Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB – Laurentiusstraße / Pannhauser Straße –hier: Aufstellungsbeschluss
FB 61/0820/WP16 · Entscheidungsvorlage
Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB – Laurentiusstraße / Pannhauser Straße –hier: Aufstellungsbeschluss
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Frau Ohlmann erläutert die Vorlage der Verwaltung und steht für weitere Fragen zur Verfügung.Im Rahmen der Aussprache bittet Herr Gilson um Prüfung, ob eine Einbeziehung des nördlichen Abschnittes der Laurentiusstraße bis Karl-Friedrich-Straße in den Bebauungsplan erfolgen könne. Frau Ohlmann sicherte eine entsprechende Prüfung zu.
Herr Sittardt bat um Auskunft, ob die Bausubstanz in der Thematik mit einfließen könne. Hierzu äußerte Frau Ohlmann, dass dies nicht Bestandteil eines Bebauungsplanverfahrens sei. Weiterhin bittet er um Mitteilung, ob Informationen zur Parzellierung der Grundstücke gemacht werden könnten. Hierzu legte Frau Ohlmann dar, dass im Bebauungsplan keine Parzellierungen festgelegt würden sondern dies im Rahmen einer Bestandanalyse ermittelt würde. Es sei jedoch grundsätzlich von großzügig geschnittenen Zuschnitten auszugehen.
Herr Helmig verwies darauf, dass im hinteren Bereich der Grundstücke grundsätzlich Bebauung möglich sei.
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der nachfolgend aufgeführten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Laurentiusstraße / Pannhauser Straße für den Planbereich zwischen der Laurentiusstraße, dem Fußweg in Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße, der Orthstraße und der Pannhauser Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zu beschließen.
Ziele der Bauleitplanung:
1. Schutz der Baudenkmäler St. Laurentius und Gut Kamp
2. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des Siedlungscharakters
3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
4. Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
5. Maßvolle bauliche Nachverdichtung ermöglichen
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der nachfolgend aufgeführten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Laurentiusstraße / Pannhauser Straße für den Planbereich zwischen der Laurentiusstraße, dem Fußweg in Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße, der Orthstraße und der Pannhauser Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.
Ziele der Bauleitplanung:
1. Schutz der Baudenkmäler St. Laurentius und Gut Kamp
2. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des Siedlungscharakters
3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
4. Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
5. Maßvolle bauliche Nachverdichtung ermöglichen
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ziel und Zweck der Planung
Die katholische Pfarrkirche Sankt Laurentius und das unmittelbar benachbarte Gut Kamp auf der Kuppe des Laurensbergs gelten als Siedlungsbeginn des Ortes Laurensberg. Das Gebäudeensemble ist daher von besonderer kulturhistorischer Bedeutung und in der Denkmalliste der Stadt Aachen als Baudenkmal geführt. Der Kirchenbau besitzt darüber hinaus eine besondere städtebauliche Bedeutung als Landmarke aufgrund seiner exponierten Lage auf der Anhöhe und der damit verbundenen großen optischen Fernwirkung. Die umgebenden Baukörper ordnen sich als ländliche Bauten kleinteilig im Volumen, in den Proportionen, in den Höhen, in den Baukörpergliederungen und in der Architektursprache dem Kirchenbau unter. Um diese bestehenden Charakteristika der umgebenden Bebauung im Hinblick auf künftige Bauvorhaben zu wahren und die optische Wirkung der Baudenkmäler zu schützen, ist im näheren Umfeld um die Kirche St. Laurentius die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
An der südlichen Seite der Laurentiusstraße zwischen der Pannhauser Straße und dem Hohlweg in Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße befinden sich großzügige villenähnliche Wohnhäuser auf weitläufigen Grundstücken mit teils altem Baumbestand. Da es sich um eine nachgefragte Wohnlage handelt, zeichnet sich in diesem Bereich eine Tendenz zur baulichen Verdichtung ab, indem bestehende Gebäude abgerissen und durch Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. Hierdurch kann der ursprüngliche städtebauliche Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebiets verlorengehen.
Analog zu der Bauleitplanung wie sie im Aachener Südviertel durchgeführt wird, soll der aufzustellende Bebauungsplan hier den bestehenden Siedlungscharakter und die vorhandene Bebauungsstruktur bewahren. Darüber hinaus sollen mit Hilfe der Planung die bisher unbebauten rückwärtigen Gartenbereiche der Grundstücke von Bebauung freigehalten werden. Hier befinden sich ökologisch wertvolle Grünstrukturen, die den durchgrünten Charakter des Kerns von Laurensberg ausmachen.
Zur Bestimmung der genauen Festsetzungen sind weitergehende Untersuchungen notwendig, wie beispielsweise zur derzeitigen Anzahl der Wohnungen in den einzelnen Gebäuden. Wie bei den Bebauungsplänen im Aachener Südviertel kann eine Steuerung der Nachverdichtung über die Festsetzung einer Höchstzahl der Wohneinheiten sowie einer Mindestgrundstücksgröße erfolgen. Durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen können Teilbereiche der großen Grundstücke von Wohnbebauung freigehalten werden.
Da der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für städtebauliche Maßnahmen der Nachverdichtung im bebauten Innenbereich schaffen soll (Bebauungsplan der Innenentwicklung), kann er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Es kann somit von einer formalen Umweltprüfung sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
2.Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für den Planbereich zwischen der Laurentiusstraße, dem Fußweg in Verlängerung der Karl-Friedrich-Straße, der Orthstraße und der Pannhauser Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Laurentiusstraße / Pannhauser Straße zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 55438
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=55438
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 23.01.2013
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:15