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Abstellen von nicht mehr zugelassenen PKW im Bereich VaalserquartierAntrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 21.11.2012 zur Tagesordnung

FB 61/0805/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Unter Zugrundelegung der Vorlage gibt Herr Wery weitere Erläuterungen und weist darauf hin, dass die Hinweise aus der Bevölkerung hinsichtlich des Abstellens nicht mehr zugelassener PKW grundsätzlich nachgegangen werde.

Wie in der Verwaltungsvorlage ausgeführt, handelt es sich um einnach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW vorgeschriebenes verfahren, welches relativ zeitintensiv ist bis eine Einschleppung des nicht mehr zugelassenen Fahrzeuges erfolgen kann.

Wortmeldungen erfolgten keine; die Bezirksvertretung fasste folgenden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entfernung nichtzugelassener Fahrzeuge aus dem öffentlichen Straßenraum einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entfernung nichtzugelassener Fahrzeuge aus dem öffentlichen Straßenraum zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im öffentlichen Straßenraum dürfen lediglich zugelassene oder zulassungsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6km/h sind in der Regel zulassungspflichtig.

Leider werden im gesamten Stadtgebiet häufig Fahrzeuge ohne entsprechende Zulassung abgestellt. Meist handelt es sich um ältere Fahrzeuge mit geringem Wert, deren Eigentümer sich nicht um eine geordnete Entsorgung kümmern können oder wollen. Häufig werden die Fahrzeuge nach einem Verkauf nur vorübergehend abgemeldet und dann später abgeholt oder wieder zugelassen.

Bei der Verwaltung werden regelmäßig nichtzugelassene Fahrzeuge von Anwohnern gemeldet. Außerdem achten die städtischen Überwachungskräfte auf nichtzugelassenen Fahrzeuge. Bei einer Kontrolle vor Ort werden die gemeldeten Fahrzeuge registriert und mit einer Entfernungsverfügung versehen. Wenn die Fahrzeuge nicht innerhalb einer festgelegten Frist vom Eigentümer zugelassen oder entfernt werden, müssen sie im Rahmen der Ersatzvornahme im Auftrag der Verwaltung eingeschleppt, gelagert und später verwertet werden.

Die Verwaltung versucht, den letzten Halter des Fahrzeugs zu ermitteln, um diesen per Ordnungsverfügung aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen. Außerdem werden Gebühren und die Abschleppkosten in Rechnung gestellt.

Diese Verfahrensweise nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW gilt im gesamten Stadtgebiet. Bislang war die Situation in Vaalserquartier im Vergleich zu anderen Stadtvierteln nicht besonders auffällig.

Auswirkungen

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 23.01.2013
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:15