Ausbau Grauenhofer Weg/Lintertstraße
FB 61/0842/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zunächst ist anzumerken, dass es sich bei den Tagesordnungspunkten 3 und 4 um eine Maßnahme handelt und insofern auch nur ein Beschluss gefasst wird.
Frau Poth, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, stellt die beabsichtige Maßnahme vor.
Der Grauenhofer Weg soll von derzeit 5,0m5,5m auf 6,0m erweitert werden. Der bestehende Gehweg hat derzeit eine Breite von 1,5m und soll in einen 3,25m breiten Rad- und Gehweg erweitert werden.
Die Lintertstraße soll grundhaft erneuert werden, verbunden mit einer geringfügigen Verlagerung der Straßenachse. Im Zuge des Umbaus soll der Knotenpunktbereich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit richtliniengemäß rechtwinklig statt spitzwinklig ausgebaut werden. Ebenso ist im Rahmen dieser Umbaumaßnahme die Schaffung einer neuen Entwässerungssituation erforderlich, da die derzeitige Straßenentwässerung nicht mehr den aktuell geltenden Umweltbestimmungen entspricht.
Frau Poth stellt die in der Vorlage aufgeführten zwei Varianten vor.
Seitens des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen wird die Variante 1 favorisiert, da diese einen flächenmäßig geringeren Eingriff darstellt, auch wenn dafür mehr Bäume gefällt werden müssen.
Bei Variante 2 müssen zwar weniger Bäume gefällt werden, dafür wird jedoch eine größere Fläche in Anspruch genommen. Darüber hinaus spricht gegen Variante 2, dass zwei Querungen der Fahrbahn erforderlich wären und durch den von der Straße abgesetzten Radweg die soziale Kontrolle fehlen würde.
Herr Kirchübel erkundigt sich, ob es sich bei der Kreuzung Grauenhofer Weg/Linterstraße um einen Unfallschwerpunkt handele oder aus welchem Grund ansonsten ein rechtwinkliger Ausbau erfolgen solle. Frau Poth erwidert, dass gemäß den aktuellen Richtlinien bei Hauptverkehrsstraßen eine Rechtwinkligkeit gefordert werde.
Herr Helmig führt aus, dass zwei Querungen des Radweges eine enorme Gefahr darstellen und bevorzugt daher Variante 1, auch im Hinblick darauf, dass weniger Fläche beansprucht werde, obwohl mehr Bäume gefällt werden müssen.
Herr Bernhardt fügt an, dass der Grauenhofer Weg eine sehr abschüssige Straße sei, so dass er eine doppelte Querung für nicht gut empfinde. Er befürwortet auch die geplante Rechtwinkligkeit des Knotenpunktbereiches.
Frau Jonczyk-Stoll erkundigt sich danach, aus welchem Grunde die Städteregion Aachen beteiligt sei, obwohl sich die Maßnahme ausschließlich auf städtischem Gebiet befinde. Frau Poth erläutert, dass die Kreisstraßen (in diesem Falle die Lintertstraße) bei der Gründung der Städteregion dieser zugeordnet wurden und infolgedessen die Städteregion nun auch Baulastträger ist.
Herr Kirchübel erkundigt sich, ob es tatsächlich richtig sei, dass die Bäume linksseitig des Grauenhofer Weges stadtauswärts erhalten bleiben. Frau Poth bestätigt dies.
Herr Fleu fragt an, ob nicht die Möglichkeit zur Errichtung eines Kreisverkehres im Bereich des Knotenpunktbereiches bestehe. In diesem Falle müssten seiner Ansicht nach weniger Bäume im Bereich der Lintertstraße gefällt werden. Frau Poth erwidert, wennseitens der Verkehrsplaner eine Möglichkeit des Kreisverkehrs gesehen worden wäre, dies sicher so geplant worden wäre. Ihrer Ansicht nach ist für einen Kreisverkehr an dieser Stelle nicht genügend Platz, da dieser nach den aktuellen Bestimmungen innerorts mindestens einen Durchmesser von 29 m plus Radweg haben müsse.
Herr Kradepohl fügt an, dass auch bei Errichtung eines Kreisverkehrs seiner Ansicht nach mindestens 14 Bäume an der Lintertstraße gefällt werden müssten.
Herr Herpertz, welcher im Vorfeld eine Begutachtung der Bäume vorgenommen hat und festgestellt hat, dass die Bäume auf rechter Seite stadtauswärts durch Verschädigung im Wurzelbereich in schlechterem Zustand sind, spricht sich für Variante 1 der Planung aus. So kann ein Eingriff in die andere Baumreihe vermieden werden. Er ist gegen die Errichtung eines Kreisverkehres.
