16. April 2013 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen

FB 36/0172/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Hofmann, Linke-Fraktion, begrüßt die Bürgerbeteiligung seit 2009 zum Thema. Er stellt Fragen und gibt Anmerkungen zum Lärmaktionsplan, u.a. die Frage, wie die Daten aktualisiert werden, ob es nicht besser wäre, punktuell Mess-Stellen zu errichten und wie die Empfehlungen des Bundesinnenministeriums bezüglich des Messwertes 70 Dezibel (dB(A)) konkret zu verstehen bzw. ob hier nicht Werte beschönigt werden.

Herr Hahnbück, Fachbereich Umwelt, erläutert, dass die Lärmkartierung im Jahr 2007 vorgenommen wurde und alle 5 Jahre zu aktualisieren ist. Alle Daten, die neu sind, wurden verarbeitet, dies geschieht nach europaweit standardisierten Vorgaben durch die Ermittlung von Jahreswerten. Eine Absenkung des Grenzwertes für Lärm, analog zu der Empfehlung des Landes NRW unterhalb von 70 db (A), würde weitere zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen. Es handelt sich hierbei um eine Handlungsempfehlung bzw. um ein Jahresmittel von Schalldruckpegeln. Dem liegt eine Aufspilittung von Tages- und Nachtwertenzugrunde, wobei auch Schwankungen berücksichtigt werden. Der Lärmaktionsplan ist langfristig angelegt und die Bürgerbeteiligung findet insofern täglich statt, indem Bürger Fragen und Beschwerden unmittelbar an den Fachbereich Umwelt richten.

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion legt einen Vorschlag zur Änderung des Beschlusses vor, der sodann verlesen und diskutiert wird:

„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen.

Für die Umsetzung von Maßnahme S 3 – Pilotprojekt „Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen“ ist eine 2-spurige Straße mit hoher Anwohnerdichte - z.B. die Alt-Haarener-Str. zu wählen. Über die Auswahl dieser Straße entscheidet der Mobilitätsausschuss (MOA) gesondert. Die Laufzeit des Pilotprojekts wird auf einen Zeitraum von maximal 2 Jahren begrenzt.

Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird derAusschuss für Umwelt und Klimaschutz aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer gesonderten Vorlage beraten.“

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, erinnert daran, dass das Thema bereits oft im Ausschuss besprochen wurde und dass den Maßnahmen seitens der FDP-Fraktion grundsätzlich zugestimmt wird. Er erhebt jedoch seine Bedenken zum S 3 Pilotprojekt, welches eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachts vorsieht.

Ratsherr Luczak, Grüne-Fraktion, widerspricht insofern, dass er ausführt, dass Lärm in der Nacht, vor allem im Sommer, von großer Bedeutung ist. Daher sollte der Versuch mit der Maßnahme S 3 gestartet werden. Er dankt der Verwaltung für die detaillierte Vorlage. Die Bezeichnung „Lärmaktionsplan“ hält er für verwirrend bzw. irreführend. Wenn Lärm gemindert werden soll, wäre ein Vorschlag, von Lärmschutzplan oder Lärmminderungsplan zu sprechen.

Ratsherr Schmitz, SPD-Fraktion, äußert ebenfalls Bedenken zur Maßnahme S 3 und regt eine getrennte Abstimmung der Vorlage, ohne die Maßnahme S 3, an.

Herr Meiners, Fachbereich Umwelt, nimmt die Anregung zu einer Bezeichnung Lärmschutzplan auf, weist jedoch darauf hin, dass der „Lärmaktionsplan“ aus einer Vorgabe des Gesetzgebers stammt. Außerdem berichtet Herr Meiners zu den Hintergründen der Formulierung in der Vorlage zur Maßnahme S 3. Bei den aufgeführten Straßen handelt es sich um Optionen und es sei beim Versuch Tempo 30 nachts immer um Einzelstraßen und nicht um eine gesamtstädtische Einführung gegangen.

Es folgt eine rege Diskussion unter Beteiligung aller Fraktionen über Möglichkeiten, Hintergründeund Umsetzung der Maßnahme S 3. Im Ergebnis soll entsprechend dem Beschlussvorschlag von CDU und Grünen nicht für alle Ausfallstraßen ein Tempolimit 30 km/h nachts gelten, es soll ein Versuch an einer geeigneten Stelle durchgeführt werden. Nach einer Testphase sollen die Auswirkungen ausgewertet werden, um feststellen zu können, ob ein Vorteil zur Lärmminderung eingetreten ist. Für die Durchführung eines solchen Pilotprojektes ist es unverzichtbar, dass der Versuch zwischen Verwaltung und Polizei abgestimmt ist. Die Polizei hat grundsätzlich signalisiert, ein Pilotprojekt für 2 Jahre mitzutragen. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz unterbreitet einen Vorschlag zur Streckenführung der Pilotphase, die Entscheidung fällt der Mobilitätsausschuss.

