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Parkplatzsituation Kornelimünsterhier: 'Pannacker', Anwohnerfragebogen und Beschilderung Parken Eifelsteigwanderer

FB 61/0853/WP16 · Entscheidungsvorlage

Parkplatzsituation Kornelimünsterhier:'Pannacker', Anwohnerfragebogen und Beschilderung Parken Eifelsteigwanderer

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Hahnbück erläutert die Verwaltungsvorlage und den auf Wunsch der Bezirksvertretung geänderten bzw. erweiterten Fragebogen. Bezüglich der Anfahrbarkeit der vorgesehenen Parkpalette auf dem Grundstück Korneliusstraße 18 steht eine Antwort von Straßen NRW als zuständigem Straßenbaulastträger noch aus.

Die CDU-BF dankt der ASEAG für ihr Entgegenkommen zur Mitbenutzung der Linienbushaltestelle Kornelimünster Markt durch Reisebusse. Die Ausschilderung für Eifelsteigwanderer über die fußläufige Wegeverbindung zwischen Schildchenweg und Korneliusstraße wird als gut empfunden, die Ausschilderung über die Dorffer Straße wird jedoch als wesentlich besser empfunden. Zum Fragebogen wünscht sie sich noch die Ergänzung, dass bei den Reihen 5 und 6 Mehrfachnennungen möglich sind.

In Sachen „Pannacker“ erscheint es der CDU-BF, dass ein entscheidender Unterschied nicht verstanden wurde oder nicht verstanden werden will. Es gibt eine Ausnahme dort Parkmöglichkeiten zu schaffen, und zwar in Form einer aufgestelzten Lösung. Hierzu wird in der Verwaltungsvorlage jedoch keine Aussage getroffen, sondern man geht immer von der ebenerdigen Lösung aus. Eine damalige gutachterliche Stellungnahme von Prof. Krause verwies auf die Möglichkeit, eine aufgestelzte Variante errichten zu können. Insoweit können die Ausführungen gegen eine ebenerdige Parklösung zur Kenntnis genommen werden, dies spricht aber nicht gegen eine aufgestelzte Lösung einer Parkebene.

Die SPD-BF begrüßt es, den Fragebogen gebietsbezogen zu erweitern und weist darauf hin, dass keine Frist zur Rückgabe des Fragebogens gesetzt ist. Mehrfachnennungen bergen für sie die Gefahr, dass das Ergebnis verfälscht wird. Der „Pannacker“ stellt für die SPD-BF grundsätzlich keine Parklösung dar und sollte daher nicht weiter favorisiert werden. Der „Pannacker“ und das Grundstück in der Korneliusstraße sind als Parkplätze ohnehin nicht zusammen finanzierbar. Die Hinweisbeschilderung wird als gut empfunden. Die Reisebusse dürfen nicht durch den historischen Ortskern geleitet werden. Diesbezüglich beantragt die SPD-BF den Beschlussvorschlag zu ergänzen, dass die Verwaltung beauftragt wird, für die Standzeiten von Reisebussen einen geeigneten Platz zu finden, der den historischen Ortskern weder bei der An- noch bei Abfahrt tangiert. Im Übrigen zeigt sie sich mit der Verwaltungsvorlage einverstanden und dankt der Verwaltung.

Auch die Grüne-BF dankt der Verwaltung für die Vorlage und das Entgegenkommen der ASEAG. Sie setzt sich dafür ein, dass sowohl die Wegeverbindung vom Schildchenweg bis zur Korneliusstraße als auch die Verbindung über die Dorffer Straße offen bleiben. Bezüglich des „Pannacker“ stimmt sie mit den Auffassungen der Verwaltung und SPD-BF überein. Sie schlägt vor, auf dem Iternberg hinter der Kfz-Werkstatt Webers Parkmöglichkeiten auf dem Seitenstreifen in Fahrtrichtung Walheim gesehen einzurichten und wird ansonsten der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Die CDU-BF spricht sich dafür aus, sowohl die Fußwegeverbindung zur Korneliusstraße als auch über die Dorffer Straße auszuschildern. Bedenken hat sie gegen den Vorschlag der Grüne-BF Busparkplätze auf dem Seitenstreifen der Straße Iternberg einzurichten. Die Busse stellen dort für die bestehende Ein- und Ausfahrt der Kfz-Werkstatt eine Sichtbehinderung dar. Außerdem müssten die Busse im Berg anfahren und zum Wenden bis Walheim fahren.

