Schleidener Straße, 1. BA Ortseingang bis Montebourgstraße - Ausführungsbeschluss
FB 61/0852/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Als Mitglied der CDU-Fraktion schlägt Frau Breuer vor, die einstimmig von der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim gewünschten Änderungen zu übernehmen.
Für die Verwaltung erläutert Frau Poth die Abweichungen von der vorherigen Planung. Im Einmündungsbereich der Albert-Einstein-Straße könne wegen der notwendigen Abbiegeradien keine Mittelinsel berücksichtigt werden. Die Bordsteinführung sei an die Schleppkurven im Einmündungsbereich anpasst worden. Im Bereich des Hauses 79 könne kein Parkstreifen angelegt werden, da sich dort in einer Mulde geschützte Bäume befinden. Die Zufahrten zu den Häusern 120-124 könnten nicht gebündelt werden, da die privaten Einstellplätze in der heuten Form durch Baugenehmigungen abgesichert seien. Abweichend von der bisherigen Planung könnten im Bereich des Hauses 103 keine Entwässerungsmulden angelegt werden. Durch eine leichte Vertiefung könne lediglich die Gehwegoberfläche entwässert werden. Durch die Berücksichtigung von taktilen Leitelementen könne der Standard für die Barrierefreiheit deutlich verbessert werden. Als Querungshilfen würden eine signalisierte Furt und drei Mittelinseln berücksichtigt. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim habe in ihrer Sitzung am 20.03.2013 um Prüfung gebeten, ob im Bereich zwischen den Häusern 103-119 ein Parkstreifen eingeplant werden könne. Auf den bislang an dieser Stelle vorgesehenen Grünstreifen solle dann verzichtet und der Gehweg verlagert werden. Diese Änderung sei möglich, obwohl der Grünstreifen als örtliches Merkmal in der bisherigen Planung aufgegriffen worden sei. Die Entwässerung könne aber auch ohne Grünstreifen technisch gewährleistet werden. Die mit der Änderung verbundenen Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000 € seien in Anbetracht des Gesamtvolumens unproblematisch. Die Bezirksvertretung habe die Verwaltung darüber hinaus gebeten, die aufgrund des Grundstücksverlaufs vorgesehene Straßeneinengung auf Höhe Haus 84 zu prüfen und hierzu mit dem Eigentümer des angrenzenden Privatgrundstückes zu verhandeln.
Herr März von der SPD-Fraktion schlägt vor, die Empfehlung der Bezirksvertretung in den Beschluss einzubeziehen.
Herr Müller beantragt als Mitglied der Fraktion Die Linke eine gesonderte Abstimmung, da seine Fraktion der Einrichtung des zusätzlichen Parkstreifens nicht zustimmen wolle.
Daher lässt der stellvertretende Vorsitzende, Herr Servos, in einem ersten Schritt über den ergänzenden Beschlussantrag abstimmen, im Straßenabschnitt zwischen Haus 103 und 119 einen Parkstreifen zu Lasten des Grünstreifens einzuplanen. Der Beschlussantrag wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die Linke) angenommen.
In einem zweiten Schritt lässt Herr Servos über den Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich des Auftrags, entsprechende Grundstücksverhandlungen für den Straßenbereich auf Höhe Hs. 84 zu führen, abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2012_021_L1a L3a) den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der Schleidener Straße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau derSchleidener Straße auf der Grundlage des Plans 2012_021_L1a-L 3 a.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemeines
Die Schleidener Straße ist eine wichtige Magistrale im städtischen Straßennetz, die die Innenstadt, Brand und Kornelimünster mit Walheim und den südlich angrenzenden Nachbargemeinden verbindet. Die Erneuerung der Schleidener Straße in der Ortsdurchfahrt ist aufgrund des bautechnischen Zustands und funktionaler Mängel dringend geboten.
Die zuständigen Entscheidungsgremien haben sich mit der generellen Fragestellung bereits zweimal anlässlich des Planungs- und des Baubeschlusses befasst.
Im ersten Bauabschnitt der Schleidener Straße ( L233) zwischen Ortseingang und Montebourgstraßesoll der gradlinige Verlauf durch Fahrbahnverschwenke im Bereich der Mittelinseln/Querungshilfen unterbrochen und im zentralen Bereich u.a. zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Die Fahrbahn wird auf 8 bis 8,50m (zuzüglich begleitenden Parkstreifen) festgesetzt; jeweils 1,75m werden als überfahrbare Schutzstreifen für Radfahrer abmarkiert. Der nutzbare Fahrbahnbereich wird damit vergrößert und flexibel auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzbar.