Die Vorlage der Verwaltung (Seite 6) wird unter 3. Maßnahmen des Lärmaktionsplanes,

S Straßenverkehr entsprechend der Beschlusserweiterung angepasst. Anstatt „S 3 –Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen“ soll es heißen :

„S 3- Pilotprojekt Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf einer ausgewählten 2-spurigen Straße mit hoher Anwohnerdichte - z.B. Alt-Haarener-Str.“

Ratsherr Schmitz, SPD-Fraktion zieht daraufhin den Antrag auf getrennte Abstimmung zurück.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen. Für die Umsetzung von Maßnahme S 3 – Pilotprojekt „Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen“ ist eine 2-spurige Straße mit hoher Anwohnerdichte - z.B. die Alt-Haarener-Str. zu wählen. Über die Auswahl dieser Straße entscheidet der Mobilitätsausschuss (MOA) gesondert. Die Laufzeit des Pilotprojekts wird auf einen Zeitraum von maximal 2 Jahren begrenzt. Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer gesonderten Vorlage beraten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen.

Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz“ aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer gesonderten Vorlage beraten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1 Der Integrierte Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen im Überblick

Lärm gilt in zahlreichen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik als eines der größten Umweltprobleme. Lärm mindert die Lebensqualität, beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden und gilt auch daher als Schlüsselfaktor für die Bewertung von (Wohn-) Immobilien.

Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass die Lärmbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. Während andere Umweltbelastungen, u.a. die Luftschadstoffbelastung, tendenziell sinken, fühlen sich heute mehr als 60 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Angesichts dessen kann es nicht verwundern, dass die Lärmprävention und Lärmbekämpfung in der Stadtentwicklungsplanung seit Jahren an Bedeutung gewinnt.

Für die kommunale Lärmaktionsplanung maßgeblich ist der sog. Umgebungslärm. „Umgebungslärm” im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Richtlinie 2002/49/EG) sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen, Sportlärm etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, der Lärm auf Militärgeländen sowie die Lautäußerungen des Menschen im öffentlichen und privaten Raum.

Die Grundlage des Lärmaktionsplans stellen die für das Stadtgebiet ermittelten Lärmkarten dar. Diese Lärmkarten ermöglichen eine detaillierte Konfliktanalyse bezogen auf die Lärmquellen und auf die Unterscheidung zwischen belasteten Gebieten und ruhigen Gebieten.

Mit der Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet Aachen wurden die Lärmbelastungen von KFZ-, Bahn- und Gewerbelärm erfasst. Die ortsansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe stellen aus Sicht des Lärmschutzes kein signifikantes Problem dar; die von diesen Betrieben ausgehenden Belastungen unterschreiten i.d.R. die vorgeschriebenen Grenzwerte.

Aus den Karten geht hervor, welche Bereiche im Stadtgebiet Lärmbelastungen für die Bürger und Bürgerinnen darstellen und wie viele Einwohner Aachens von Lärm direkt betroffen sind:

15 % der Einwohner, ca. 37.000 Einwohner, sind danach tagsüber Lärmemissionen oberhalb von 65 dB(A) ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen können. 39 % (96.200 Einwohner) sind hohen Lärmbelastungen während der Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgesetzt mit teilweise erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis. Der in diesem Zusammenhang heranzuziehende Immissionsorientierungswert für Mischgebiete liegt bei 50 dB(A) (nachts) gemessen außen vor dem geschlossenen Fenster oder an der Fassade.

Kritische Lärmbelastungen treten an den stark befahrenen innerstädtischen (Hauptverkehrs-)Straßen und an den durch das Stadtgebiet verlaufenden Bahnstrecken in Richtung Ostende, Gemmenich, Mönchengladbach und Köln auf.

Die über ein rechnerbasiertes Verfahren ermittelten Lärmbelastungen Aachener Bürgerinnen und Bürger weisen darauf hin, dass die in der Lärmaktionsplanung dargestellten Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Entschärfung gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Gefährdungen leisten müssen. Daher sind im Vorfeld Strategien, Handlungsfelder und Maßnahmen im Rahmen der Beteiligung von städtischen Ämtern / Fachbereichen und Trägern öffentlicher Belange (ADAC, ADFC, ASEAG, Einzelhandelsverband, IHK, Polizei, RWTH, Straßen.NRW und VCD) am 13.1.2012 bzw. am 22.5.2012 eingehend erörtert worden. Die in den Abstimmungsterminen gewonnenen Anregungen und Erkenntnisse sind in die Fortschreibung und Maßnahmen des Integrierten Lärmaktionsplans eingeflossen.

2Festlegung und Erhalt von „Ruhigen Gebieten“

Nach § 47 d Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll es ebenfalls Ziel der Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in Betracht. Dieser Schutz obliegt den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Planung.

Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“in einem Ballungsraum von der zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index[1] oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU festgelegten Wert nicht übersteigt. Klare gesetzliche Vorgaben für die höchstzulässige Lärmbelastung ruhiger Gebiete gibt es nicht, es liegen lediglich Empfehlungen der EU, des Bundes und der Bundesländer vor. Das Land NRW überlässt die Festlegung der ruhigen Gebiete den Kommunen.

