Gutachten zur Steuerung des Weiher von Schloss Schönau
FB 36/0178/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Goffin vom Fachbereich Umwelt.
Herr Goffin stellt zunächst klar, dass es keine Sicherheit geben wird, dass im Schlossweiher Botulismus nicht mehr entsteht. Es können lediglich die Rahmenbedingungen beeinflusst werden, um die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens zu reduzieren.
Im Nachgang zu der Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt zum vorgelegten Gutachten in der Vorlage ergänzt Herr Goffin folgendes:
Sauerstoffbelüftung:
Der Belüfter zur Verbesserung der Sauerstoff wird generalüberholt und vorauss. in der zweiten Märzhälfte eingesetzt. Die Kosten trägt der Fachbereich Umwelt.
Herr Goffin bedankt sich in diesem Zusammenhang für die hilfreiche Unterstützung durch die Bezirkskolonne des Aachener Stadtbetriebs und die Freiwillige Feuerwehr Richterich.
Biomanipulation in Bezug auf den Fischbestand:
Am Freitag, den 08.03.2013, wird ein Gespräch mit dem Angelverein,dem Gutachter und dem Fachbereich Umwelt stattfinden.
Ziel ist die Optimierung des Fischbestandes. Hierzu sind Abfischaktionen durch den Angelverein vorgesehen.
Entfernen von Fallaub:
Der Aachener Stadtbetrieb wird in dieser Woche schriftlich durch den Fachbereich Umwelt beauftragt, das Falllaub regelmäßig zu entfernen.
Gewässermonitoring
Das Monitoring ist beauftragt. Die Messung von Nährstoffsituation, Biomasse, Sauerstoffsituation und Temperatur (unter Berücksichtigung von Gewässerschichtung, Tages- und Jahreszeit) erfolgt ab sofort zunächst in der Ist-Situation ohne den Einsatz des Belüfters. Auf Basis der gemessenen Werte bestimmt der Gutachter den Einsatz des Belüfters.
Entenhäuschen:
Der Fachbereich Umwelt plant – die Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vorausgesetzt – die Demontage des Entenhäuschens.
Die Fraktionssprecher bedanken sich bei Herrn Goffin für die Ausführungen. Alle Fraktionen in der Bezirksvertretung unterstützen die vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Verringerung des Entenbestandes und die Biomanipulation, und stimmen dem Abbau des Entenhäuschens zu.
Herr Bezirksvertreter Werner und Frau Bezirksvertreterin Zielinski regen zur Durchsetzung des Fütterungsverbots – sofern es vom Rat der Stadt Aachen beschlossen wird – an, Aufklärungsarbeit zu betreiben, u.a. durch Aufstellung vonHinweistafeln. Diese sollten die negativen Auswirkungen des Entenfütterns insbesondere mit Brot, verdeutlichen. Frau Bezirksvertreterin Zielinski bittet, die Tafel z.B. durch Bilder auch für Kinder erklärbar zu machen.
Herr Goffin nimmt die Anregung gerne auf und bietet zudem an, die Aufklärungsmaßnahme, die im vergangenen Herbst auf dem Markt in Richterich durch den Fachbereich Umwelt und das Bezirksamt durchgeführt wurde, zu wiederholen.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Werner erläutert Herr Goffin, dass ein Fischhegeplan erst ab einer Gewässergröße von 0,5 ha vorgeschrieben sei. Die Fischereibehörde der Städteregion sei somit nicht zuständig. Dennoch erfolgte eine Kontaktaufnahme mit einem Fischereiberater. Der Fachbereich Umwelt wird bemüht sein, zusammen mit dem Angelverein langfristige Hegemaßnahmen durchzusetzen.
Herr Bezirksvertreter Werner hätte sich im Gutachten auch eine Bewertung zur Renaturierung und naturnahen Entwicklung z.B. mit Schilfbesatz gewünscht. Insbesondere möchte er geprüft wissen, ob durch Schilfbewuchs am Ufer eine Sauerstoffvermehrung, Nährstoffreduktion und wegen der zu erwartenden Artenvielfalt eine Verbesserung der Gewässersituation zu erwarten sei.
Insofern sieht er den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion noch nicht abschließend behandelt. Dies unterstützt auch Frau Bezirksvertreterin Zielinski für die Fraktion Bündnis 90/die Grünen. Herr Goffin sagt zu, dieses durch den Gutachter bewerten zu lassen.
Zur Frage der Ufer- und Untergrundbefestigung des Schlossweihers weist Herr Goffin darauf hin, dass die Ufer der städt. Weiher auch aus Sicherheitsgründen befestigt wurden. Sie sollten so gestaltet sein, dass die Bevölkerung gefahrlos möglichst dicht an das Ufer herantreten kann. Herr Bezirksvertreter Rothe erläutert, dass die damalige Uferbefestigung auch zum Schutz vor Rattenbauten errichtet wurde.
