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Beratung

Herr Emonts berichtet, dass seit dem 01.01.2013 der Bund 75 % der Aufwendungen für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung trägt. Ab dem 01.01.2014 wird der Bund 100 % der Aufwendungen tragen. Damit geht einher, dass die Kommune die Aufgabe seit dem 01.01.2013 nicht mehr als Selbstverwaltungsaufgabe sondern als Auftragsangelegenheit des Bundes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnimmt.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 21.03.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt