21. März 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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B 264 - Lütticher Straße,1. Bauabschnitt von Schanz bis Körnerstraße,Ausführungsbeschluss

FB 61/0789/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Ferrari berichtet über die in Bezug auf die Pläne von der Vorlage abweichende Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Für die Verwaltung geht Frau Poth auf die bisherigen Diskussionspunkte ein. Demnach sei es möglich, die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen auf 5,5 m zu verbreitern. Auch könne ein Teil des Einmündungsbereiches ohne bauliche Änderung in die Planung einbezogen werden. Hierzu müsse der Sicherheitstrennstreifen in den dafür ausreichend breiten Parkstreifen verlegt werden. Die Frage, inwieweit die Einmündung der Limburger Straße abgekröpft werde, müsse jetzt noch nicht abschließend beantwortet werden. Die neuen Deckblätter zur Planung endeten im Bereich der Bushaltestelle „Jüdischer Friedhof“.

Auf Rückfrage des Herrn A. Müller von der Fraktion Die Linke bestätigt Frau Poth, dass die Abstimmung mit den Vertretern des Baumschutzbündnisses in die Planung eingeflossen sei.

Herr Blum von der FDP-Fraktion bemängelt den Wegfall von Parkplätzen im Rahmen der Neuplanung. Da es ausdrücklicher Wunsch der Politik gewesen sei, einen Parkplatzverlust zu vermeiden, werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Auf seine Frage in Bezug auf eine gesonderte Fläche für Außengastronomie geht Frau Poth ein. Demnach werde ein Teilbereich der Nebenanlage als Gehweg mit niedrigem Bordsteinanschlag ausgebaut, der je nach Bedarf für Außengastronomie oder zum Parken genutzt werden könne.

Auf die Parkplatzsituation weiter eingehend erläutert Frau Poth, dass im Rahmen der Neuplanung richtlinienkonforme Schleppkurven an den Zufahrten berücksichtigt werden müssten. Darüber hinaus müssten für die zu erhaltenden Bäume zur Sanierung größere Baumscheiben hergestellt werden. In der Praxis werde heute zu nah an den Bäumen geparkt.

Herr Klinkhammer vom Seniorenrat bemängelt, dass sechs zusätzliche Bäume geplant seien. Da die Lütticher Straße als Bundesstraße klassifiziert sei, müssten richtliniengemäß Fahrstreifen mit 3,25 m Breite hergestellt werden. Zu schmale Fahrstreifen würden insbesondere bei nicht zu vermeidendem Anlieferverkehr Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs verursachen.

Für die Verwaltung erwidert Frau Poth, dass die Schutzstreifen Bestandteile der Fahrbahn seien und insoweit die notwendige Fahrbahnbreite erreicht werde. Eine der Planungsvorgaben für die Lütticher Straße war die Aufwertung des Alleencharakters, was durch Baumpflanzungen zu erreichen sei.

Herr Janßen von der CDU-Fraktion bewertet die vorgestellte Planung positiv, da wesentliche Änderungen durch Anregungen und Kritik aus der Bürgerschaft berücksichtigt worden seien. Defacto fielen bei der Neuordnung des ruhenden Verkehrs Parkmöglichkeiten weg. Dies sei aber in Anbetracht der Notwendigkeit zu einem besseren Baumschutz vertretbar. Dem Verwaltungsvorschlag könne seine Fraktion zustimmen, zumal in der weiteren Diskussion noch Spielraum für die Schaffung eines Linksabbiegers in die Limburger Straße verbliebe.

Herr Licitra vom Migrationsrat betont die Bedeutung eines Abstands zwischen parkenden Fahrzeugen und den Baumpflanzungen. Beispielsweise seien in der Limburger Straße junge Bäume erheblich durch parkende Fahrzeuge beschädigt worden.