Frau Keller verdeutlicht, dass auf keinen Fall Parkplätze für Busse auf dem Regenrückhaltebecken in der Klauser Straße eingerichtet werden dürfen, weil diese dann durch den engen historischen Ortskern fahren müssten um dorthin zu gelangen; dies muss vermieden werden. In der Venwegener Straße könnten Reisebusse parken, obwohl dort keine Wendemöglichkeit gegeben ist.

Der Vorschlag, das Regenrückhaltebecken nicht für das Parken von Bussen vorzusehen, wird von der CDU-BF unterstützt. Die derzeitigen Busparkplätze im Abteigarten vor der Grundschule sind aufzulösen. Sie schlägt vor, Parkmöglichkeiten an der ehem. Gaststätte „Schlauser Mühle“ zu prüfen, weil dort entsprechende Freiflächen vorhanden sind.

Abschließend wird von den Sprechern der CDU- und SPD-BF sowie von Frau Keller und Herrn Büchel nochmals über die bereits angesprochenen Mehrfachnennungen im Fragebogen diskutiert. Letztendlich einigt man sich darauf, den Fragebogen so zu belassen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Fragebogen samt Anschreiben an die Anwohner und Gewerbetreibenden der Straßen Abteigarten, Am Berg, Antoniusberg, Benediktusplatz, Breiniger Straße Haus Nr. 1 – 12, Korneliusmarkt, Korneliusstraße, Napoleonsberg und Unter den Weiden zu versenden. Sie beschließt die Änderung der Hinweis- und Parkplatzbeschilderung laut Plan Nr. 2010/08-02 einschließlich der alternativen Fußwegebeschilderung Plan Nr. 2010/08-02 L 1. Sie beschließt außerdem die Verwaltung zu beauftragen, für die Standzeiten von Reisebussen einen geeigneten Platz zu finden, der den historischen Ortskern weder bei der An- noch bei der Abfahrt tangiert.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Fragebogen samt Anschreiben an die Anwohner und Gewerbetreibenden der Straßen Abteigarten, Am Berg, Antoniusberg, Benediktusplatz, Breiniger Straße Haus Nr. 1-12, Korneliusmarkt, Korneliusstraße, Napoleonsberg und Unter den Weiden zu versenden. Sie beschließt die Änderung der Hinweis- und Parkplatzbeschilderung laut Plan Nr. 2010/08-02 einschließlich der alternativen Fußwegbeschilderung Plan Nr. 2010/08-02 L1.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Situation

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 12.12.2012 die Verwaltung beauftragt, den Anwohnerfragebogen und den Kreis der zu befragenden Bewohner zu modifizieren sowie den Friedhofsparkplatz für Eifelsteigwanderer auszuweisen.

Eine weitere Beratung sollte erst erfolgen, wenn feststeht, ob der „Panneacker“ als Parkplatz genutzt werden kann und die Stellungnahme der ASEAG zur Mitnutzung der Haltestelle für Reisebusse vorliegt.

Sachstand „Pannacker“

Der Pannacker wird hinsichtlich seiner Eignung als Parkplatzfläche bereits seit längerem thematisiert. Die in der Vergangenheit dargestellten kritischen Aspekte aus Sicht der Umweltverwaltung werden nachfolgend noch mal

genannt.

?Wasserrechtliche Vorgaben

Der Pannacker liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Inde, hier gilt es die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) führt in ' 77 Rückhalteflächen den Grundsatz aus: Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten, und: Frühere Überschwemmungsgebiete sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden.

