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Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -

FB 62/0041/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Krotterklärt stellvertretend für die SPD-Fraktion, dass diese erstmalig über die Vorlage davon erfahren habe, dass die Verwaltung versucht habe, über einen privaten Investor eine Umlegung zu erreichen, was aber gescheitert sei. Entsprechend stelle sich nun die Frage nach hieraus resultierenden, zeitlichen Verzögerungen.

Beigeordnete Nacken gibt an, den weiteren zeitlichen Verlauf in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses skizzieren zu können. Sicherlich seien Verzögerungen nicht auszuschließen, bei Null werde man jedoch nicht erneut anfangen müssen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – einstimmig die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, die Stellung-nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur 2. öffentlichen Auslegung zurückzuweisen, die nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nicht berücksichtigt werden konnten. Der Planungsausschuss beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - . Er hat weiterhin dem Rat der Stadt Aachen die Anordnung der Umlegung nach § 46 BauGB für den v.g. Planbereich empfohlen.

Durch das Umlegungsverfahren sollen die bodenordnerischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer Zuschnitt der Grundstücke geschaffen werden, da im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - das vorhandene Grundstücksgefüge und die Planung auseinanderklaffen. Im Vorfeld war einem Aachener Investor die Möglichkeit eingeräumt worden, das Gebiet über eine private Umlegung zu entwickeln. Er ist aber aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zu keinem Konsenz mit den Beteiligten gekommen. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes kommt somit das gesetzliche Umlegungsverfahren nach § 45ff. BauGB zum Zuge. Um das Verfahren einleiten zu können, ist die Anordnung der Umlegung erforderlich.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.04.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:39