16. April 2013 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Grundsätze der Kooperation zwischen Schulleitung und FB 45 in Bezug auf den Einsatz von kommunalen Schulsozialarbeitern

FB 40/0149/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die erneute Einbringung der Vorlage ist lt. Herrn Drescher begründet mit der neuen textlichen Verfassung der Kooperationsvereinbarung, in der die Hinweise des FB 11 und des Personalrates aufgenommen worden sind.

Dem von Frau Ketteniß vorgetragenen Wunsch, den Schulleiter bei Arbeitsunfähigkeit des Schulsozialarbeiters vorrangig zu informieren ist zu entgegnen, dass dieses Privileg als erster der Stadt Aachen in ihrer Dienstherreneigenschaft zusteht.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Grundsätze der Kooperation zustimmend zu Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Grundsätze der Kooperation zustimmend zu Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Grundsätze der Kooperation zustimmend zu Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Konzeption Schulsozialarbeit wurde deutlich, dass neben einer breit angelegten, allgemeingehaltenen Konzeption, die den unterschiedlichen schulischen Ansätzen und Inhalten Raum lässt, es einer Vereinbarung bedarf, die das konkrete Zusammenspiel von Schulleitung, kommunaler Schulsozialarbeit der Jugendhilfe und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule regelt.

Es zeigt sich, dass die Thematik im Wege der rechtlichen Beurteilung auf Grund der konkurrierenden Gesetze sich nicht eindeutig und praxisnah lösen lässt. Aus diesem Grund wurde gemeinsam mit Vertretern der Schulaufsicht (Herrn Greuel), einer Vertreterin einer Schule (Frau Berka), der Abteilungsleiterin der Sozialen Dienste (Frau Drews) und dem Abteilungsleiter Pädagogische Dienste (Herrn Drescher) unter Einbeziehung der Schulrätin Frau Roder ein gemeinsames Raster entwickelt, in dem die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften praxisnah beschrieben werden.

Dieses Raster ist in der Anlage beigefügt. Es stellt aus der Sicht der Fachverwaltung zum einen die Klärung der unterschiedlichen Kompetenzbereiche des Dienstherrn der kommunalen Schulsozialarbeiter, der Fachverwaltung der Jugendhilfe als Dienst- und Fachvorgesetzte und den jeweiligen Schulleitungen als Vorgesetzte aller an Schulen tätigen Personen dar. Es regelt darüber hinaus das praktische Zusammenspiel auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und gegenseitiger Akzeptanz.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.04.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:39