Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Antoniusstraße/ MefferdatisstraßeBeschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen
FB 61/0848/WP16 · Entscheidungsvorlage
Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes - Antoniusstraße/ Mefferdatisstraße -hier: Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen
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Herr Larosch erläutert kurz die Vorlage und bittet den Ausschuss darum, in der Beschlussfassung die städtebauliche Zielsetzung zu konkretisieren, nämlich die Aufwertung des Bereichs durch eine räumliche Konzentration, Sanierung des Bereichs zur Ausübung der Prostitution in einem Teilbereich der Antoniusstraße und Sanierung des anderenBereichs der Antoniusstraße.
Für die Fraktion Die Linke erklärt Herr Müller, dass man der Vorlage der Verwaltung zustimmen werde, sehe man die heutigen Beschlussfassungen zum Thema Antoniusstraße eher als formal notwendige, aber untergeordnete Punkte. Man hoffe sehr, dass die Verwaltung zeitnah auch ein inhaltliches Konzept zur Beratung vorlegen werde, dies nämlich halte seine Fraktion für tatsächlich dringend erforderlich.
Es ergeht folgender
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 140 BauGB im Hinblick auf eine Sanierungssatzung für den Bereich - Antoniusstraße/Mefferdatisstraße - durchzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Resultierend aus den bisherigen Gesprächen des runden Tisches Prostitution und den Erkenntnissen der städtischen Bauaufsicht besteht für den Bereich der Antoniusstraße dahingehend Handlungsbedarf, dass die ehemals rein zu Wohnzwecken genehmigten Gebäude, die jedoch seit langem gewerblich genutzt werden, einem ordnungsgemäßen Wohn- und Arbeitsumfeld nicht gerecht werden.
Die langjährige Duldung dieser Situation, darf ein Handeln jedoch nicht ausschließen, zumal die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und an die Sicherheit der dort wohnenden bzw. arbeitenden Menschen nicht gegeben sind.
Zielrichtung ist es, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes und einer förmlichen Sanierungssatzung, den Bereich der Antoniusstraße/ Mefferdatisstraße städtebaulich aufzuwerten.
Die Gemeinde hat gem. § 140 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sowie dem Satzungsbeschluss vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen.
Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen könnte in einem späteren Schritt durch Ratsbeschluss das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und die Sanierungssatzung beschlossen werden.
Die Gemeinde leitet die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschlussüber den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschlusszur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht der Eigentümer nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 56277
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=56277
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 20
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 28.02.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:24