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Mitteilungen der Verwaltung und Anträge der Bezirksvertretung

BA 4/0091/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Die Mitteilungen der Verwaltung liegen der Bezirksvertretung schriftlich vor.

Frau Claßen teilt mündlich mit, dass der Kunstrasenbelag auf der Sportanlage Schleidener Straße erneuert werden muss. Mit den Arbeiten wird am 02.04.2013 begonnen.

Anträge der Bezirksvertretung lagen nicht vor.

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Abbau von Telefonstellen im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim

Die Telekom Deutschland GmbH beabsichtigt folgende Telefonstellen im Laufe dieses Jahres abzubauen.

Ortsteil

Straße

Lichtenbusch

Raerener Str. 7/Am Zollhaus

Nütheim

Aachener Str. 255/Nerscheider Weg

Schleckheim

Oberforstbacher Str. 255/Aachener Str.

Schmithof

Ardennenstr. 2/Schmithofer Str.

Walheim

Prämienstr. 61

Somit bleiben die Standorte Korneliusmarkt und Montebourgstr./Schleidener Str. bestehen, obwohl sie nach Mitteilung der Telekom kaum noch genutzt werden.

Durch die erreichte Vollversorgung mit Telefonanschlüssen im Festnetz und dem Ausbaustand der Mobilfunknetzehaben sich die Telefoniebedürfnisse der Bürger stark geändert. Die Nutzung der

öffentlichen Telefonstellen ist seit ca. 5 Jahren kontinuierlich zurückgegangen.

In Anlehnung an den Infrastrukturauftrag und den damit verbundenen Regelungen gewährleistete die Deutsche Telekom AG in den letzten Jahren die Sicherung der Flächenversorgung.

Um ihren Kunden und den Bürgern auch in Zukunft eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit öffentlicher Telefonie anbieten zu können, ist die Telekom jedoch aus wirtschaftlicher Sicht gezwungen, ihre Bestände dem neuen realen Bedarf anzupassen.

Auf Grund der extrem zurückgegangenen Nutzung hat die Deutsche Telekom AG - im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit Zustimmung der Bundesnetzagentur - einen Konsensabbau innerhalb der Selbstverpflichtung geplant.

2. Windenergie in Aachen

Die Stadt Aachen hat aus formalen Gründen den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung eines Windparks im Münsterwald zunächst zurückgezogen.

Am 21. November 2012 hatte der Rat die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, dieser wurde anschließend bei der Bezirksregierung zur Genehmigung eingereicht. Beim LandNRW wurde ein Zielabweichungsverfahren beantragt, da der derzeit gültige Landesentwicklungsplan nicht vorsieht, dass Windkraftanlagen in einer Waldfläche aufgestellt werden sollen. In einem ersten Schreiben der Bezirksregierung wurde der Stadt bestätigt, dass "keine hochwertigen Waldflächen und Funktionen" durch die Planung im Münsterwald betroffen und die "Grundzüge des im Landesentwicklungsplan festgelegten Waldschutzes [ ] grundsätzlich nicht gefährdet" seien. Daher sei ein Zielabweichungsantrag möglich.

Der Beschluss, Flächen für Windkraftanlagen auch im Bereich Münsterwald auszuweisen, bleibt weiterhin gültig. Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Stadteinreichen, sobald dem Antrag auf Zielabweichung entsprochen wurde.

Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 20.03.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:31