14. Mai 2013 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5.1Öffentlich

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen – Haushalt 2013hier: Ersatzneubau der Brücke Komericher Weg

E 18/0116/WP16 · Entscheidungsvorlage

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen – Haushalt 2013hier: Ersatzneubau der Brücke Komericher Weg

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 150.000 € für den Ersatzneubau der Brücke am Komericher Weg zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 150.000 € für den Ersatzneubau der Brücke am Komericher Weg zu erteilen.

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 150.000 € für den Ersatzneubau der Brücke am Komericher Weg.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Eine Brücke überführt den Wirtschaftsweg „Komericher Weg“ in Aachen – Brand zwischen Freund und Krauthausen über die Inde.

Die Komeriche Mühle, eine alte Textilfabrik, die derzeit Wohnungen und ein Gewerbebetrieb beherbergt, wird über diese Brücke erschlossen. Weiterhin wird die Brücke genutzt, um die dahinter liegenden landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen zu erreichen.

Die Brücke liegt auf einem beliebten Wanderweg im Naturschutzgebiet Indetal, der als Teil des Indeweg als Zubringerweg von Brand zum Eifelsteig ausgewiesen ist.

Die Brücke besteht aus einer Stahlbetonplatte (Baujahr 1980), die auf wesentlich älteren Widerlagerwänden aus Natursteinquadern aufliegt. Die Gründung der Widerlagerwände ist nicht bekannt. Das Bauwerk ist für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 12 to sowie für Rettungsfahrzeuge ohne Gewichtsbeschränkung freigegeben.

Im Westen (oberwasserseitig) schließen zwei abknickende Flügelwände ebenfalls aus Natursteinquadern an, im Osten (unterwasserseitig) zwei parallel verlaufende Bruchsteinmauern. Bei diesen Bruchsteinmauern handelt es sich um Ufermauern, die von den Bachanliegern zu unterhalten sind.

Die südöstliche Bruchsteinmauer ist kürzlich auf mehreren Metern Länge eingestürzt, hier liegt die Böschung ungesichert frei. Die nordöstliche Bruchsteinwand ist von Bäumen stark durchwurzelt und weist einzelne Gesteinsausbrüche auf.

Durch den Einsturz der Bruchsteinwand wurde das südliche Widerlager in Mitleidenschaft gezogen, so dass sich jetzt deutliche Ausbauchungen zeigen. Einzelne Quader haben sich bereits verschoben. Es steht zu befürchten, dass die Unterbauten der Brücke keine ausreichende Tragfähigkeit für die Aufnahme des Erddruckes aus Bodeneigengewicht und Verkehr aufweisen.

Eine geplante Notmaßnahme zur Sicherstellung einer ausreichenden Standsicherheit wurde als gegenseitige Abstützung der Widerlagerwände konzipiert.

Diese Lösung wurde seitens der Unteren Wasserbehörde jedoch nicht genehmigt, da die für die Abstützung erforderlichen Querstreben im Fließquerschnitt im Hochwasserfall zu einem zusätzlichen Aufstau von Treibgut führen können. Dies führte aber nicht nur zu höheren Schäden im Oberlauf (Bereich Mühle), sondern könnte im schlimmsten Fall zur Zerstörung der ganzen Brücke und der angehängten Leitungen führen.

Daher musste im März die Brücke gesperrt werden. Ein kurzfristiger Neubau ist aufgrund fehlender geeigneter Ausweichwege erforderlich.

Für Planung und Neubau muss dabei mit Kosten in Höhe von ca. 150.000 € gerechnet werden. Da diese Mittel im Haushalt 2013 nicht eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig. Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 „Sanierung Brücke Turmstraße“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, weil die Mittel in diesem Haushaltsjahr nicht vollständig verbraucht werden. Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme Brücke „Komericher Weg“ zur Verfügung gestellt.

Da durch die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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150.000

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150.000

Ergebnis

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- 150.000

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- 150.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 14.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:44