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Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner Aufgaben

FB 50/0232/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes übergibt Herr Barry die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin Frau Blume. Frau Blume erteilt Herrn Barry das Wort. Herr Barry möchte den Integrationsrat und seine Arbeit bekannter und bedeutender machen. Hierzu benötigt er eigene finanzielle Mittel. Insbesondere Vereine sollen dem Integrationsrat als Multiplikatoren dienen und benötigen dafür eine Aufwandsentschädigung.

Herr Linden betont, dass die Verwaltung bereits ausführlich dargestellt hat, wie umfangreich Haushaltsmittel für die Arbeit des Integrationsrates zur Verfügung gestellt werden. Es liegt hier vielleicht ein Missverständnis über die Arbeit des Integrationsrates vor. Durch die Förderung von Projekten zur Integration werden bereits Vereine durch städtische Haushaltsmittel unterstützt. Mit den finanziellen Mitteln sollen Projekte finanziert werden und keine Budgetfinanzierung erfolgen.

Herr Demmer schließt sich den Ausführungen des Herrn Linden an. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat dem Integrationsrat durch die Beteiligungsrichtlinien die Möglichkeit der Mitbestimmung eingeräumt und verzichtet hierdurch im Prinzip auf seine Entscheidungskompetenz. Er appelliert dafür, heute keinen Beschluss in dieser Sache zu fassen.

Herr Özbay hält eigene finanzielle Mittel für wichtig, um hiermit Veranstaltungen und Informationen aus aktuellem Anlass zu finanzieren.

Herr Emonts weist darauf hin, dass Infos bzw. Veranstaltungshinweise aus den Geschäftsaufwendungen finanziert werden müssen. Die Verwaltung hat auch überlegt, einen Internetanschluss für den Integrationsrat zur Verfügung zu stellen. Dieser Anschluss kann jedoch aus Haftungsgründen nicht eingerichtet werden, da der Integrationsrat keinen eigenen Rechtscharakter hat.

Frau Scheidt schließt sich ihren Vorrednern an und bittet zunächst die Geschäftsaufwendungen in Höhe von 1.900,00 € jährlich auszuschöpfen, bevor neue Mittel angefordert werden bzw. die Mittel für Projekte zur Integration reduziert werden. Gegebenenfalls kann hier über eine zukünftige Erhöhung nachgedacht werden.

Herr Demmer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu verlegen.

Herr Barry beantragt, über den Antrag des Integrationsrates vom 30.10.2012 abzustimmen.

Frau Blume lässt daraufhin über den Antrag des Herrn Demmer abstimmen.

Mit 6 Nein - Stimmen, 5 Ja - Stimmen und 3 Enthaltungen wird der Antrag abgelehnt.

Herr Emonts formuliert den Beschlussvorschlag des Herrn Barry. Über den Beschlussvorschlag lässt Frau Blume abstimmen.

Mit 7 Ja – Stimmen, 5 Nein – Stimmen und 1 Enthaltung wird nachfolgender Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Integrationsrat beauftragt die Verwaltung, den Antrag vom 30.10.2012 dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorzulegen und zu prüfen, ob eine Entscheidung des Rates erforderlich ist.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 27 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Stadt Aachen kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie die räumlichen und sachlichen Ressourcen für die Sitzungen bereitstellt, die Geschäftsführung übernimmt und die zustehenden Leistungen nach § 33 GO NRW (Ersatz von Auslagen u. Verdienstausfall) zur Verfügung stellt. Des Weiteren stellt die Verwaltung dem Integrationsrat in den Räumen der Verwaltung eine Geschäftsstelle einschließlich Personal zur Verfügung. Für Geschäftsaufwendungen stehen dem Integrationsrat jährlich 1.900,00 € zur Verfügung. Zusätzlich wurde in der Nadelfabrik ein Beratungsbüro nebst Büroausstattung eingerichtet, um dem Integrationsrat ein Angebot an Sprechzeiten für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung, zu ermöglichen.

Im Sinne der Aufgabe der Integrationsräte, zwecks Förderung der Integrationsentwicklung in den Kommunen die Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an den gemeindlichen Entscheidungsprozessen zu stärken, ist für die Stadt Aachen aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 29.04.2010 entschieden worden, dass der Integrationsrat über Vorschläge der Verwaltung zur Mittelverwendung im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung in Bezug auf das Produktsachkonto ‚Projekte zur Integration’ mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 135.000,00 € berät und diesbezüglich eine Empfehlung an die Verwaltung abgibt; überdies hat er nach den vom Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossenen Beteiligungsrichtlinien (Anlage 1)ein Initiativrecht bezüglich eigener Verwendungsvorschläge zu den Projekten im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung.

Darüber hinaus sind die MigrantenvertreterInnen mit Antrag vom 30.10.2012 (Anlage2) mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, über einen eigenen Etat zu verfügen, über den der Integrationsrat frei und unabhängig verfügen kann.

Es besteht kein Recht des Integrationsrates, über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel hinaus über einen eigenen Etat zu verfügen. Aus dem Fehlen des eigenen Etatrechtes folgt, dass der Integrationsrat insoweit gegenüber der Gemeinde keine Forderungen realisieren kann.

Ungeachtet dessen steht es dem Rat einer Gemeinde frei, bei Vorhandensein entsprechender finanzieller Möglichkeiten und auf der Grundlage einer entsprechenden Willensbildung dem Integrationsrat einen eigenen Etat zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen. Inwieweit dem Integrationsrat das grundsätzliche Recht eingeräumt wird, ein eigenes Budget zu erhalten und über dessen Verausgabung unabhängig von den Verwendungsvorgaben des Rates oder der Verwaltung zu entscheiden, liegt in der Zuständigkeit der gemeindlichen Entscheidungsgremien.

Sollte sich der Integrationsrat für die Bereitstellung weiterer Mittel aussprechen, hält die Verwaltung eine Mittelbereitstellung in der Größenordnung von 7.500,00 € aus dem PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’ für umsetzbar.

Im Falle der Bereitstellung der Mittel ist folgendes zu beachten:

Für die Rechtsnatur des Integrationsrates nach § 27 GO NRW, der ein mit besonderen Beteiligungsrechten ausgestattetes Gremium innerhalb einer Gemeinde ist, allerdings im Hinblick auf seine Zusammensetzung kein Organteil des Gemeinderates darstellt, gilt, dass er nicht den rechtlichen Status einer juristischen Person besitzt.

Zwar ist der Integrationsrat in Bezug auf seine Befassungs- und Mitwirkungsrechte gemäß § 27 Abs.8 GO NW und bezüglich seines Rechts auf Erhalt der für seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Mittel gemäß § 27 Abs. 10 GO NW Inhaber von Rechten innerhalb der Gemeinde, ihm fehlt jedoch die für eine Einordnung als juristische Person erforderliche Trägerschaft von Rechten im Außenverhältnis.

Entscheidungen über Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben etc. könnten im Hinblick auf die fehlende Rechtspersönlichkeit des Integrationsrates mit Bindungswirkung für die Stadt Aachen nur durch die Verwaltung erfolgen.

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 20.02.2013
Uhrzeit
17:10
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:20