16. Januar 2013 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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B 264 - Lütticher Straße,1. Bauabschnitt von Schanz bis Körnerstraße,Ausführungsbeschluss

FB 61/0789/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Frau Poth von der Verwaltung erläutert unteranderem anhand von Bildmaterial die Planung des 1. Bauabschnitts der Lütticher Straße und beschreibt auch einige neue Planungen. Des Weiteren beantwortet Sie Fragen bezüglich der Gehwegbreite von Frau Diepelt und Herrn März, sowie Fragen zu der geplanten Parkplatzsituation in Verbindung mit dem geplanten Baumbestand von Frau Conradt und HerrnMoselage.

Herr Lindemann befürwortet die Absicht der Verwaltung in diesem Bereich der Stadt etwas zu unternehmen. Anhand von Bildmaterial verdeutlicht er kurz die aktuelle Situation der Lütticher Straße und schlägt Verbesserungsalternativen vor.

An einer intensiven kontroversen Diskussion beteiligen sich Herr Moselage, Frau Diepelt, Frau Gaube, Herr März, Herr Klopstein, Herr Helg, FrauConradt, Herr Deloie, Herr Lindemann und Herr Bezirksbürgermeister Ferrari.

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari bittet Frau Poth Unterschiede zu der ursprünglichen Planung herauszuarbeiten.

FDP und SPD monieren die kurzfristig vorgelegte Neuplanung und bitten um Vertagung auf Grund der geplanten Parksituation. Wegen dieses Antrags bittet Frau Conradt um eine Beratungszeit mit den Mehrheitsfraktionen.

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari bringt den Antrag auf Vertagung des Beschlusses zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig vertagt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße , 1. BA - von Schanz bis Körnerstraße auf der Grundlage der Pläne 2009_017_L06 und L07c zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße, 1. BA - von Schanz bis Körnerstraße auf der Grundlage des Plans 2009_017_L06 und L07c.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Allgemeines

Die Lütticher Straße (B264) ist eine wichtige Ausfallstraße, die nach Südwesten in Richtung Belgien führt. Sie bindet im Norden an den Allenring an und hat in dem hier vorgestellten ersten Bauabschnitt eine Funktion als Nahversorgungszentrum für die benachbarten Stadtviertel. In der Nähe liegen als bedeutende Anziehungspunkte für alle Verkehrsarten das Couvengymnasium und das Franziskuskrankenhaus sowie der jüdische Friedhof.

Als ehemalige napoleonische Straße bildet die Lütticher Straße eine historische Achse und stellt mit ihrer z.T. gründerzeitlichen Bebauung und dem alten Baumbestand eine besondere stadträumliche Situation dar, der beim nun anstehenden Ausbau Rechnung getragen wird.

Mit einer Belastung von ca. 10-15.000 Kfz ist dieser Teil der Lütticher Straße eine im gesamtstädtischen Vergleich eher gering belastete Radiale. Sie hat gleichzeitig eine wichtige Funktion zur Abwicklung des ÖPNV, insbesondere an der Schanz, wo durch den DB- Haltepunkt eine attraktive Anbindung ans Schienennetz mit entsprechendem Zielverkehr, bzw. Umsteigebeziehungen entstanden ist.

Bei einer Verkehrserhebung im November 2006 wurden im mittleren Teil der Lütticher Straße zwischen 7.00-19.00 Uhr 371 Radfahrer gezählt.

Der 1.Bauabschnitt von Schanz bis Limburger Straße ist 340 m lang.

Bezirksvertretung Aachen-Mitte und Mobilitätsaus­schuss haben am 05.11.2008 und 27.11.2008 beraten und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation beauftragt.

