15. Mai 2013 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
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Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2013

FB 61/0880/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die CDU-BVF bemängelt Bezirksvertreter Kogel, dass die Prioritätenliste aus dem Vorjahr mit unverändertem Inhalt vorgelegt wurde. Offenbar würden die aufgeführten Maßnahmen nicht umgesetzt.

Bezirksbürgermeister Corsten bekräftigt,dass diese Kritik durchaus berechtigt sei.

Nach kurzer Aussprache fasst die Bezirksvertretung folgenden einstimmigen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln. Die Bezirksvertretung erklärt ihr Unverständnis darüber, dass die Liste im Vergleich zum Vorjahr unverändert ist und somit keine Fortschritte erkennen lässt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - ……………. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

Zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung sind jährlich 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtungen auf Fußwegeverbindungen an und durch öffentliche Grünflächen wurden bisher aus diesem Etat nicht finanziert. Sie stellen jedoch ein wichtiges Element bei der Betrachtung von Wegen in der Stadt dar. Deshalb wird vorgeschlagen die Beleuchtung in Grünflächen zukünftig in die Prioriätenliste einzubeziehen und aus dem Budget „Erneuerung Straßenbeleuchtung“ zu finanzieren. Alternativ müsste ein separater Etat zur Beleuchtung städtischer Grünflächen eingerichtet werden.

Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Straßenbeleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen. Das Verfahren dazu wurde in einer gemeinsamen Besprechung mit den Vertretern der betroffenen Gremien am 08.09.2011 vereinbart.

Wie im vergangenen Jahr wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Liste 2012 bilden sie die Liste 2013. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.

Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Prioritäten aus dem Vorjahr gekommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2013 grau hinterlegt (s. Anlage). Die detaillierte Bewertung wird den Fraktionen mit gesonderter Post zur Verfügung gestellt.

Da mit dem vorhandenen Budget auch in diesem Jahr aus der Prioritätenliste lediglich eine geringe Anzahl von Beleuchtungsprojekten realisiert werden kann, wird die Verwaltung wie in dem interfraktionellen Gespräch vom 08.09.2011 vereinbart alle Projekte mit einer Bewertung unter 1,0 aus der Prioritätenliste streichen, da mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. Die Antragsteller erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung ggf. eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Mobilitätssausschuss.

Anmerkung/Hinweis:

Die Maßnahme “Rehmplatz (Beleuchtung der Mariensäule)“ wurde aus der Prioritätenliste gestrichen, da sie im Projekt “Soziale Stadt Aachen Nord – Teilprojekt Rehmplätze“ integriert ist.

Die Anträge zur Eckartstraße und Kopernikusstraße können nicht mit in die Prioritätenliste aufgenommen werden, da dies Privatstraßen sind.

Im Zuge der Aufstellung der Prioritätenliste 2013 wurden die Maßnahmen nochmals hinsichtlich ihrer Bewertung überprüft. Dabei ergab sich, dass die Scheidstraße eine geringere und der Krautmühlenweg eine höhere Bewertung erhielt.

Die Beleuchtungsmaßnahme “Roermonder Str., Fuß-u.Radweg zw. Uersfeld u.Kohlscheid“ wurde vorläufig aus der Prioritätenliste 2013 gestrichen, da eine Umsetzung erst erfolgen soll, wenn die Stadt Herzogenrath den Anschluss bzw. die Fortführung der Beleuchtung beschließt. Dies ist derzeit nicht absehbar.

Die Bewertung aller Anträge basiert auf dem folgenden Bewertungsschema:

Aspekt

Wichtung

Punkte

0

1

2

3

4

Verkehrssicherheit

0,4

Keine Konflikte

Alternative Großer Umweg

Treppen,Notwendiger Fußweg oder Fußgängerquerung

Verkehrswichtige Str. ohne Gehw.; Gehweg auf HV-Straße

HV-Straße

ohne Gehweg

Soziale Sicherheit

0,3

Dichte Bebauung

Nicht direkt angebaut

Nicht angebaut

Keine Bebauung in der Nähe

Frequenz

0,2

Einzelne Fußgänger

Viele Fußgänger

Verbesserte Ausleuchtung

0,1

Beleuchtung vorhanden

Beleuchtung nicht ausreichend

Keine Beleuchtung vorhanden

Gesamtpunktzahl

Das Punktesystem der Bewertungstabelle wurde auf Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Mitte verändert und umfasst nun die Punkte 0-4. Die Prioritätenliste wurde entsprechend angepasst.

Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen über 670.000 €.

Im städtischen Haushalt sind jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € für die Umsetzung unter PSP-Element 4-120102-903-8 (Erneuerung Straßenbeleuchtung), Kostenart 53150000 vorgesehen. Im Jahr 2013 stehen infolge Mittelübertragungen aus dem Vorjahr Mittel in Höhe von rund 66.000 € zur Verfügung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

Auszahlungen

Ergebnis

+ Verbesserung / -Verschlechterung

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

Personal-/Sachaufwand

66.339,69

66.339,69

Abschreibungen

Ergebnis

- 66.339,69

- 66.339,69

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 15.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:46