Auf die Frage des Herrn Klinkhammer hinsichtlich der finanziellen Belastung der Anlieger durch Beiträge geht Herr Larosch von der Verwaltung ein. Demnach würden zunächst die Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz in voller Höhe berücksichtigt. Lediglich vom verbleibenden Restbetrag würden Anliegerbeiträge berechnet. Umlagefähig seien jedoch nur Verbesserung und nicht Maßnahmen zur Bestandspflege. Der genaue Beitragssatz könne jetzt noch nicht benannt werden, da die Kosten sich erst nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses konkretisieren würden.

Herr März erinnert als Mitglied der SPD-Fraktion an den jahrelangen Verlauf der Diskussion. Nunmehr sei eine gute Lösung gefunden worden und lediglich die Parkplatzfrage bereite ihm Sorgen, weil durch die Umnutzung des Bunkergeländes ebenfalls defacto öffentlich genutzter Parkraum für die Anwohner und deren Besucher verloren gehe. Mit der nun vorgelegten Planung sei seine Fraktion einverstanden.

Aufgrund eines Hinweises des Herrn Klinkhammer zu den geplanten Radverkehrsanlagen geht Herr Janßen auf die rechtliche Bedeutung der Schutzstreifen im Fahrbahnbereich ein und bestätigt die Zulässigkeit, die Schutzstreifen bei Bedarf mit Kraftfahrzeugen zu befahren.

Auf Nachfrage des Herrn Christfreund berichtet Frau Nacken exemplarisch über die Erfahrungen mit Schutzstreifen in der Von-Coels-Straße und der Hüttenstraße. Trotz ähnlich hoher Verkehrsbelastung lägen dort keine Erkenntnisse über eine Unfallsituation vor.

Auf Hinweis des Herrn Form bestätigt Frau Nacken, dass die Pläne unterschrieben seien und die Einhaltung der Regeln der Technik bestätigt werde.

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Servos, lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich der geänderten Deckblätter abstimmen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße, 1. BA - von Schanz bis Körnerstraße auf der Grundlage der Pläne 2009_017 L06 CV2 und L07 CV1.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße , 1. BA - von Schanz bis Körnerstraße auf der Grundlage der Pläne 2009_017_L06 und L07c zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße, 1. BA - von Schanz bis Körnerstraße auf der Grundlage des Plans 2009_017_L06 und L07c.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Allgemeines

Die Lütticher Straße (B264) ist eine wichtige Ausfallstraße, die nach Südwesten in Richtung Belgien führt. Sie bindet im Norden an den Allenring an und hat in dem hier vorgestellten ersten Bauabschnitt eine Funktion als Nahversorgungszentrum für die benachbarten Stadtviertel. In der Nähe liegen als bedeutende Anziehungspunkte für alle Verkehrsarten das Couvengymnasium und das Franziskuskrankenhaus sowie der jüdische Friedhof.

Als ehemalige napoleonische Straße bildet die Lütticher Straße eine historische Achse und stellt mit ihrer z.T. gründerzeitlichen Bebauung und dem alten Baumbestand eine besondere stadträumliche Situation dar, der beim nun anstehenden Ausbau Rechnung getragen wird.

Mit einer Belastung von ca. 10-15.000 Kfz ist dieser Teil der Lütticher Straße eine im gesamtstädtischen Vergleich eher gering belastete Radiale. Sie hat gleichzeitig eine wichtige Funktion zur Abwicklung des ÖPNV, insbesondere an der Schanz, wo durch den DB- Haltepunkt eine attraktive Anbindung ans Schienennetz mit entsprechendem Zielverkehr, bzw. Umsteigebeziehungen entstanden ist.

Bei einer Verkehrserhebung im November 2006 wurden im mittleren Teil der Lütticher Straße zwischen 7.00-19.00 Uhr 371 Radfahrer gezählt.

Der 1.Bauabschnitt von Schanz bis Limburger Straße ist 340 m lang.

Bezirksvertretung Aachen-Mitte und Mobilitätsaus­schuss haben am 05.11.2008 und 27.11.2008 beraten und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation beauftragt.