In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 27.05.2009 und im Mobilitätsaus­schuss am 04.06.2009 über die Bürgerinformation berichtet und die Vorentwurfsplanung beraten. Für den Ausbauentwurf wurde nach Beratung in derBezirksvertretung Aachen-Mitte am 13.04.2011im Mobilitätsaus­schuss am 17.05.2011 der Baubeschluss gefasst. Der Finanzierungsantrag nach dem Entflechtungsgesetz wurde daraufhin gestellt und die Bewilligung liegt inzwischen vor.

2.Darstellung der Maßnahmen

Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.

Folgende Ziele sollen zur Verbesserung der verkehrlichen, funktionalen und gestalterischen Belange sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:

?Erhaltung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs

?Fahrbahndeckenaufbau nach erforderlicher Bauklasse 1

?Verbesserung der Lage und Länge der Bushaltestellen

?Städtebauliche Aufwertung durch Verbreiterung der Gehwege

?Lückenschluss des Radwegenetzes durch neue Radverkehrsanlagen

?Ordnung des ruhenden Verkehrs

Gehwege

Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, die der Gebietscharakteristik und der Fußgängerfrequenz angemessen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und ande­rer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.

Radverkehr

Es werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 2,0m incl. Sicherheitsstreifen) angelegt.

Kfz-Verkehr

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,0m, die für den Begegnungsfall PKW-LKW/Bus ausreicht. Bei der Begegnung von Bussen und LKW kann der Schutzstreifen in Anspruch genommen werden.

ÖPNV

Durch Optimierung der Haltestellenlagen und breitere Warteflächen kann eine Verbesserung der Fahrgastsituation erreicht werden .

Parken

Die Erhaltung des Parkraumangebots wurde als wichtiges Ziel in der Planung formuliert. Im ersten Bauabschnitt sind gegenüber 119 im derzeitigen Zustand nach dem Umbau 106 Parkmöglichkeiten, davon 3 Behindertenparkplätze mit 3,5m Breite vorhanden.

Der Senkrechtparkstreifen erhält eine Aufstelllänge von 4,3m plus Überhang von 0,7m.

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen

(+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.

6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Hochborden H 12/15/30 bzw. Rundbord R 15/22 oder Randstein

T 8/20. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahmeüberprüft und angepasst.

Grunderwerb

Vor den Gebäuden Haus Nr. 42-50 wird zur Erhaltung des Parkraums bei gleichzeitiger Einhaltung der notwendigen Gehwegbreite ein Teil der städtischen Privatfläche zukünftig als Verkehrsfläche in Anspruch genommen.

Lärmschutz

Der Straßenabschnitt von der Schanz bis zur Limburger Straße ist in der Lärmaktionsplanung als erste Priorität für lärmmindernde Maßnahmen vorgesehen. Die Lärmbelastung ist durchgehend sehr hoch, teilweise über 70 dB(A) am Tag und über 60 dB(A) in der Nacht. Außerdem ist in diesem Streckenabschnitt eine größere Anzahl von Bewohnern betroffen (ca. 435 Personen). Ein lärmmindernder Straßenbelag ist deshalb vorgesehen.

3.Baumschutz

Die vorliegende Planung wurde einer intensiven Prüfung hinsichtlich der vorhandenen Bäume und deren Vitalität unterzogen, da die anstehenden Arbeiten zwangsläufig auch im Kronentraufbereich durchgeführt werden müssen. Die Begutachtung der Bäume kam zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl der vorhandenen Bäume eine erhebliche Vorschädigung vorweist. Die genaue Einschätzung deren Vitalität (s. Anlage 5) wurde den Vertretern der Entscheidungsgremien in einem Ortstermin am 22.08.2012 erläutert. Ergebnis der Erklärungen und Diskussion vor Ort war, dass zwischen Schanz und Morillenhang die Bäume auf der Ostseite und zwischen Morillenhang und Körnerstraße die Bäume auf der Westseite bestehen bleiben (insgesamt 20) und einer Wurzelraumbehandlung unterzogen werden sollen. Die anderen Bäume (zusammen 13, davon 7, die als erhaltenswert bei entsprechender Sanierung des Bodenstandraums eingestuft wurden) sollen entfernt und durch Neupflanzungen (insgesamt 19) mit entsprechendem Wurzelraum ersetzt werden. Der Verzicht auf Erhaltung einzelner als vital eingestufter Bäume dient dem einheitlichen Erscheinungsbild der zukünftigen Baureihen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Aufwand zur Erhaltung eines vorhandenen Baumes mit je 4.950€ zu Buch schlägt gegenüber 2.000€für einen neuen Baum mit einer Höhe von 3-4m und einen Kronendurchmesser von 1,5m, der bei den neu geschaffenen Wachstumsbedingungen innerhalb von 15 Jahren eine den derzeitigen Bäumen entsprechende Funktion erfüllen kann.

4.Planvariante

Für den Einmündungsbereich Schanz wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Planvariante vorzustellen, die den derzeitigen Zustand erhält, um zwei vorhandene vitale Bäume zu erhalten. In diesem Fall, der als Anlage 3 beigefügt ist, ist die Radverkehrsführung auf Schutzstreifen nicht konsequent. Radfahrer auf der Westseite werden 70m auf einen Bordsteinradweg geleitet. Mit Blick in die Zukunft favorisiert die Verwaltung an dieser Stelle eine durchgängige Radverkehrsanlage als Schutzstreifen.

5.Straßenbau

Der Umbau der B 264 - Lütticher Straße soll als Vollausbau gem. RStO 01 Zeile 1 erfolgen. Die vorhandene Verkehrsbelastung erfordert die Einstufung in Bauklasse 1.

Folgender Aufbau ist vorgesehen (s. Anl.4):

Fahrbahn

Gehweg

Parkstreifen

2,5cm lärmoptimierter Asphalt

8 cm Betonsteinplatten 30/30

10 cm Betonpflaster

8cmAsphaltbinder

4 cm Brechsand/Splitt 0/5

4 cm Bettung

18cmbit. Tragschicht

10 cm HGT 0/32

15 cm HGT 0/32

46,5cm Frostschutzkies 0/45

13 cm Frostschutzkies 0/45

21 cm Frostschutzkies 0/45

75 cm Gesamtstärke

40 cm Gesamtstärke

50 cm Gesamtstärke

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Umbau des 1. Bauabschnittes von Schanz bis Körnerstraße werden ca. 1,5 Mio. EUR inkl. MWST. betragen. Hinzu kommen die Aufwendungen zur Erneuerung der Ver – und Entsorgungseinrichtungen, die nicht aus dem städtischen Budget finanziert werden.

Die Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 5-120102-000-01100-300-1 i. V. m. 4-120102-008-7 „B264 Lütticher Straße Brüsseler Ring - Schanz“ mit einer Gesamtsumme von 4,9 Mio. € in den städtischen Haushalt aufgenommen, davon stehen für den Ausbau Mittel beim PSP-Element 5-120102-000-01100-300-1 „B264 Lütticher Straße Brüsseler Ring - Schanz“ in den Jahren 2012 720.000 €, 2013 432.000 € und 2014 288.000 € sowie beim PSP-Element 4-120102-008-7 in den Jahren 2012 30.000 €, 2013 18.000 € und 2014 12.000 € für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung.

Einnahmen werden aus Zuschüssen nach dem Entflechtungsgesetz und Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

432.000

432.000

1.296.000

1.296.000

2.592.000

2.592.000

Auszahlungen

720.000

720.000

2.160.000

2.160.000

4.420.000

4.420.000

Ergebnis

- 288.000

- 288.000

- 864.000

- 864.000

- 1.828.000

- 1.828.000

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

40.500

40.500

131.100

131.100

0

0

Personal-/Sachaufwand

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

Abschreibungen

37.500

37.500

112.500

112.500

0

0

Ergebnis

- 27.000

- 27.000

- 71.500

- 71.500

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 16.01.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:10