Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung)
FB 32/0021/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
In einem kurzen Vortrag erläutert Herr Fröhlke die Änderung der Aachener Straßenverordnung.
An der anschließenden Besprechung des Themas nehmen Frau Conradt, Herr März, Herr Diehm, Herr Moselage, Frau Philippen, Herr Klopstein, Herr Bezirksbürgermeister Ferrari, Herr Deloie und Frau Gaube teil. Herr Fröhlke beantwortet die aufkommenden Fragen.
Frau Conradt, Herr März, Herr Diehm und Herr Moselage merken an, dass die Verordnung in dem aufgeführten Umgang schwer umzusetzen sei.
Herr März schlägt vor die Ausführungen der Verwaltung lediglich zur Kenntnis zu nehmen, schließt sich aber dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und Fraktion Die Grünen an.
Frau Philippen merkt an, dass der Bußgeldkatalog unverhältnismäßig sei und bittet die Verwaltung diesen zu überdenken.
Herr Bezirksbürgermeister Ferrari erklärt, dass der Bußgeldkatalog eine Angelegenheit der Verwaltung ist und die Bezirksvertretung nur Anregungen geben kann.
Die Bezirksvertretung schließt sich dem Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Die Grünen an und fasst folgenden geänderten
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 17.04.2013)
Der Rat der Stadt nimmt von der Absicht zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Strassenverordnung) vom 19.03.2004 Kenntnis und überweist die Vorlage zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an den Hauptausschuss.
Für die Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung) nimmt den Änderungsvorschlag zustimmend zu Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss der beiliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Strassenverordnung) vom 19.03.2004 zu empfehlen.
Für den Hauptausschuss
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Strassenverordnung) vom 19.03.2004 zu beschließen.
Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung vom 03.07.2013)
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Strassenverordnung) vom 19.03.2004 als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Hauptausschuss hat in mehreren Sitzungen das Konzept zum Projekt „Sauberes Aachen“ in seinen Eckpunkten bestätigt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept inhaltlich auszufüllen und umsetzungstauglich zu machen.
Eine wesentliche Säule in diesem Projekt ist die ordnungsbehördliche Seite, die ihr Fundament einerseits in den rechtlichen Grundlagen und andererseits in der tatsächlichen Kontrolle mit Ahndung der Verstöße hat.
Die örtliche Gestaltungsmöglichkeit der rechtlichen Grundlagen ist in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Strassenverordnung) gegeben.
Um das Projekt „Sauberes Aachen“ wirkungsvoll umsetzen zu können, sind einige Veränderungen in der Aachener Straßenverordnung nötig.
Aufgrund dieses Anlasses können bei dieser Gelegenheit auch andere Bereiche mit-/neu geregelt werden, die politische Anträge bzw. praktische oder redaktionelle Notwendigkeiten als Grundlage haben.
In den nachfolgenden Erklärungen wird darauf jeweils besonders hingewiesen:
Allgemeine Hinweise:
Zur besseren Lesbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen ist eine synoptische Gegenüberstellung beigefügt, in der sich in der linken Spalte die komplette Fassung der bisher gültigen Aachener Straßenverordnung befindet.
An den Stellen, an denen Änderungen beabsichtigt sind, sind diese in der rechten Spalte in der gedruckten Fassung in fetter Schreibweise, in der elektronischen Fassung zudem noch in roter Schrift aufgeführt.
An einer Stelle ist ein zu streichendes Wort in der rechten Spalte durchgestrichen dargestellt, der § 5 ist wegen der kompletten Neufassung auf der rechten Seite schon neugefasst aufgeführt.
Die Erklärungen zu den Änderungsvorschlägen im Einzelnen:
Präambel Änderung der Zitierweise, da das Ordnungsbehördengesetz (OBG) nach der Neufassung der Aachener Strassenverordnung am 08.12.2009 geändert worden ist.
§ 3 Abs. 2Forderung aus dem Projekt „Sauberes Aachen“; auch eine logische Grundlagenvoraussetzung, wenn im Satz zuvor die unverzügliche Beseitigung gefordert wird.