Herr Bezirksvertreter Werner schlägt vor, zu prüfen, ob ein Kompromiss dahingehend gefunden werden könnte, dass Teilbereiche des Ufers befestigt bleiben und andere renaturiert würden.
Herr Goffin greift diese Anregung gerne auf.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bittet um Bericht der Fachverwaltung über den bislang noch nicht abschließend geklärten Antrag und die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Herr Bezirksvertreter Pontzen fragt an, ob die jetzigen Erfahrungen mit dem Schlossweiher in Richterich auch wegweisend sein könnten für andere Gewässer im Stadtgebiet, speziell auch für den Weiher am Gut Rosenberg in Horbach.
Herr Goffin weist darauf hin, dass sich gewisse Erfahrungen z.B. zum Fischbesatz und zur Reduzierung des Entenbestandes übertragen lassen, die Vorgehensweise aber immer speziell auf den jeweiligen Weiher abgestimmt werden müsse. Außerdem sei der Weiher in Horbach nicht in der Bewirtschaftung durch den Fachbereich Umwelt, sondern durch die Handwerkskammer. Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn schlägt vor, sich hierzu mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen.
Abschließend bittet Herr Bezirksvertreter Werner um Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, durch Maßnahmen wie Eierentnahme o.ä. steuernd auf den Entenbestand einzuwirken.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 31.10.2012 hat die Verwaltung im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich einen Sachstandsbericht zur weiteren Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Tiersterben im Weiher von Schloss Schönau abgegeben. Die Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis verbunden mit der Erwartung auf einen weiteren Bericht, wenn das beauftragte Gutachten vorliegt. Dem möchte die Verwaltung mit diesem Bericht nachkommen.
Das nun vorliegende Gutachten wurde erstellt vom Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und -bewertung (gaiac) an der RWTH Aachen. Es trägt den Titel: Gutachten zur Steuerung der Teichanlage Schloss Schönau mit den Schwerpunkten Botulismus und Eutrophierung.
Die Zusammenfassung lautet wie folgt:
Im Jahr 2012 wurde ein Enten- und Fischsterben in der Teichanlage Schloß Schönauin Aachen-Richterich beobachtet. Durch Analysen am Robert-Kochs-Institut konnteeindeutig das durch Clostridium botulinum verursachte Botulinumtoxin Typ Cnachgewiesen werden, so dass sicher von Geflügelbotulismus als Ursacheausgegangen werden kann. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit verendete Fische einewichtige Rolle beim Ausbruch des Botulismus gespielt haben, wurde nachMaßnahmen gesucht, die zum einen ein weiteres Fischsterben verhindern und desweiteren die Eutrophierung des Gewässers reduzieren.
1.Als wesentliche Sofortmaßnahme wird ein effektives Verbot der Entenfütterungangesehen, um dadurch die Eutrophierung des Gewässers zu mindern und dieWasservögel zur Abwanderung zu bewegen.
2.Eine weitere Kontrolle hinsichtlich verendeter Tiere am Gewässer und gegebenenfallseine sofortige Entfernung von Kadavern bis ins nächste Jahr hinein ist dringenddurchzuführen.
3.Desweiteren ist zur Stabilisierung eine Sauerstoffbelüftung äußerst empfehlenswert,um das Risiko eines weiteren akuten Fischsterbens zu minimieren. Wie lange und inwelchem Umfang eine solche Belüftung nötig sein wird, kann durch ein begleitendesGewässermonitoring untersucht werden.
4.Eine Änderung der Gewässermorphometrie ist nach ersten Simulationsrechnungennicht empfehlenswert. Hingegen würden sich unbelastete Zuflüsse positiv auswirken.
5.Daher sollte die Möglichkeit zusätzlicher Wassereinleitungen geprüft werden.
6.Als langfristig wirkende Maßnahme wird eine Biomanipulation in Absprache mit demAngelverein empfohlen, um den Anteil der Friedfische gegenüber den Raubfischenzu erniedrigen.
7.Eine regelmäßige Entfernung von Falllaub wird als sinnvolle ergänzende Maßnahmeangesehen.
8.Um zukünftig belastbare Daten zur Gewässergüte der Teichanlage und derwesentlichen Nährstoffeinträge inklusive der bestehenden Zuflüsse zu erhalten,wurde ein Vorschlag für ein Gewässermonitoring formuliert.
Das Gutachten wurde seitens der Fachbehörde, dem Fachbereich Umwelt, gesichtet und bewertet. Die vorgeschlagenen 8 Punkte werden mitgetragen und werden bereits umgesetzt bzw. werden zur Zeit zur Umsetzung vorbereitet:
Zu 1. effektives Verbot der Entenfütterung
Das Verbot der Entenfütterung wurde bereits von den Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat beantragt. Die Umsetzung erfolgt durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, FB 32, im Rahmen einer im Frühjahr vorgesehenen Änderung der Straßennutzungsverordnung der Stadt Aachen.