1.Konkreter wird das novellierte WHG in seinem ' 78 Besondere Vorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete in

- Absatz 1: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist u.a. untersagt,

1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen,

2. die Errichtung von baulichen Anlagen.

Das WHG eröffnet dazu jedoch eine Hintertür, indem folgendes ausgeführt wird in

- Absatz 2 bzw. 3: Die zuständige Behörde kann abweichend von Absatz 1 die Ausweisung von neuen Baugebieten ausnahmsweise zulassen bzw. das Errichten von baulichen Anlagen genehmigen, u.a. wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungserweiterung bestehen oder geschaffen werden können und Gefährdungen von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind!

Bei den erwarteten kurzen Vorwarnzeiten, die im Rahmen der Hochwasseraktions- und maßnahmenplanung bei der Bezirksregierung wahrscheinlich, aber nur für einen Modellregen ermittelt werden, ist eine Gefährdung zumindest von Sachschäden für eine ebenerdige Parkpalette höchst wahrscheinlich.

Insofern wird eine ebenerdige Ausführung nach derzeitigem Kenntnisstand wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig sein.

Auch im geänderten Regionalplan Region Aachen, Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz, von April 2010 werden Ziele formuliert, die auf denen des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) fußen.

Im Kapitel 2.4.1.2 Freiraumentwicklung Hochwasserschutz werden u.a. 2 Ziele benannt:

Zur Regelung der Abflussverhältnisse an den Fließgewässern ist der Sicherung und der Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume Vorrang einzuräumen vor anderen Maßnahmen; und

Die Überschwemmungsbereiche der Fließgewässer sind Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz und als solche für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln.

Der geänderte Regionalplan für die Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur, von April 2010 (RP Aachen), basierend auf dem Landesentwicklungsplan (LEP NRW) weist den Pannacker ebenfalls als Überschwemmungsbereich aus.

Unter dem Ziel 4.25 benennt der LEP NRW in Kapitel B.III. sogar:

Überschwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer sind als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln. Einer Beschleunigung des Wasserabflusses ist entgegenzuwirken.

Die Bebauung des Pannacker stünde diesem Ziel diametral gegenüber.

Fazit: Regionales wie überregionales Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die bestehenden und insbesondere die bekannten Überschwemmungsbereiche nachhaltig als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln. Dies ist zudem allemal preisgünstiger, als statt dessen künstliche Vorrichtungen wie Rückhaltebecken im Einzugsgebiet der Gewässer schaffen zu müssen, die auch noch intensiv unterhalten werden müssen.

Grundsätzlich werden natürliche Rückhalteflächen, d.h. natürliche Überschwemmungsgebiete als Tabuzonen betrachtet. Insofern werden hohe Maßstäbe für die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung etwaige Ausnahmeregelungen gemäß LWG angesetzt, wenn in Überschwemmungsgebieten Veränderungen wie das Anlegen eines Parkplatzes geplant werden.

?Schutzgut Boden

Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Der Boden benötigt einen besonderen Schutz, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können. Es gibt Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Werden diese Böden versiegelt, abgegraben oder durch Verdichtung und Erosion geschädigt, sind die Folgen deutlich bemerkbar.

In der seit 2009 vorliegenden Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen werden für das Gebiet des Pannackers flächendeckend schutzwürdige Böden für die Funktion Naturhaushalt Stufe 4 und Biotopentwicklungspotential 3 ausgewiesen.

Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden kann aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Empfehlung für das Bauvorhaben ausgesprochen werden. Die Umgestaltung und ggf. Versiegelung dieser Böden hätte eine starke Beeinträchtigung der schutzwürdigen Böden zur Folge.

Sollte die Planung an diesem Standort realisiert werden und Eingriffe in Böden unvermeidbar sein, sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen.

Die Bodenbelastungskarte gibt für den Pannacker Hinweise, dass stark erhöhte geogene Belastungen durch Blei, Cadmium und Zink vorliegen, die bei Bodeneingriffen ein entsprechendes Boden- und Abfallmanagement erfordern würden.