Auf der Grundlage des Abschlussberichtes „Ruhige Gebiete zur Lärmaktionsplanung in München - Erstellen von Kriterien für die Bestimmung und Vorschläge zur Gebietsauswahl von ruhigen Gebieten“ der LK Argus GmbH (2012) und des Bremer Differenzierungsmodells wurden durch den Fachbereich Umwelt folgende Kriterien für die Ausweisung von ruhigen Gebieten festgelegt.

Ruhiger Landschaftsraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden = 50 dB(A)
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel keiner weiteren Lärmzunahme.

Ruhiger Stadtraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden = 55 dB(A), Ziel: Lden = 50 dB(A) wird langfristig angestrebt.

Stadtoasen:
Fläche < 3 ha oder Lden > 55 dB(A), aber im Kernbereich 6 dB(A) leiser als am Rand.
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel möglicher Verbesserungen und keiner weiteren Lärmzunahme.

Nach v.g. Differenzierung und Ermittlung der Lärmbelastungen in Frage kommender „Ruhiger Gebiete“ werden die folgenden Gebiete für die Festlegung vorgeschlagen:

Erster Schritt: Ruhiger Landschaftsraum

?Stadtwald

?Kurgarten und Kurgebiete

?Lousberg

?Bachtäler

?Die Soers

In einem zweiten Schritt ist nach Klärung der Konfliktpotenziale angedacht, die ruhigen Stadträume Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie die Stadtoase Südstraße zu sichern. Der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ könnte durch entsprechende Maßnahmen zu einer Stadtoase entwickelt werden. Hierzu soll im Rahmen der Lärmminderung eine städtebaulich attraktive Lösung erarbeitet werden.

Ruhige Gebiete – in den Lärmkarten farblich mit gelben und grünen Farbtönen gekennzeichnet – sollen als Rückzugsorte der Bevölkerung dienen. Entscheidend ist, diese kaum oder wenig belasteten Bereiche zu erhalten, auszubauen und ggf. weiter zu beruhigen.

Abbildung 1: Beispiel "Ruhiger Stadtraum Hangeweiher“

3Maßnahmen des Lärmaktionsplans

Um die Lärmsituation im Stadtgebiet Aachen zu verbessern, ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt worden. Das Konzept der Maßnahmen basiert einerseits auf den Prämissen für das weitere Vorgehen des Lärmaktionsplans und andererseits auf den in der Langfriststrategie genannten Maßnahmenfeldern. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend, er wird in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Fachbereichen sowie externen Baulastträgern fortlaufend aktualisiert, ergänzt und fortgeschrieben. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen liegt bei den politischen Gremien der Stadt Aachen bzw. bei den externen Baulastträgern. Im Übrigen leisten zahlreiche Maßnahmen des Luftreinhalteplans wie beispielsweise der Radwegeausbau wichtige Impulse zur Lärmbekämpfung.

?B: Bauleitplanung

B 1 – Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen

?R: Ruhige Gebiete

R 1 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe

R 2 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der zweiten Stufe

R 3 – Entwicklung eines Planungskonzepts für eine „Stadtoase Am Lavenstein / Boxgraben“

?S: Straßenverkehr

S 1 – Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten

S 2 – Aktiver Lärmschutz an bestehenden Straßen – Bau von Schallschutzwänden an Straßen und
Bundesautobahnen

S 3 – Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen

S 4 – Verkehrsverstetigung

S 5 – Förderung des Umweltverbundes – Veränderung des Modal-Split

?Z: Zuschuss- und Förderprogramme

Z 1 – Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von Schallschutzfenstern

Z 2 – Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern (s. Beschlussvorschlag)

Z 3 – Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf von E-Zweirädern und E-

Fahrzeugen

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 2 „Maßnahmenblätter“ des beigefügten Integrierten Lärmaktionsplans für die Stadt Aachen hinterlegt.

4Schlussbetrachtung

Der hier vorgelegte Integrierte Lärmaktionsplan gibt den Aachener Bürgerinnen und Bürgern erstmalig einen umfassenden Überblick über die tatsächliche Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet, er benennt und analysiert die Verursacher, wertet Meinungen der Bürgerschaft und Träger Öffentlicher Belange aus, verschafft einen Überblick über Ziele, Strategien und Handlungsfelder zur Lärmreduzierung und schlägt konkrete, nach Prioritäten differenzierte Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz bzw. Sicherung ruhiger Gebiete auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben vor.

Der Integrierte Lärmaktionsplan dient somit dem Erhalt und der Schaffung einer günstigeren Umwelt- und Lebensqualität in Aachen und dem Schutz der Gesundheit von derzeit noch erheblich lärmbelasteten Menschen.

[1]Lden = gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Day, Evening, Night)

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Einzahlungen

0

0

0

0

Auszahlungen

0

5.000

0

10.000

Ergebnis

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

- 5.000

- 10.000

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Ertrag

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 16.04.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:38