Zu 2. sofortiges Entfernen von Kadavern
Sobald bekannt wird, dass ein verendetes Tier entdeckt wurde, wird die Bezirkskolonne des E 18 darüber umgehend informiert. Durch sie verfolgt die zeitnahe Entnahme und Beseitigung der verendeten Tiere.
Zu 3. Sauerstoffbelüftung
Der nach der Maßnahme zur Entschlammung des Weihers nicht mehr eingesetzte Belüfter soll im Frühjahr wieder installiert werden, damit im Rahmen des Monitorings der Nutzen einer derartigen Belüftung festgestellt werden kann. Dazu laufen derzeit verwaltungsintern diverse Abstimmungsgespräche mit dem Aachener Stadtbetrieb, E 18, und dem Gebäudemanagement, E 26.
Zu 4. Änderung der Gewässermorphologie
Das Abflachen der Uferböschung oder das Eintiefen des Weihers wird nicht weiter verfolgt.
Zu 5. zusätzliche Wassereinleitung
Die Verwaltung hat zwei Maßnahmen zur zusätzlichen Wassereinleitung geprüft:
Zunächst wurde die Umleitung des Regenwasserkanals zum Weiher hin geprüft. Die Kanäle im Bereich Schloss Schönau liegen einerseits so tief, dass das Wasser nur mittels Pumpen angehoben werden müsste, um es in den Weiher einzuleiten, und andererseits ist auch dieses Wasser sauerstoffarm und die Wasserqualität im Regenwasserkanal nicht geeignet, es in den Weiher einzuleiten, weil Straßenwässer nicht frei von Belastungen sind. Hinzu kommt, dass zu den kritischen, regenfreien Zeiten keine Zuspeisung erfolgen würde.
Die Entnahme von Grundwasser wurde ebenfalls geprüft. Grundsätzlich wäre diese Maßnahme umsetzbar. Die Errichtung einer Tiefbohrung, der Ausbau zu einem Entnahmebrunnen und die Installation einer Pumpe würde geschätzt mehr als 20.000 an Investitionen erfordern.
Hinzu kämen die ständigen Betriebskosten (wie Wartung, regelmäßige Kontrolle und Stromkosten). Außerdem müsste das geförderte Grundwasser mit Sauerstoff angereichert werden, bevor es in den Weiher geleitet wird.
Die Prüfung hat somit ergeben, dass keine technischen Maßnahmen gesehen werden, die mit verhältnismäßigem Aufwand eine kontinuierliche oder auch nur zeitliche zusätzliche Wassereinleitung gewährleisten.
Es verbliebe lediglich die Zuspeisung von Leitungswasser mittels Einspritzen durch die Feuerwehr oder aus der Trinkwasserleitung, was jedoch im Hinblick auf die anfallenden Kosten von ca. 2,50 / m³ ebenfalls unverhältnismäßig wäre.
Zu 6. Biomanipulation in Bezug auf den Fischbestand
Eine Absprache mit dem örtlichen Angelsportverein muss und wird in naher Zukunft erfolgen, um den Anteil der Friedfische gegenüber den Raubfischen abzusenken, damit ein für diesen Weiher geeigneter Fischbestand in Menge und Art zukünftig gewährleistet ist. Es wird überlegt, ob eine gutachterliche Begleitung hilfreich ist.
Zu 7. Entfernen von Falllaub
Eine Beauftragung des E 18 zur Umsetzung dieser ergänzenden Maßnahme steht kurz bevor, da ein Angebot des E 18 dem Fachbereich Umwelt bereits vorliegt.
Zu 8. Beauftragung eine Gewässermonitorings
Eine Beauftragung eines vom Gutachter vorgeschlagenen Gewässermonitorings steht kurz bevor. Ein Angebot des gaiac zur Durchführung in 2013 liegt dem Fachbereich Umwelt bereits vor. Interne Abstimmungen (insbesondere zur Finanzierung) sind noch erforderlich, damit eine Beauftragung zeitnah erfolgen kann.
Neben diesen Maßnahmen empfiehlt der Gutachter auch die Demontage des Entenhäuschens. Da das Häuschen ohnehin marode ist, hat die Verwaltung vor, es im Frühjahr demontieren zu lassen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 19.200 | 19.200 | 44.600 | 44.600 | 45.000 | 45.000 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Die einmaligen Kosten für das Monitoring-Gutachten in Höhe von ca. 6.000 sind über das Sachkonto 5429 0000 beim PSP-Element 1-130102-900-7 gedeckt.
Die Folgekosten für den erhöhten Unterhaltungsaufwand von maximal jährlich ca. 5.000 sind über das Sachkonto 5279 0000 beim PSP-Element 4-130102-907-8 gedeckt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 56390
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=56390
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 06.03.2013
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:26