Die Oberflachenentwässerung der Fahrbahn und des Gehweges wird von dem neuen Kanal aufgenommen, nur Teilbereiche des Gehweges werden in den Grünstreifen mit Mulde entwässern.
Darstellung der Maßnahme
Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.
Folgende Ziele sollen zur Verbesserung der verkehrlichen, funktionalen und gestalterischen Belange sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:
?Erhaltung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs
?Fahrbahndeckenaufbau nach erforderlicher Belastungsklasse
?Bautechnische Verbesserung der Bushaltestellen
?Ordnung des ruhenden Verkehrs
?Lückenschluss des Radwegenetzes durch Schutzstreifen
?Städtebauliche Aufwertung durch einheitliche Gestaltung der Nebenanlagen und Baumpflanzungen
Straßenraumaufteilung
Gehwege
Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, die der Gebietscharakteristik und der Fußgängerfrequenz angemessen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Radverkehr
Es werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 1,75 m incl. Sicherheitstrennstreifen) angelegt.
Kfz-Verkehr
Die Fahrbahn erhält zwischen den Schutzstreifen eine Breite von 5,0m, die für den Begegnungsfall PKW-LKW/Bus ausreicht. Bei der Begegnung von Bussen und LKW kann der Schutzstreifen in Anspruch genommen werden. Der Fahrbahnbereich ist damit flexibel auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzbar.
ÖPNV
Durch breitere Warteflächen kann eine Verbesserung der Fahrgastsituation erreicht werden.
Parken
Die bisherige Parkraumsituation ist nicht eindeutig und weitgehend ungeordnet. Zukünftig sind die Parkflächen klar gegliedert, nach dem Umbau sind85 Parkmöglichkeiten vorhanden, vorher gab es 66 Parkplätze.
Entwässerung
Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen mit 2,5 % festgesetzt. Geringe Abweichungen
(+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.
6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Hochborden H 12/15/30 oder RandsteinT 8/20. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene und zum Teil neu verlegte Kanäle.
In Teilbereichen wird die bisherige Sickermulde zur Entwässerung der Gehwege genutzt.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert.
Bäume
Im Zuge der Bauarbeiten werden 14 vorhandene Bäume erhalten, 36 Bäume werden neu gepflanzt.
Um Zufahrten der Neuplanung anzupassen, müssen 2 Bäume gefällt werden, diese unterliegen nicht der Baumschutzsatzung.
Leitungsverlegung
Im Zuge des Ausbaus wird zwischen Montebourgstraße und Albert Einstein Straße der alte Kanal im Gehweg entfernt und ein neuer Kanal in der Fahrbahn neu verlegt. Die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen werden erneuert und mit in die neue Trasse verlegt.
Ausbauelemente
Fahrbahn 3,5cm Splittmastix- Asphalt 8,5 cm Asphaltbinder 14 cm bit. Tragschicht 49 cm Frostschutz 0/45 75cmGesamtstärke | Parkstreifen 8 cm Betonpflaster10/20 4cm Bettung 15cm HGT 0/32 18 cm Frostschutz 0/45 45cm Gesamtstärke | Gehweg 8 cm Betonplatten 30/30 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 18 cm Frostschutz 0/4 45 cmGesamtstärke |
Aufgrund des hohen Busaufkommens werden die Haltestellen in Betonbauweise ausgeführt.
Baukosten
Die Baukosten für die gesamte Umbaumaßnahme betragen etwa 2,2 Mio. .
Die Deckung erfolgt durch die PSP-Elemente 5-120102-400-00200-300-1 und 4-120102-401-7.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Maßnahmebezogene Einnahmen werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) und Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz ergeben.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des §8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem. §8 KAG zu erheben sind.
Weiterer Ablauf
Nach der Beschlussfassung wird der Ausbau vorbereitet. Mit den Bauarbeiten soll in Absprache mit der STAWAG im Juli 2013 begonnen werden, die Bauzeit wird ca. 14 Monate betragen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 406.400,00 | 406.400,00 | 1.075.200 | 1.075.200 | 1.481.600,00 | 1.481.600,00 | |
Auszahlungen | 675.773,72 | 675.77,72 | 1.536.000 | 1.536.000 | 2.218.665,60 | 2.218.665,60 | |
Ergebnis | 269.373,72 | 269.373,72 | 460.800 | 460.800 | 737.065,60 | 737.065,60 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 37.800 | 37.800 | 100.800 | 100.800 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 54.000 | 54.000 | 144.000 | 144.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 16.200 | 16.200 | 43.200 | 43.200 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 56498
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=56498
Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 21.03.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:33