11. April 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 10Öffentlich

Gestaltungssatzung 'Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße'hier: Beschluss als Satzung

FB 61/0867/WP16 · Entscheidungsvorlage

Gestaltungssatzung 'Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße'hier: Beschluss als Satzung

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:verwiesen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestal­tungssatzung “Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Ver­bindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungs­satzung “Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gestaltungssatzung “Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße”

Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 942 – Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße – soll für den Bereich “Veltmanplatz/Kreuzherrenstraße” eine Gestaltungssatzung erlassen werden. Die -Satzung bezieht sich nur auf den Geltungsbereich des vorhabenenbezogenen Bebauungsplans.

Für das im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzte „Allgemeine Wohngebiet“ werden Festsetzungen formuliert, die dafür Sorge tragen sollen, dass die dem Bebauungsplan zugrunde gelegene Hochbauplanung bei der Ausführung des Bauvorhabens realisiert wird. Es soll durch die Material- und Farbfestsetzungen ein angemessener Grad an Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gebäudeteile sowie deren Außenanlagen entstehen. Bestandteil der Satzung sind architektonische Leitdetails, die die Grundlage für die Fassadengestaltung (Material und Farbgebung), die Öffnungen in den Fassaden (Proportionen, Material und Farbgebung), die Gestaltung der Balkone, Loggien und deren Geländer bilden. Für die Materialwahl der Fassaden lässt die Gestaltungssatzung zwei Alternativen zu, die in der weiteren Planung entschieden werden. In der Gestaltungssatzung werden Festsetzungen zu den Außenbereichen (Asphalt- und Grünflächen), sowie zu Dachbegrünungen getroffen. Ursprünglich sollte festgesetzt werden, dass Einfriedungen nur als Stabgitterzäune zulässig sind. Da in einem innerstädtischen Bereich aber viele unterschiedlichen Einfriedungen, u.a. auch Mauern durchaus prägend sind, soll auf eine einheitliche Regelung verzichtet werden. Darüber hinaus hat sich herausgestellt, dass Bestandsgebäude, die abgerissen werden sollen, eine gemeinsame Grenzwand zum Nachbarn haben. Der Investor beabsichtigt, die Grenzwände, wenn es statisch möglich ist, zu erhalten. Auch aus diesem Grund soll auf eine einheitliche Regelung der Einfriedungen verzichtet werden.

Da es sich um einen Gebäudekomplex handelt, der von einem Eigentümer errichtet werden soll, sind weitergehende Regelungen nicht erforderlich. Mit der Satzung werden die prägenden architektonischen Elemente ausreichend gesichert, so dass ein in sich abgestimmter und einheitlicher Gebäudekomplex entsteht.

Weitere Dokumente (2)

Gestaltungssatzung
554.5 KB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 11.04.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:37