21. März 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Schleidener Straße, 1. BA Ortseingang bis Montebourgstraße - Ausführungsbeschluss

FB 61/0852/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Als Mitglied der CDU-Fraktion schlägt Frau Breuer vor, die einstimmig von der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim gewünschten Änderungen zu übernehmen.

Für die Verwaltung erläutert Frau Poth die Abweichungen von der vorherigen Planung. Im Einmündungsbereich der Albert-Einstein-Straße könne wegen der notwendigen Abbiegeradien keine Mittelinsel berücksichtigt werden. Die Bordsteinführung sei an die Schleppkurven im Einmündungsbereich anpasst worden. Im Bereich des Hauses 79 könne kein Parkstreifen angelegt werden, da sich dort in einer Mulde geschützte Bäume befinden. Die Zufahrten zu den Häusern 120-124 könnten nicht gebündelt werden, da die privaten Einstellplätze in der heuten Form durch Baugenehmigungen abgesichert seien. Abweichend von der bisherigen Planung könnten im Bereich des Hauses 103 keine Entwässerungsmulden angelegt werden. Durch eine leichte Vertiefung könne lediglich die Gehwegoberfläche entwässert werden. Durch die Berücksichtigung von taktilen Leitelementen könne der Standard für die Barrierefreiheit deutlich verbessert werden. Als Querungshilfen würden eine signalisierte Furt und drei Mittelinseln berücksichtigt. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim habe in ihrer Sitzung am 20.03.2013 um Prüfung gebeten, ob im Bereich zwischen den Häusern 103-119 ein Parkstreifen eingeplant werden könne. Auf den bislang an dieser Stelle vorgesehenen Grünstreifen solle dann verzichtet und der Gehweg verlagert werden. Diese Änderung sei möglich, obwohl der Grünstreifen als örtliches Merkmal in der bisherigen Planung aufgegriffen worden sei. Die Entwässerung könne aber auch ohne Grünstreifen technisch gewährleistet werden. Die mit der Änderung verbundenen Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000 € seien in Anbetracht des Gesamtvolumens unproblematisch. Die Bezirksvertretung habe die Verwaltung darüber hinaus gebeten, die aufgrund des Grundstücksverlaufs vorgesehene Straßeneinengung auf Höhe Haus 84 zu prüfen und hierzu mit dem Eigentümer des angrenzenden Privatgrundstückes zu verhandeln.

Herr März von der SPD-Fraktion schlägt vor, die Empfehlung der Bezirksvertretung in den Beschluss einzubeziehen.

Herr Müller beantragt als Mitglied der Fraktion Die Linke eine gesonderte Abstimmung, da seine Fraktion der Einrichtung des zusätzlichen Parkstreifens nicht zustimmen wolle.

Daher lässt der stellvertretende Vorsitzende, Herr Servos, in einem ersten Schritt über den ergänzenden Beschlussantrag abstimmen, im Straßenabschnitt zwischen Haus 103 und 119 einen Parkstreifen zu Lasten des Grünstreifens einzuplanen. Der Beschlussantrag wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die Linke) angenommen.

In einem zweiten Schritt lässt Herr Servos über den Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich des Auftrags, entsprechende Grundstücksverhandlungen für den Straßenbereich auf Höhe Hs. 84 zu führen, abstimmen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der Schleidener Straße auf der Grundlage des Plans 2012_021_L1a-L 3 a. Abweichend vom Plan soll im Bereich zwischen den Häusern 103-119 ein Parkstreifen zu Lasten des Grünstreifens berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird damit beauftragt, Verhandlungen über den Verlauf der Grundstücksgrenze auf Höhe Hs. 84 zu führen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan – Nr. 2012_021_L1a –L3a) den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der Schleidener Straße zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau derSchleidener Straße auf der Grundlage des Plans 2012_021_L1a-L 3 a.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Allgemeines

Die Schleidener Straße ist eine wichtige Magistrale im städtischen Straßennetz, die die Innenstadt, Brand und Kornelimünster mit Walheim und den südlich angrenzenden Nachbargemeinden verbindet. Die Erneuerung der Schleidener Straße in der Ortsdurchfahrt ist aufgrund des bautechnischen Zustands und funktionaler Mängel dringend geboten.

Die zuständigen Entscheidungsgremien haben sich mit der generellen Fragestellung bereits zweimal anlässlich des Planungs- und des Baubeschlusses befasst.

Im ersten Bauabschnitt der Schleidener Straße ( L233) zwischen Ortseingang und Montebourgstraßesoll der gradlinige Verlauf durch Fahrbahnverschwenke im Bereich der Mittelinseln/Querungshilfen unterbrochen und im zentralen Bereich u.a. zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Die Fahrbahn wird auf 8 bis 8,50m (zuzüglich begleitenden Parkstreifen) festgesetzt; jeweils 1,75m werden als überfahrbare Schutzstreifen für Radfahrer abmarkiert. Der nutzbare Fahrbahnbereich wird damit vergrößert und flexibel – auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge – nutzbar.

