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Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberghier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens - Offenlagebeschluss

FB 61/0835/WP16 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberghier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens - Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Wieneke vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erläutert die Vorlage der Verwaltung und steht für Fragenzu Verfügung.

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass die in der Vorlage formulierten Gründe nachvollziehbar seien; sie möchte jedoch noch wissen, wie gewährleistet werden kann, dass die vorhandenen großen Wiesenflächen vor Bebauung geschützt werden.

Hierzu antwortet Frau Wieneke, dass neue Maßnahmen grundsätzlich nach § 35 BauGB zu bewerten seien, nach dem ein besonders hoher Maßstab an die Genehmigung zu legen sei. Die jetzt fixierten Regelungen bieten einen ausreichenden Schutz um eine „normale“ Bebauung nicht zu gestatten.

Herr Gilson spricht die Problematik der Grundstücksverschlankung an. Hierzu erklärt Frau Wieneke, dass es im fraglichen Bereich schwierig sein werde, eine rückwärtige Bebauungdurchzusetzen, da gem. § 34 BauGB auch hier entsprechend strenge Maßstäbe anzulegen seien.

Sie weist darauf hin, dass grundsätzlich alle Überlegungen evtl. Bauabsichten in diesem Gebiet nach § 34 BauGB zu beurteilen seien und derzeit keine konkreten Anfragen vorliegen.

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.

Die Bezirksvertretung Laurensberg fasste einstimmig den nachfolgenden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss für den Bebauungsplanes Nr. 4, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss für den Bebauungsplanes Nr. 4, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für den Bebauungsplanes Nr. 4 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Offenlagebeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg, der den Bereich zwischen der Brunnenstraße, der Rathausstraße und dem Herzogsweg mit den Straßen Im Weingarten und Am Weyenberg umfasst, ist seit dem 23.09.1968 rechtskräftig. Im Zuge eines Klageverfahrens im Jahre 1969 stellte das Verwaltungsgericht Aachen fest, dass der Bebauungsplan über Rechtsmängel verfügt. Die Beurteilung von Bauvorhaben erfolgte daraufhin teilweise nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteils) bzw. nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans) mit einer Reihe von Befreiungen.

Die Prüfung und Beurteilung eines Bauantrages in diesem Bereich führte 2011 erneut zu einem Rechtsstreit, der noch nicht abgeschlossen ist.

Der Bebauungsplan Nr. 4 trifft Festsetzungen zu Art der Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen, Grundstücksgrößen, Dachformen und Dachneigungen, Firsthöhen und -richtungen und Ausbau von Kellergeschossen bei Hanglange. Ferner sind Materialien, Farben der Dach- und Gaubenflächen, Einfriedungen und Geländeveränderungen festgesetzt.

Der Planbereich ist größtenteils bebaut. Zwei Baulücken westlich der Straße “Im Weingarten” werden derzeit bebaut. Zwischen der Rathausstraße und der Straße „Im Weingarten“ und entlang der „Rathausstraße“ gibt es zwei größere Bereiche, die noch nicht bebaut sind. Im Falle einer Bauabsicht ist zu gegebener Zeit zu prüfen, ob eine Beurteilung nach

§ 34 BauGB möglich ist, oder ob zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diese Bereiche erforderlich ist. Für die übrigen Weideflächen und das Anwesen Bergerhochkirchen trifft der Bebauungsplan über die Festsetzung Landwirtschaftliche Nutzfläche hinaus keine weiteren Festsetzungen. Die planungsrechtliche Beurteilung würde bereits jetzt gemäß § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) erfolgen, da der Bereich im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet dargestellt ist.

Da der Bebauungsplan Nr. 4 über rechtliche Mängel verfügt und eine planungsrechtliche Steuerung in diesem Bereich aufgrund der fast vollständigen Bebauung nicht mehr erforderlich ist, soll der Bebauungsplan Nr. 4 aufgehoben werden, um hier Rechtsklarheit zu schaffen.

Die Aufhebung des Bebauungsplanes wirkt sich nur unwesentlich auf das Plangebiet aus. Daher soll das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Im diesem vereinfachten Verfahren soll von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Umweltprüfung mit dem Umweltbericht abgesehen, da die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben bereits jetzt schon nach § 34 bzw.

§ 35 Baugesetzbuch erfolgt

Die Verwaltung empfiehlt, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg einzuleiten und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 27.02.2013
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:22