicht einverstanden. Er moniert, dass die Verwaltungsvorschriften zur Schülerfahrkostenverordnung nicht zur Verfügung gestellt wurden, ebenso ist seines Erachtens der Prüfauftrag des Bürgerforums nicht bearbeitet worden. Der Schüleralltag hat sich verändert, das Haushaltsargument zählt hier nicht.
Frau Haveneth befürwortet eine flächendeckende Ausgabe von Schülerfahrkarten auf Antrag der Eltern.
Herr Künzer bestätigt, die Lebenswirklichkeit habe sich in den vergangenen Jahren geändert. Ein praktikabler Weg für die weitere Vorgehensweise muss gefunden werden. Es ist mehr als ein Brief oder eine Resolution an die Landesregierung erforderlich, um eine Anpassung der Schülerfahrkostenverordnung zu erreichen. Er regt an, Schulen und kommunale Spitzenverbände einzubeziehen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Er beschließt, die Konzeptionierung und Kalkulation einer neuen kommunalen - über die Schülerfahrkosten hinausgehende- Regelung im Bereich der Übernahme von Schülerfahrkosten nicht weiter zu verfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte um Überarbeitung der Schülerfahrkostenverordnung unter Beachtung des Konnexitätsprinzips anzuschreiben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Auf der Grundlage der Bürgereingabe vom 30.08.2012 wurde die Thematik „Übernahme von Schülerfahrkosten“ am 13.11.2012 im Bürgerforum behandelt.
Es wird auf die beigefügte Vorlage nebst Anlagen verwiesen.
2. Prüfauftrag des Bürgerforums vom 13.11.2012
Gemäß Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Bürgerforums vom 13.11.2012 hat das Bürgerforum folgenden Beschluss gefasst:
„Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Kosten für eine über die Bestimmung der Schülerfahrkostenverordnung im Schulgesetzt NRW hinausgehende Übernahme von Schülerfahrkosten differenziert nach verschiedenen Kriterien zu ermitteln.
Kriterien hierfür könnten sein:
- eine Reduzierung der zumutbaren Entfernung zwischen Wohnung und Schule
- eine stärkere Differenzierung der zumutbaren Entfernung innerhalb der Sekundarstufe I; zum Beispiel durch Übernahme der Regelung für die Primarstufe bis zur dritten Klasse
- die Gleichstellung von verschiedenen Ausrichtungen und verschiedenen Schulformen ( z.B. bilingual; Montessoripädagogik)
Die Berechnungen sollen dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
3. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung hat den Auftrag des Bürgerforums geprüft und kommt zum Ergebnis, dass dieser Auftrag in dieser Form nicht umzusetzen ist.
Maßgebliche Gründe hierfür werden wie folgt dargestellt.
Die ursprüngliche Bürgereingabe zielte darauf ab, eine pauschale Befreiung/Reduzierung der Kosten eines Schülertickets zu ermöglichen.
Die Erarbeitung eines kommunalen von der Schülerfahrkostenverordnung abweichenden Konzeptes und dessen Umsetzung wäre eine rein freiwillige Leistung der Stadt Aachen.
Die Umsetzung des kommunalen Konzeptes würde zu erheblichen Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes führen, da nicht zu erwarten ist, dass diese Kosten vom Land erstattet werden.
Der Beschluss des Bürgerforums, ein differenziertes städtisches Konzept für eine von der Schülerfahrkostenverordnung abweichende erweiternde Regelung zu erarbeiten, setzt erhebliche Verwaltungsarbeiten voraus, die derzeitig nicht zu leisten sind.
Hierfür müssten im Rahmen eines entsprechenden Projektes zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Aufbaus eines Datenmanagements für die inhaltliche Schulentwicklungsplanung (Schülerlebensraumdatei) ist deutlich geworden ist, welche Grenzen in der Datenbeschaffung aus datenschutzrechtlichen Gründen zu beachten sind.
Für die Kalkulation eines abweichenden kommunalen Konzeptes ist zwingend Voraussetzung, dass die Anschriften der Schüler und die dazugehörige besuchte Schule zur Verfügung stehen müssten, um entsprechende Modellrechnungen/Szenarien vornehmen zu können.
Die Übermittlung der Adressdaten (auch ohne Name und Geburtsdatum) wurde im Zuge der Diskussionen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ausdrücklich als rechtswidrig eingestuft und untersagt.
Eine Übermittlung dieser Daten wäre nur möglich, wenn alle Eltern der Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Einwilligung erteilen würden.
Dies würde bedeuten, dass rd. 20.000 Eltern/Sorgeberechtigte in Aachen um eine schriftliche Einwilligung gebeten werden müssten.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Schülerfahrkostenverordnung ein über Jahre hinweg durch Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rechtssprechung manifestiertes Rechtsgebiet ist.
Eine quasi darüber hinausgehende parallele kommunale Regelung würde voraussichtlich erhebliche Rechtsunsicherheiten in deren Handhabung nach sich ziehen. Die Folgen wären neben den laufenden Kosten (und zusätzlichen personellen Ressourcen) erhebliche Aufwende und am Risiken in künftigen prozessualen Streitigkeiten.
Die Verwaltung empfiehlt daher von einer parallelen über die Schülerfahrkostenverordnung hinausgehende kommunale Regelung abzusehen.
Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, dass zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte anzuschreiben, die Schülerfahrkostenverordnung zu überprüfen und dahingehend zu modifizieren, dass besondere pädagogische Ausrichtungen der Schulen (z.B. Montessori-Problematik) nochmals überprüft und ggf. analog der Regelung für bilinguale Zweige im Bereich der Gymnasien als Ausnahme-Regelung zum Tatbestand der nächstgelegenen Schule eingearbeitet wird.
Darüber hinaus sollten die vorgegebenen Entfernungswerte (2,5 km für den Primar- und 3,5 km für den Sekundar-Bereich) überprüft werden.
Eine Änderung der Schülerfahrkostenverordung unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips und damit Haushaltsneutralität für die Stadt ist anzustreben.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen!
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (4)
Technische Details
ID: 55229
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=55229
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Di., 08.01.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:08