Hierbei kommt es nicht auf die Haltereigenschaft an.
§ 4 Abs. 4Diese Ergänzung geht zurück auf den Antrag der Fraktionen der CDU und den Grünen im Rat vom 23.10.2012.
Die Erkenntnisse aus den entsprechenden Vorkommnissenim Richtericher Schlossweiher aus dem Sommer 2012 begründen eine solche Regelung für alle öffentlichen Gewässer in Aachen. Der Fachbereich Umwelt begrüßt die Aufnahme dieses Verbotes.
§ 4 Abs. 7 und 8Die Aufnahme dieser Vorschriften findet ihre Grundlage im Projekt „Sauberes Aachen“
§ 5Die Verdeutlichungen durch die komplette Neufassung des § 5 basiert auch auf den Forderungen aus dem Projekt „Sauberes Aachen“. Völlig neu ist die Ahndung der Ordnungswidrigkeit gegen den Veranlasser (Abs. 1: …Anbringenlassen… und Abs. 2: …Beseitigungspflicht trifft….ebenso denjenigen (z.B.Veranstalter), auf den sich diese beziehen) also nicht alleine den (inflagranti zu erwischenden) Verursacher (z.B. Plakatkleber).
§ 6 Abs. 2 Nr. 1.Anpassung an die Erfordernisse des Alltags nach der Änderung bzw. Erweiterung der Tatbestände aus dem Jahr 2007
§ 6 Abs. 2 Nr 3. (neu)sehr häufig bzw. fast ständig wurde dieses benutzungswidrige Verhalten an einigen Bushaltestellen und immer häufiger auch an verschiedenen Bushaltestellen in Aachen durch bestimmte Gruppen festgestellt. Eine Eingriffsgrundlage mit konsequenter Ahndungsmöglichkeit gab es nur in den Fällen des § 6 (2) Nr. 2 (aggressives und belästigendes Verhalten aufgrund von Alkoholkonsum…). Unterstell- bzw. Sitzmöglichkeiten für Fahrgäste insbesondere bei Regen waren erschwert bzw. gar nicht möglich oder haben in vielen Fällen zumindest subjektive Angstgefühle ausgelöst.
Um diesen Missstand zu beseitigen, empfiehlt sich die im Jahre 2008 erstmals in Gelsenkirchen eingeführte und bewährte Regelung, die bereits 2009 erstinstanzlich durch das VG Gelsenkirchen als rechtmäßig bestätigt wurde.
§ 6 Abs. 2 Nr. 4 bis 9Die Umnummerierung der bisherigen Nr. 3 bis 8 ist eine Konsequenz aus der Einfügung der neuen Nr. 3.
§ 6 Abs. 2 Nr. 4 (neu) Im Rahmen des Projektes „Sauberes Aachen“beabsichtigt der Aachener Stadtbetrieb, an den zugelassenen Grillflächen in den Parks entsprechende bzw. zusätzliche Gefäße aufzustellen. Wenn dieses Angebot schon gegeben wird, kann/muss es natürlich auch genutzt werden.
§ 9Die Aufstellungwird um die Tatbestände ergänzt, die durch die vorstehenden Regelungen (§§ 3 – 6) - zum Teil neu - erfasst worden sind.
Die Umnummerierung der Aufstellung ab Nr. 12 ist eine Konsequenz aus der Einfügung div. neuer Tatbestände
§ 10Eine Änderung des Außerkrafttretens zum 31.12.2023 wird jetzt mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren noch nicht für nötig erachtet. Sollten bis dahin keine Änderungen mehr beschlossen werden, wird rechtzeitig eine neue Aachener Straßenverordnung mit einer neuen Laufzeit (z.Zt. 20 Jahre möglich) vorgelegt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Einmalige Kosten für die Veröffentlichung in den Tageszeitungen
Einnahmen sind nicht abschätzbar; sie hängen vom Kontrolldruck bzw. von der Kontrolldichte und der Anzahl der festgestellten Verstöße ab.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (4)
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Technische Details
ID: 57576
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=57576
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 15.05.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:47