Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2013hier: Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze
FB 61/0875/WP16 · Entscheidungsvorlage
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2013hier: Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze
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Frau Poth teilt mit, dass bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme nicht bedacht wurde, dass der Radweg in einem Wasserschutzgebiet liegt und bestimmte gesetzliche Vorgaben hätten eingehalten werden müssen. Dadurch müssten jetzt nachträglich Arbeiten durchgeführt werden, die bei rechtzeitigem Kenntnisstand mit ausgeschrieben worden wären. Der Schaden belaufe sich auf ca. 70.000 €, die sich aus dem Verbringen der Erdmassen innerhalb der Baustelle errechnen.
Ratsherr Büchel macht deutlich, dass einige Bürger mit dem Vorgang ihre Probleme haben werden. Sie können nicht verstehen, dass die Verwaltung nicht wusste, dass dort ein Wasserschutzgebiet sei. Da die Darstellung des Sachverhaltes in der Vorlage missverständlich sei, bittet er darum, zukünftig darauf zu achten, dass die Vorlagen verständlich formuliert werden.
Ratsherr Janßen schließt sich der Bewertung der Vorlage durch Ratsherrn Büchel an. Er stellt fest, dass lediglich versäumt wurde darauf zu achten, dass der Radweg durch ein Wasserschutzgebiet führt, so dass der Fehler bei der Verwaltung liege.
Ratsherr Haase versteht das Versagen der Verwaltung nicht und ihm leuchte nicht ein, dass Boden, der schon seit Jahren dort liege, dort nicht bleiben könne.
Ratsfrau Crumbach-Trommler erklärt, dass man sich der Vorlage nicht entziehen könne, da es sich bei einem Wasserschutzgebiet um eine schwierige Angelegenheit handle. Sie bittet Frau Poth um eine konkrete Aussage über die Höhe des Schadens.
Ratsherr Jahn teilt mit, dass er die Vorlage so lese, dass die gesamte Maßnahme um 240.000 € teurer werde als veranschlagt und der Schaden entstehe nur durch die doppelt aufgenommenen Erdmassen.
Frau Grehling verdeutlicht den Begriff des Schadens. Die Ursache des Schadens und wer beteiligt ist, sei sicherlich noch zu klären und wenn die Gesetzeslage es erfordert den Umstand zu beseitigen, könne sich die Verwaltung dem nicht entziehen. Sie wies darauf hin, dass das Rechtsamt und die Eigenschadenversicherung eingebunden seien. Sie macht deutlich, dass man nicht das Problem, sondern nur die Folgen beseitigen könne.
Ratsherr Müller stellt fest, dass bei solchen Projekten Fehler entstehen und diese Fehler auch in der Öffentlichkeit bewusst wahrgenommen werden. Der Ruf der Stadt werde geschädigt, so dass mit der Problemlösung offen umgegangen werden müsse. Er habe bisher nicht verstanden, wie hoch der Schaden tatsächlich sei. Er verstehe nicht, dass die Angelegenheit nicht zunächst im Fachausschuss beraten werde.
Frau Poth erwidert, dass die Maßnahme umgehend abgeschlossen werden müsse, da der Weg bereits genutzt werde, aber dieser noch nicht gewidmet sei. Sie verdeutlicht, dass, auch wenn der Fehler nicht passiert wäre, der Ansatz nicht ausgereicht hätte, so dass bereits im vergangenen Jahr entsprechende überplanmäßige Mittel hätten bereitgestellt werden müssen.
Herr Emmerich bestätigt die Zahlen von Frau Poth und verweist auf die Aufnahme der Beträge in der Niederschrift. Weiterhin teilt er mit, dass zur zukünftigen Vermeidung derartiger Fehler dieser Punkt in eine Checkliste aufgenommen werde.
Frau Grehling ist für den Hinweis, dass Fehler durchaus entstehen können dankbar. Sie stellt klar, dass bei Verabschiedung des Haushalts der Haushaltsansatz hätte angepasst werden müssen. Es sei unstreitig, dass zu prüfen sei, ob die finanzielle Seite durch die Versicherungsleistung oder evtl. Schadensersatzansprüche verbessert werden könne. Sie bittet darum, dass Geld einzustellen, was zur Beseitigung benötigt werde.
Ratsherr Helg bittet die Verwaltung sicher zu stellen, dass derartige Fehler nicht mehr vorkommen können.
Herr Emmerich weist darauf hin, dass bereits entsprechende Gespräche mit der zuständigen Fachbereichsleitung geführt wurden und der Punkt in eine Checkliste aufgenommen werde.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Kostenentwicklung zum Vennbahnradweg stellen sich wie folgt dar:
- noch ausstehende Restarbeiten in Höhe von 861.000,00 €
(darin enthalten 500.000 € für Erdarbeiten zum Grundwasserschutz)
- derzeit zur Verfügung stehende Mittel abzüglich680.698,00 €
- für unvorhergesehenes zuzüglich 60.000,00 €
- ergibt einen zusätzlichen Mittelbedarf von rd. 240.000,00 €
Durch die zweifache Erdbewegung (Dammaufschüttung) entsteht ein Schaden in Höhe von 70.000 €.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 beim PSP-Element
5-120102-900-01000-300-1 -Kostenart 78520000 Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 beim PSP-Element
5-120102-900-01000-300-1 -Kostenart 78520000 Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 beim 5-120102-900-01000-300-1 -Kostenart 78520000 Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,.
Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 Erschließung Lichtenbusch 2. BA, Kostenart 78520000 Tiefbaumaßnahmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Baumaßnahme Neubau eines Radwegs auf der Trasse der Vennbahn zwischen Walheim und der Bundesgrenze ist ein Baustein des überregionalen und internationalen Ravel-Radweges, der bis Luxemburg führt. Von deren ursprünglich zweigleisiger Anlage existiert nur noch ein Gleis, das sporadisch mit Zügen befahren wird. Der Bau des Rad-/Gehweges erfolgt im Wesentlichen auf der Fläche des ehemaligen zweiten Gleises. Der Ausbau dieser Strecke als Lückenanschluss eines internationalen Radweges dient dem Wohl der Allgemeinheit, da das Angebot attraktiver Radverkehrsanlagen die Kfz-Fahrstrecken reduziert, damit das Klima schützt und der Gesundheit dient. Die Anlage dieser Radtrasse wurde deshalb mit einer hohen politischen Priorität von den städtischen Gremien beschlossen.
Vom Eigentümer der Bahnstrecke, der zum Bau des Rad-/Gehweges die Fläche des ehemaligen zweiten Gleises an die Stadt verkauft hat, wurde im Kaufvertrag die Einhaltung eines Regelprofils verlangt, das einen Mindestachsabstand von 5,45 m festlegt, der die bahntechnischen Erfordernisse auch bei Aufnahme eines regulären Bahnbetriebs gewährleistet. Im Vertrag ist festgeschrieben, dass aus Verkehrssicherheitsgründen der Rad-/Gehweg mindestens 50 cm unter Schienenoberkante liegen muss.
Vereinbart wurde ferner, dass im derzeitigen Zustand der Bahnanlage die Entwässerung der Gleistrasse über den Radweg erfolgen soll. Zur Herstellung des Radweges und der Entwässerungsanlagen wurden die Bodenschichten und Fels entfernt und als Damm seitlich des neuen Radweges eingebaut und planiert. Hierbei sind Erdmassen von ca. 9.200 m³ (18.400 to) aufgenommen, innerhalb der Baustelle transportiert und wieder eingebaut wurden.
Diese Vorgehensweise wurde gewählt um die Entsorgungskosten des Bodens einzusparen und die Maßnahme so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Durch weitergehende Forderungen des Bahnbetreibers wurden während der Bauarbeiten Modifizierungen vorgenommen, so dasstatsächlich mit der Anlage des Radweges nicht auf sondern neben der alten Gleistrasse (wie vom Bahnbetreiber gefordert) eine Situation geschaffen wurde, die einer Befreiung von den Festsetzungen der WasserschutzgebietsVO Aachen-Schmithof bedarf.
In Abstimmung mit dem FB 36 wurde ein Gutachter hinzu gezogen, der die Entwässerungssituation, die offen liegenden Bodenschichten (Fels und klüftigen Ton) und den gelagerten Boden bewertete.
Das Gutachten sieht vor, die Bodenschichten mit 20 - 30 cm Oberboden so weit wie möglich abzudecken, damit die Versickerung des Niederschlagswassers über diese neue belebte Bodenzone erfolgt. Der gelagerte Boden soll ebenfalls mit Oberboden abgedeckt werden, jedoch im Wald verbleiben.
Die Bezirksregierung Köln sowie die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, die Untere Landschaftsschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen (FB 36) kommen nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis, dass das abgelagerte Bodenmaterial nicht vor Ort im Wasserschutzgebiet verbleiben kann.
Somit musste der entlang der Radwegtrasse auf einer Länge von 1,5 km gelagerte Boden (18.400 to) zuerst neu analysiert werden, um ihn für die Entsorgung der Belastungsklassen Z1.2, Z2, >Z2 nach LAGA zuordnen zu können. Anschließend muss der Urzustand wiederhergestellt werden, d. h. den dort gelagerten Aushub aufnehmen, zur Deponie abfahren sowie Oberbodenschicht aufbringen.
Hierfür ist eine neue Ausschreibung und die weitere gutachterliche Begleitung der Maßnahme erforderlich.
Mit der neuen Planung und der Umsetzung wurde das bisherige Ingenieurbürobeauftragt. Die Kostenberechnung für die noch ausstehenden Arbeiten beläuft sich auf 670.000 .
Hinzu kommen Kosten für Ingenieurbüro, Gutachter, zurückgestellte Restarbeiten sowie Beschilderung usw.
Zur Fertigstellung der Maßnahme werden daher zusätzlich zu den noch vorhandenen Restmittel ca. 240.000 benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Fertigstellung der Baumaßnahme muss mit Mehrkosten in Höhe von ca. 240.000 gerechnet werden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine Fördermaßnahme der Bezirksregierung handelt und die Baumaßnahme mit 70 % bezuschusst wird. Für die Mehrkosten in Höhe von 240.000 wurde die Kostenänderungsanzeige bei der Bezirksregierung eingereicht. Der Kostenänderungsantrag wird nach Submission gestellt. Bei positiver Entscheidung der Bezirksregierung werden die Erträge i. H. v. 168.000 im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2014 eingeplant.
Da die o. g. Mittel im Haushalt 2013 nicht eingeplant sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.
Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 Erschließung Lichtenbusch 2. BA, Kostenart 78520000 Tiefbaumaßnahmen, weil die Umsetzung der Maßnahme ins Haushaltsjahr 2014 verlegt wurde. Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme Vennbahnradweg Fortführung Walheim/ Staatsgrenze zur Verfügung gestellt.
Da durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-01000-300-1 Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 58.900,00 | 58.900,00 | 0 | 0 | 955.600,00 | 955.600,00 |
Auszahlungen | 693.188,12 | 933.188,12 | 0 | 0 | -1.392.800,00 | -1.632.800,00 |
Ergebnis | -634.288,12 | -874.288.12 | 0 | 0 | -437.200,00 | -677.200,00 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | -240.000 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 51.706,23 | 51.706,23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -51.706,23 | -51.706,23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
Technische Details
ID: 57548
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=57548
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5.3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 14.05.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:44