?Landschaftsschutz

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, der für die Fläche besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweist. Die Bereiche der Bachaue der Inde sind darüber hinaus im Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil LB 153 ausgewiesen worden, hier soll eine natürliche Bachaue entwickelt werden. Von der Ortslage Hahn bis zur Ortslage Kornelimünster beträgt die flächenmäßige Abgrenzung dieser LB Ausweisung beidseitig des Bachlaufes 10 m. Dieser Bereich ist landwirtschaftlich extensiv zu nutzen, vorhandener Baumbestand ist zu schützen, vereinzelt sind Ufergehölze zu pflanzen. In der unmittelbaren Nachbarschaft des Untersuchungsraums Pannacker befindet sich nach dem Landschaftsplan geschützter Baumbestand, der zu erhalten ist.

Das Untersuchungsgebiet wird von der Biotopkartierung der L.Ö.B.F. erfasst, die hier aufgrund der Kartierung von Biotoptypen nach ' 62 des Landschaftsgesetzes, einen zu schützenden Biotopbereich darstellt. Ziel der Schutzausweisung ist der Erhalt und die Optimierung eines grünlanddominierten Flusstälchens im Vennvorland.

Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist zu untersuchen, ob von dem Vorhaben ein potentieller Lebensraum von Wasseramsel und Eisvogel betroffen ist.

Das Landschaftsbild wird durch die Unverträglichkeit der Anlage eines Parkplatzes unmittelbar neben einem Fließgewässer in erheblichem Maße negativ beeinträchtigt.

Fazit:

Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist aus den genannten Vorgaben die Anlage eines

Parkplatzes im Bereich Pannacker nicht realisierbar.

Einbindung der Bezirksregierung Köln

Die Bezirksregierung Köln wurde mit der Bitte um fachliche und rechtliche Stellungnahme hinsichtlich der Einschätzung als Überschwemmungsfläche angeschrieben. Der Schriftverkehr liegt als Anlage 1 bei. Die Bezirksregierung hat den o.g. Ausführungen der Verwaltung aus fachlicher und wasserrechtlicher Sicht vollständig zugestimmt (s. Anlage 1).

Danach steht der „Pannacker“ zur Nutzung für den ruhenden Verkehr nicht zur Verfügung.

Anwohnerfragebogen

Der Anwohnerfragebogen wurde entsprechend der Hinweise aus der Bezirksvertretung modifiziert.

Private und öffentliche Parkplätze sind differenziert, ebenso wurde der Fragebogen um die Frage nach Anwohner bzw. Gewerbetreibenden vervollständigt

(s. Anlage 2).

Die Verteilung des Fragebogens samt Anschreiben wurde ausgedehnt und ist jetzt an die Anwohner und Gewerbetreibenden der Straßen Abteigarten, Am Berg, Benediktusplatz, Breiniger Straße Haus Nr. 1-12, Korneliusmarkt, Korneliusstraße, Antoniusberg, Napoleonsberg und Unter den Weiden vorgesehen. Eine weitere Verteilung wird für nicht sinnvoll erachtet, da andere Anlieger aufgrund der Entfernung zum Ortskern die dort gelegenen Parkmöglichkeiten kaum nutzen werden.

Friedhofsparkplätze

Für Eifelsteigwanderer können die Parkplätze im Bereich des Friedhofs als alternative Parkmöglichkeiten zu den Parkplätzen auf dem Benediktusplatz und Korneliusmarkt angeboten werden. Hierzu muss die vorhandene Hinweisbeschilderung im Bereich Napoleonsberg, Iternberg und Breiniger Straße, die heute schon die Friedhofsparkplätze für Besucher des Historischen Ortskerns ausweist, modifiziert werden (s. Anlage 5). Die Hinweisbeschilderung sollte nicht nur textlich ergänzt, sondern dem heutigen Standard entsprechend mit dem StVO-Zeichen 317, Wanderparkplatz, vervollständigt werden.