In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 27.05.2009 und im Mobilitätsaus­schuss am 04.06.2009 über die Bürgerinformation berichtet und die Vorentwurfsplanung beraten. Für den Ausbauentwurf wurde nach Beratung in derBezirksvertretung Aachen-Mitte am 13.04.2011im Mobilitätsaus­schuss am 17.05.2011 der Baubeschluss gefasst. Der Finanzierungsantrag nach dem Entflechtungsgesetz wurde daraufhin gestellt und die Bewilligung liegt inzwischen vor.

2.Darstellung der Maßnahmen

Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.

Folgende Ziele sollen zur Verbesserung der verkehrlichen, funktionalen und gestalterischen Belange sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:

?Erhaltung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs

?Fahrbahndeckenaufbau nach erforderlicher Bauklasse 1

?Verbesserung der Lage und Länge der Bushaltestellen

?Städtebauliche Aufwertung durch Verbreiterung der Gehwege

?Lückenschluss des Radwegenetzes durch neue Radverkehrsanlagen

?Ordnung des ruhenden Verkehrs

Gehwege

Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, die der Gebietscharakteristik und der Fußgängerfrequenz angemessen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und ande­rer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.

Radverkehr

Es werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 2,0m incl. Sicherheitsstreifen) angelegt.

Kfz-Verkehr

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,0m, die für den Begegnungsfall PKW-LKW/Bus ausreicht. Bei der Begegnung von Bussen und LKW kann der Schutzstreifen in Anspruch genommen werden.

ÖPNV

Durch Optimierung der Haltestellenlagen und breitere Warteflächen kann eine Verbesserung der Fahrgastsituation erreicht werden .

Parken

Die Erhaltung des Parkraumangebots wurde als wichtiges Ziel in der Planung formuliert. Im ersten Bauabschnitt sind gegenüber 119 im derzeitigen Zustand nach dem Umbau 106 Parkmöglichkeiten, davon 3 Behindertenparkplätze mit 3,5m Breite vorhanden.

Der Senkrechtparkstreifen erhält eine Aufstelllänge von 4,3m plus Überhang von 0,7m.

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen

(+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.

6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Hochborden H 12/15/30 bzw. Rundbord R 15/22 oder Randstein

T 8/20. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahmeüberprüft und angepasst.

Grunderwerb

Vor den Gebäuden Haus Nr. 42-50 wird zur Erhaltung des Parkraums bei gleichzeitiger Einhaltung der notwendigen Gehwegbreite ein Teil der städtischen Privatfläche zukünftig als Verkehrsfläche in Anspruch genommen.

Lärmschutz

Der Straßenabschnitt von der Schanz bis zur Limburger Straße ist in der Lärmaktionsplanung als erste Priorität für lärmmindernde Maßnahmen vorgesehen. Die Lärmbelastung ist durchgehend sehr hoch, teilweise über 70 dB(A) am Tag und über 60 dB(A) in der Nacht. Außerdem ist in diesem Streckenabschnitt eine größere Anzahl von Bewohnern betroffen (ca. 435 Personen). Ein lärmmindernder Straßenbelag ist deshalb vorgesehen.

3.Baumschutz

Die vorliegende Planung wurde einer intensiven Prüfung hinsichtlich der vorhandenen Bäume und deren Vitalität unterzogen, da die anstehenden Arbeiten zwangsläufig auch im Kronentraufbereich durchgeführt werden müssen. Die Begutachtung der Bäume kam zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl der vorhandenen Bäume eine erhebliche Vorschädigung vorweist. Die genaue Einschätzung deren Vitalität (s. Anlage 5) wurde den Vertretern der Entscheidungsgremien in einem Ortstermin am 22.08.2012 erläutert. Ergebnis der Erklärungen und Diskussion vor Ort war, dass zwischen Schanz und Morillenhang die Bäume auf der Ostseite und zwischen Morillenhang und Körnerstraße die Bäume auf der Westseite bestehen bleiben (insgesamt 20) und einer Wurzelraumbehandlung unterzogen werden sollen. Die anderen Bäume (zusammen 13, davon 7, die als erhaltenswert bei entsprechender Sanierung des Bodenstandraums eingestuft wurden) sollen entfernt und durch Neupflanzungen (insgesamt 19) mit entsprechendem Wurzelraum ersetzt werden. Der Verzicht auf Erhaltung einzelner als vital eingestufter Bäume dient dem einheitlichen Erscheinungsbild der zukünftigen Baureihen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Aufwand zur Erhaltung eines vorhandenen Baumes mit je 4.950€ zu Buch schlägt gegenüber 2.000€für einen neuen Baum mit einer Höhe von 3-4m und einen Kronendurchmesser von 1,5m, der bei den neu geschaffenen Wachstumsbedingungen innerhalb von 15 Jahren eine den derzeitigen Bäumen entsprechende Funktion erfüllen kann.

