12. März 2013 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/ Münsterstraße/ Pützgasse – im Stadtbezirk Aachen-Brandhier: Umweltbericht

FB 36/0176/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/ Münsterstraße/ Pützgasse – im Stadtbezirk Aachen-Brandhier: Umweltbericht

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, informiert aus der Bezirksvertretung Brand, dass von Vertretern der SPD-Fraktion die vorhandene Hecke mit dem Ergebnis nachgemessen wurde, dass die Maße nicht stimmig sind. Die Verwaltung wird gebeten, die Pläne in Bezug auf die möglichst zu erhaltende Hecke nochmals zu überprüfen.

Ratsherr Luczak, Grüne-Fraktion, fragt nach, um welche Hecke es sich handelt. Laut Ratsherr Blum ist die Hecke an der Seite Niederforstbacher Str. betroffen.

Auf die Frage von RatsfrauDr. Wolf, SPD-Fraktion, zu den Kosten, die für die Maßnahme festgesetzt werden, erläutert Frau Buchkremer, dass die konkreten Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag geregelt werden, über den der Planungsausschuss beschließt. Frau Nacken verdeutlicht in diesem Zusammenhang die Beratungsfolge von Bezirksvertretung, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und Planungsausschuss mit den jeweiligen Kompetenzen.

Herr Baumann trägt für die CDU Fraktion vor, dass er bedauert, dass bei den Planungen kein Spielplatz errichtet wird bzw. ein Spielplatz entfällt. Im Plangebiet wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend auf die Errichtung eines zusätzlichen Spielplatzes verzichtet, da ein öffentlicher Spielplatz in der Nähe vorhanden ist. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, den Ort des vorhandenen Spielplatzes zu konkretisieren und die Entfernung zum Plangebiet anzugeben.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss einstimmig die Integration des Umweltberichts in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/Münsterstraße/Pützgasse mit den folgenden Änderungen: ? Die Maße der nach Möglichkeit zu erhaltenden Hecke an der Niederforstbacher Str. werden einer erneuten Prüfung unterzogen. ? Die Stelle des vorhandenen Spielplatzes ist konkret zu benennen mit einer Angabe über die Entfernung zum Plangebiet.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschussdie Integration des Umweltberichts in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 949–Niederforstbacher Straße/Münsterstraße/Pützgasse.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der in der Anlage beigefügte Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/Münsterstraße/Pützgassein der Fassung vom 21.01.2013wurde vom Planungsbüro Raumplan aus Aachen im Auftrag des Investors erstellt.Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in den Umweltbericht.Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich nachvollzogen und für richtig befunden.Der Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens steht aus Sicht des Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der in der dem Umweltbericht aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planungsstand nichts entgegen.

Zur Sicherstellung der Umweltbelange werden neben den Regelungen im Bebauungsplan auch Vertragliche getroffen, die z. Zt. noch erarbeitet werden.

Da eine Fläche überplant wird, für die im Landschaftsplan der Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern vorgeschrieben ist, werden die vorhandenen schützenswerten Hecken durch eine entsprechende schriftliche Festsetzung im Bebauungsplan gesichert. Hinsichtlich des erforderlichen externen Ausgleichs wird noch eine vertragliche Regelung erarbeitet. Der Investor strebt an, diesen auf eigenen Flächen im Umfeld zu realisieren. Die vorgesehene Heckenneupflanzung an der östlichen Plangebietsgrenze wird vom Fachbereich Umwelt nur empfohlen, da sich in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Neupflanzungen auf privaten Flächen ergeben und an dieser Stelle durchaus ein Wahlrecht „Blick in die freie Landschaft“ oder „Rundumeingrünung mit Hecken“ aufrecht erhalten werden kann.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 12.03.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:27