Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -
FB 62/0041/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Krotterklärt stellvertretend für die SPD-Fraktion, dass diese erstmalig über die Vorlage davon erfahren habe, dass die Verwaltung versucht habe, über einen privaten Investor eine Umlegung zu erreichen, was aber gescheitert sei. Entsprechend stelle sich nun die Frage nach hieraus resultierenden, zeitlichen Verzögerungen.
Beigeordnete Nacken gibt an, den weiteren zeitlichen Verlauf in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses skizzieren zu können. Sicherlich seien Verzögerungen nicht auszuschließen, bei Null werde man jedoch nicht erneut anfangen müssen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, die Stellung-nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur 2. öffentlichen Auslegung zurückzuweisen, die nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nicht berücksichtigt werden konnten. Der Planungsausschuss beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - . Er hat weiterhin dem Rat der Stadt Aachen die Anordnung der Umlegung nach § 46 BauGB für den v.g. Planbereich empfohlen.
Durch das Umlegungsverfahren sollen die bodenordnerischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer Zuschnitt der Grundstücke geschaffen werden, da im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - das vorhandene Grundstücksgefüge und die Planung auseinanderklaffen. Im Vorfeld war einem Aachener Investor die Möglichkeit eingeräumt worden, das Gebiet über eine private Umlegung zu entwickeln. Er ist aber aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zu keinem Konsenz mit den Beteiligten gekommen. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes kommt somit das gesetzliche Umlegungsverfahren nach § 45ff. BauGB zum Zuge. Um das Verfahren einleiten zu können, ist die Anordnung der Umlegung erforderlich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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Technische Details
ID: 56615
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=56615
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 17.04.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:39