Die Oberflachenentwässerung der Fahrbahn und des Gehweges wird von dem neuen Kanal aufgenommen, nur Teilbereiche des Gehweges werden in den Grünstreifen mit Mulde entwässern.

Darstellung der Maßnahme

Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.

Folgende Ziele sollen zur Verbesserung der verkehrlichen, funktionalen und gestalterischen Belange sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:

?Erhaltung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs

?Fahrbahndeckenaufbau nach erforderlicher Belastungsklasse

?Bautechnische Verbesserung der Bushaltestellen

?Ordnung des ruhenden Verkehrs

?Lückenschluss des Radwegenetzes durch Schutzstreifen

?Städtebauliche Aufwertung durch einheitliche Gestaltung der Nebenanlagen und Baumpflanzungen

Straßenraumaufteilung

Gehwege

Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, die der Gebietscharakteristik und der Fußgängerfrequenz angemessen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und ande­rer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.

Radverkehr

Es werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 1,75 m incl. Sicherheitstrennstreifen) angelegt.

Kfz-Verkehr

Die Fahrbahn erhält zwischen den Schutzstreifen eine Breite von 5,0m, die für den Begegnungsfall PKW-LKW/Bus ausreicht. Bei der Begegnung von Bussen und LKW kann der Schutzstreifen in Anspruch genommen werden. Der Fahrbahnbereich ist damit flexibel – auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge – nutzbar.

ÖPNV

Durch breitere Warteflächen kann eine Verbesserung der Fahrgastsituation erreicht werden.

Parken

Die bisherige Parkraumsituation ist nicht eindeutig und weitgehend ungeordnet. Zukünftig sind die Parkflächen klar gegliedert, nach dem Umbau sind85 Parkmöglichkeiten vorhanden, vorher gab es 66 Parkplätze.

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen mit 2,5 % festgesetzt. Geringe Abweichungen

(+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.

6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Hochborden H 12/15/30 oder RandsteinT 8/20. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene und zum Teil neu verlegte Kanäle.

In Teilbereichen wird die bisherige Sickermulde zur Entwässerung der Gehwege genutzt.

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert.

Bäume

Im Zuge der Bauarbeiten werden 14 vorhandene Bäume erhalten, 36 Bäume werden neu gepflanzt.

Um Zufahrten der Neuplanung anzupassen, müssen 2 Bäume gefällt werden, diese unterliegen nicht der Baumschutzsatzung.

Leitungsverlegung

Im Zuge des Ausbaus wird zwischen Montebourgstraße und Albert Einstein Straße der alte Kanal im Gehweg entfernt und ein neuer Kanal in der Fahrbahn neu verlegt. Die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen werden erneuert und mit in die neue Trasse verlegt.

Ausbauelemente

Fahrbahn

3,5cm Splittmastix- Asphalt

8,5 cm Asphaltbinder

14 cm bit. Tragschicht

49 cm Frostschutz 0/45

75cmGesamtstärke

Parkstreifen

8 cm Betonpflaster10/20

4cm Bettung

15cm HGT 0/32

18 cm Frostschutz 0/45

45cm Gesamtstärke

Gehweg

8 cm Betonplatten 30/30

4 cm Brechsand/Splitt 0/5

15 cm HGT 0/32

18 cm Frostschutz 0/4

45 cmGesamtstärke

Aufgrund des hohen Busaufkommens werden die Haltestellen in Betonbauweise ausgeführt.

Baukosten

Die Baukosten für die gesamte Umbaumaßnahme betragen etwa 2,2 Mio. €.

Die Deckung erfolgt durch die PSP-Elemente 5-120102-400-00200-300-1 und 4-120102-401-7.

Maßnahmebezogene Einnahmen

Maßnahmebezogene Einnahmen werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) und Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz ergeben.

Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des §8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem. §8 KAG zu erheben sind.

Weiterer Ablauf

Nach der Beschlussfassung wird der Ausbau vorbereitet. Mit den Bauarbeiten soll in Absprache mit der STAWAG im Juli 2013 begonnen werden, die Bauzeit wird ca. 14 Monate betragen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

406.400,00

406.400,00

1.075.200

1.075.200

1.481.600,00

1.481.600,00

Auszahlungen

675.773,72

675.77,72

1.536.000

1.536.000

2.218.665,60

2.218.665,60

Ergebnis

269.373,72

269.373,72

460.800

460.800

737.065,60

737.065,60

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

37.800

37.800

100.800

100.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand

54.000

54.000

144.000

144.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

16.200

16.200

43.200

43.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

2.Satz - mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion Die Linke) ansonsten einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.03.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:33