4.Planvariante

Für den Einmündungsbereich Schanz wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Planvariante vorzustellen, die den derzeitigen Zustand erhält, um zwei vorhandene vitale Bäume zu erhalten. In diesem Fall, der als Anlage 3 beigefügt ist, ist die Radverkehrsführung auf Schutzstreifen nicht konsequent. Radfahrer auf der Westseite werden 70m auf einen Bordsteinradweg geleitet. Mit Blick in die Zukunft favorisiert die Verwaltung an dieser Stelle eine durchgängige Radverkehrsanlage als Schutzstreifen.

5.Straßenbau

Der Umbau der B 264 - Lütticher Straße soll als Vollausbau gem. RStO 01 Zeile 1 erfolgen. Die vorhandene Verkehrsbelastung erfordert die Einstufung in Bauklasse 1.

Folgender Aufbau ist vorgesehen (s. Anl.4):

Fahrbahn

Gehweg

Parkstreifen

2,5cm lärmoptimierter Asphalt

8 cm Betonsteinplatten 30/30

10 cm Betonpflaster

8cmAsphaltbinder

4 cm Brechsand/Splitt 0/5

4 cm Bettung

18cmbit. Tragschicht

10 cm HGT 0/32

15 cm HGT 0/32

46,5cm Frostschutzkies 0/45

13 cm Frostschutzkies 0/45

21 cm Frostschutzkies 0/45

75 cm Gesamtstärke

40 cm Gesamtstärke

50 cm Gesamtstärke

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Umbau des 1. Bauabschnittes von Schanz bis Körnerstraße werden ca. 1,5 Mio. EUR inkl. MWST. betragen. Hinzu kommen die Aufwendungen zur Erneuerung der Ver – und Entsorgungseinrichtungen, die nicht aus dem städtischen Budget finanziert werden.

Die Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 5-120102-000-01100-300-1 i. V. m. 4-120102-008-7 „B264 Lütticher Straße Brüsseler Ring - Schanz“ mit einer Gesamtsumme von 4,9 Mio. € in den städtischen Haushalt aufgenommen, davon stehen für den Ausbau Mittel beim PSP-Element 5-120102-000-01100-300-1 „B264 Lütticher Straße Brüsseler Ring - Schanz“ in den Jahren 2012 720.000 €, 2013 432.000 € und 2014 288.000 € sowie beim PSP-Element 4-120102-008-7 in den Jahren 2012 30.000 €, 2013 18.000 € und 2014 12.000 € für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung.

Einnahmen werden aus Zuschüssen nach dem Entflechtungsgesetz und Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

432.000

432.000

1.296.000

1.296.000

2.592.000

2.592.000

Auszahlungen

720.000

720.000

2.160.000

2.160.000

4.420.000

4.420.000

Ergebnis

- 288.000

- 288.000

- 864.000

- 864.000

- 1.828.000

- 1.828.000

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

40.500

40.500

131.100

131.100

0

0

Personal-/Sachaufwand

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

Abschreibungen

37.500

37.500

112.500

112.500

0

0

Ergebnis

- 27.000

- 27.000

- 71.500

- 71.500

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (FDP-Fraktion)

Weitere Dokumente (12)

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.03.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:33