Zur Änderung bzw. Ergänzung der Hinweisbeschilderung im Bereich Napoleonsberg / Internberg ist eine Anhörung von Straßen NRW notwendig. Gegebenenfalls ergeben sich daraus noch gestalterische Änderungen.

Die Friedhofsparkplätze unmittelbar vor und hinter der Fußwegeverbindung zwischen Schildchenweg und Korneliusstraße sollten mit dem StVO-Zeichen 314-10 bzw. 314-20, Parkplatz mit Zusatz Eifelsteig/ Historischer Ortskern, ausgeschildert werden.

Diese Fußwegeverbindung ist von Ortsfremden nicht zu erkennen, daher sind dort Hinweisschilder auf den Fußweg notwendig. Ebenso ist im Bereich der Einmündung des Fußweges auf die Korneliusstraße ein Hinweisschild Richtung Ortskern und für den Rückweg der Hinweis zum Parkplatz notwendig.

Der vg. Fußweg ist zwar eine kurzläufige Verbindung zum Ortskern, aufgrund seiner Ausstattung und Breite jedoch sehr unattraktiv und ist kein „Aushängeschild“ auf dem Weg zum Historischen Ortskern. Daher sollte die Fußwegverbindung vom Schildchenweg über die Dorffer Straße Richtung Ortskern zusätzlich ausgeschildert werden (s. Anlage 6).

Nutzung Bushaltestelle „Kornelimünster Markt“ für Reisebusse

Einer Mitnutzung der Bushaltestelle Kornelimünster Markt für Reisebusse, jedoch nurzum Aussteigen derFahrgäste sofern der Linienverkehr nicht behindert wird, hat die ASEAG zugestimmt.

Das Einsteigen von Fahrgästen sowie das Absolvieren von Standzeiten sind dort nichtmöglich.

Als Fahrgasteinstiegsmöglichkeit könnte evtl. die Haltestelle Venwegener Straße Richtung Walheim genutzt werden (s. Anlage7).

Die ASEAG hat jedoch um Mitteilung gebeten, wo die Reisebusse Ihre Standzeit verbringen sollen. Hier könnte der noch zu erstellende Parkplatz auf dem ehemaligen Regenrückhaltebecken genannt werden. Als kurzfristige, vorübergehende Möglichkeit könnten die beiden in der Straße Abteigarten vorhandenen Busparkplätze angeführt werden.

Anfahrbarkeit der Parkpalette

Auf dem Gelände Korneliusstraße Haus-Nr.18 besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer Parkpalette. Für die Nutzung der +1 Ebene wäre eine Zufahrt auf / von der Straße Napoleonsbergberg notwendig. Bisher beurteilte Straßen NRW als zuständiger Baulastträger dies negativ.

In einem Ende Februar 2013 stattgefundenen Gespräch im Dezernat III hat der Leiter von Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel eine erneute Prüfung zur Anfahrbarkeit der Parkpalette zugesagt. Über das Ergebnis wird berichtet.

Kosten

Für die Hinweisbeschilderung entstehen Kosten in Höhe von ca. 17.000,-- €

Die Fußweg- und die Parkplatzbeschilderung wurde auf ca. 2.000,-- €

Kalkuliert. 19.000,-- €

Die Anwohnerbefragung kostet ca. 3.000,-- €

22.000,-- €

Für die Anwohnerbefragung stehen Haushaltsmittel unter dem PSP-Element 4-120201-925-6, Sachkonto 52910000 (Bürgerbeteiligung in der Verkehrsplanung) und für die Beschilderung unter dem PSP-Element 5-120102-400-01500-300-1 (Parkplatz Kornelimünster) zur Verfügung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

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Auszahlungen

122.000

122.000

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122.000

122.000

Ergebnis

- 122.000

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

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0

0

Personal-/Sachaufwand

9.600

9.600

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Abschreibungen

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Ergebnis

- 9.600

- 9.600

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (9)

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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 15.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:46