TOP 7Öffentlich

Weiterentwicklung der Ortschaft OrsbachRatsantrag 257/16 der SPD-Fraktion vom 23.10.2012

FB 61/0829/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Fischer, FB 61, erläutert die Verwaltungsvorlage.

Herr Sittardt sieht für die SPD-Fraktion entgegen der von der Verwaltung vertretenen Auffassung keine Gefahr der Zersiedelung. Ebenso vermag er nicht zu erkennen, dass durch die im Ratsantrag angedachten Möglichkeiten eine erhebliche Erweiterung des bebauten Gebietes stattfinde.

Er plädiert nachdrücklich für eine Zustimmung zum Ratsantrag der SPD vom 23.10.2012.

Herr Knörzer legt dar, dass weitere Wohngebiete im Sinne des Naturschutzes nicht zielführend seien.

Herr Helmig betrachtet die Sportplatzverlegung als sinnvoll und gut insbesondere für die Jugendarbeit des OSV, da die derzeitigen Verhältnisse nicht mehr zeitgemäß sind und äußert sein Unverständnis darüber, dass hier keine Verbesserung angestrebt wird.

Die Nachvollziehbarkeit der angedachten Maßnahmen ist nach Auffassung von Herrn Knörzer sehr wohl erkennbar; allerdings sind die Ausführungen in der Vorlage der Verwaltung, aus städtebaulicher Sicht eine Wohnbauflächenentwicklung nicht anzustreben, ebenso überzeugend.

Herr Clasen folgt ebenso grundsätzlich der Auffassung der Verwaltung; er legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass Orsbach in seiner Gesamtdarstellung dringend aufgewertet werden müsse.

Frau Schmitt-Promny weist darauf hin, dass bereits die Ertüchtigung des Spielplatzes ein erster Ansatz sei, die Situation für die Kinder in Orsbach zu verbessern, dies beziehe sich allerdings in erster Linie zunächst auf jüngere Kinder.

Sie stellt nochmals heraus, dass Orsbach als dörfliches Element in der Stadt Aachen zu betrachten sei und der Charakter nicht verloren gehen dürfe.

Herr Gilson vertritt die Auffassung, dass über die Vorlage der Verwaltung heute entschieden werden solle und es im Übrigen den einzelnen Fraktionen frei stehe, neue Anträge zur Aufwertung des Bereiches Orsbach zu stellen.

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht mehr.

Die Bezirksvertretung Laurensberg fasste daraufhin mehrheitlich bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung den nachfolgenden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In dem vorliegenden Antrag wird angeregt zu prüfen, wie durch eine Verlegung des Sportplatzes Orsbach in die unmittelbare Nachbarschaft zur Orsbacher Schützenwiese im Hohlweg Wohnbauflächen für eine Weiterentwicklung des Ortes gewonnen werden können.

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Das Argument, durch eine räumliche Zusammenführung der beiden Sportanlagen eine Erneuerung der Anlagen, eine zeitgemäßen Ausstattung und Synergieeffekte bei der Nutzung gemeinsamer Infrastruktur zu erzielen, ist nachvollziehbar.

Einer Wohnbauflächenentwicklung im Bereich des derzeitigen Sportplatzes Orsbach steht die Verwaltung aus städtebaulicher Sicht allerdings sehr kritisch gegenüber.

Planungsrechtlich befindet sich der gesamte Bereich Orsbach und Umgebung gemäß Regionalplan im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich mit der Funktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“. Die Wohnbauflächen umgebenden Bereiche sind im Flächennutzungsplan 1980 als Landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der Bereich des Sportplatzes und der Schützenwiese liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der hier Landschaftsschutzgebiet festsetzt.

Die Aussagen des Masterplans Aachen*2030 hinsichtlich der Ortschaft Orsbach konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Sicherung und Qualifizierung der Freiraum- und Umweltfunktionen und die Sicherung des Dörflichen Wohnens – sprich der vorhandenen Siedlungsstruktur. Eine Siedlungserweiterung sieht der Masterplan in diesem Bereich nicht vor.

Hinzu kommt, dass das durch eine Verlegung frei werdende Sportplatzgelände eine isolierte Lage aufweist. Eine Bebauung in diesem Bereich würde zu einer Zersplitterung des nordwestlichen Siedlungsrandes führen.

Der Anschluss an die vorhandene Bebauung würde insgesamt zu einer erheblichen Erweiterung des Ortes und damit auch zu erheblichen Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet führen. Die landwirtschaftlich genutzten Höfe am Bungartsweg erschweren zudem aufgrund der durch Emissionen und Schutzansprüche bedingten Abstandserfordernisse das Anknüpfen einer Wohnbauflächennutzung.

Aus den dargelegten Gründen ist aus städtebaulicher Sicht eine Wohnbauflächenentwicklung gemäß des vorliegenden Antrags nicht anzustreben.

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 27.02.2013
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:22