Herr Grooten fügt ebenfalls an, dass für die Errichtung eines Kreisverkehrs seiner Ansicht nach nicht genügend Platz zur Verfügung stehe.
Herr Helmig wünscht, dass der Landschaftsbeirat über die weitere Entwicklung der Baumaßnahme informiert wird, auch im Hinblick auf die Ausgleichsmaßnahme.
Frau Dammers erläutert, dass ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werde, in welchem auch die Ausgleichsmaßnahmen festgehalten werden. Geplant sei durch Anlage einer neuen Baumreihe die Wiederherstellung des Alleencharakters.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nicht und stimmt dem Eingriff zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am Grauenhofer Weg/ Lintertstraße ist der Ausbau geplant.
Vor allem wegen erheblicher substanzieller Schäden beabsichtigt die StädteRegion Aachen die grundhafte Erneuerung der Lintertstraße, verbunden mit einer geringfügigen Verlagerung der Straßenachse. Im Zuge des Umbaus soll der Knotenpunktbereich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit richtliniengemäß rechtwinklig statt spitzwinklig ausgebaut werden.
Der Grauenhofer Weg ist im gesamten Verlauf zwischen Lintertstraße und BAB-Unterführung bautechnisch in einem sehr schlechten Zustand und bedarf dringend der Erneuerung. Hinzu kommt die funktionale Unzulänglichkeit, die bei der Erneuerung zu beheben ist.
Der Grauenhofer Weg besteht in dem anbaufreien Teilstück derzeit aus einer Fahrbahn mit 5,0-5,5m Breite und einem ca. 1,5m breiten Gehweg.
Bei einem richtlinienkonformem Ausbau dieser als Hauptverkehrsstraße ausgewiesenen Verbindung sind 6,5m für die Fahrbahn und 3,25m Rad-/Gehweg (incl. Sicherheitstrennstreifen) vorzusehen. Ein solcher Ausbau ist in dem Querschnitt zwischen den vorhandenen Bäumen nicht unterzubringen und ist deshalb mit einem unvermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft verbunden.
Es wurden- auch in Anbetracht der potentiell nutzbaren Grundstücke- zwei Varianten untersucht und in ihren Auswirkungen gegenübergestellt. Für beide Varianten gilt: 1/3 der vorhandenen westlichen Baumkulisse muss wegen des Ausbaus der Einmündung auf ca. 30 Metern entfernt werden.
Ein Teil der anschließenden Baumreihe ist lt. gutachterlicher Untersuchung nicht verkehrssicher bzw. nicht erhaltenswert. Wegen der Enge des Verkehrsraumes sind weitere Schäden aufgrund der Bauarbeiten im Kronentraufbereich nicht zu vermeiden. Die Varianten 1 und 2 ermöglichen für diesen, ca. 70 Metern großen Bereich unterschiedliche Handlungsoptionen, die die Anzahl der zu fällenden Bäume und die Eingriffsfläche variieren lassen (vgl. beigefügte Pläne).
Aus Sicht der ULB wird empfohlen, die westliche Baumreihe in diesem Teilstück komplett zu entfernen und durch eine Neuanpflanzung vollständig zu ersetzen, um vernünftige Wachstumsbedingungen zu schaffen, die den Aufbau und die Gestaltung einer Allee begünstigen.
Variante 1 | Variante 2 | |
Radwegeführung | straßenbegleitend | Von der Strasse abgesetzte Führung (Umwege), doppelte Querung der Fahrbahn und fehlende soziale Kontrolle |
Flächeninanspruchnahme* | Ca. 660m² | Ca. 850m² |
Baumfällungen | 10 Bäume + 32 Bäume | 10 Bäume + 12 Bäume |
Bauarbeiten | Neuprofilierung des Geländes | Neuprofilierung des Geländes |
*Teile dieser Flächen werden nicht versiegelt und können als Ausgleich bepflanzt werden
Die Fachverwaltung favorisiert aus Sicht der Straßenplanung die Variante 1. Umwelttechnisch stellt diese einen flächenmäßig geringeren Eingriff dar, auch wenn dafür mehr Bäume gefällt werden müssen.
Die genaue Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im landschaftspflegerischen Begleitplan, der durch die Unteren Landschaftsbehörde zu prüfen und zu genehmigen ist.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 56098
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=56098
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 26.02.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:21