28. Februar 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 20Öffentlich

Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Antoniusstraße/ MefferdatisstraßeBeschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen

FB 61/0848/WP16 · Entscheidungsvorlage

Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes - Antoniusstraße/ Mefferdatisstraße -hier: Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Larosch erläutert kurz die Vorlage und bittet den Ausschuss darum, in der Beschlussfassung die städtebauliche Zielsetzung zu konkretisieren, nämlich die Aufwertung des Bereichs durch eine räumliche Konzentration, Sanierung des Bereichs zur Ausübung der Prostitution in einem Teilbereich der Antoniusstraße und Sanierung des anderenBereichs der Antoniusstraße.

Für die Fraktion Die Linke erklärt Herr Müller, dass man der Vorlage der Verwaltung zustimmen werde, sehe man die heutigen Beschlussfassungen zum Thema Antoniusstraße eher als formal notwendige, aber untergeordnete Punkte. Man hoffe sehr, dass die Verwaltung zeitnah auch ein inhaltliches Konzept zur Beratung vorlegen werde, dies nämlich halte seine Fraktion für tatsächlich dringend erforderlich.

Es ergeht folgender

Beschluss

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 140 BauGB im Hinblick auf eine Sanierungssatzung für den Bereich - Antoniusstraße/ Mefferdatisstraße - durchzuführen. Vorläufiges Ziel ist die städtebauliche Aufwertung des Bereichs durch eine räumliche Konzentration, Sanierung des Bereichs zur Ausübung der Prostitution in einem Teilbereich der Antoniusstraße und eine Sanierung des anderen Bereichs der Antoniusstraße.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 140 BauGB im Hinblick auf eine Sanierungssatzung für den Bereich - Antoniusstraße/Mefferdatisstraße - durchzuführen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Resultierend aus den bisherigen Gesprächen des runden Tisches Prostitution und den Erkenntnissen der städtischen Bauaufsicht besteht für den Bereich der Antoniusstraße dahingehend Handlungsbedarf, dass die ehemals rein zu Wohnzwecken genehmigten Gebäude, die jedoch seit langem gewerblich genutzt werden, einem ordnungsgemäßen Wohn- und Arbeitsumfeld nicht gerecht werden.

Die langjährige Duldung dieser Situation, darf ein Handeln jedoch nicht ausschließen, zumal die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und an die Sicherheit der dort wohnenden bzw. arbeitenden Menschen nicht gegeben sind.

Zielrichtung ist es, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes und einer förmlichen Sanierungssatzung, den Bereich der Antoniusstraße/ Mefferdatisstraße städtebaulich aufzuwerten.

Die Gemeinde hat gem. § 140 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sowie dem Satzungsbeschluss vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen.

Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen könnte in einem späteren Schritt durch Ratsbeschluss das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und die Sanierungssatzung beschlossen werden.

Die Gemeinde leitet die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschlussüber den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschlusszur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht der Eigentümer nach § 138 BauGB hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 28.02.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:24