Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2013; Produkt 021503 Abwehr von Großschadensereignissen; Beschaffung Notstromanhänger
FB 37/0021/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Ausschussvorsitzende verwies auf seine gestellten Fragen bzgl. der Beschaffung des Notstromaggregats und machte deutlich, dass zunächst der Stromversorger für die Bereitstellung von Notstromaggregaten zuständig sei.
Herr Weis führt zu den Fragen von Herrn Pilgram aus, dass die STAWAG nur für die Notversorgung der Bürger mit Strom zuständig sei. Die Feuerwehr müsse aber den Strom für Sammelpunkte sicherstellen, da hier die Zuständigkeit der Stromversorger nicht gegeben sei. Er weist darauf hin, dass die vorhandenen Notstromaggregate veraltet seien und nun nach und nach ausgetauscht werden.
Ratsherr Müller möchte wissen, ob es sich bei der anstehenden Ersatzbeschaffung um den Anfang einer Reihe von Neubeschaffungen handelt.
Herr Weis erwidert, dass in den nächsten Jahren weitere Beschaffungen vorgesehen seien und die Altgeräte außer Dienst gestellt würden.
Ratsherr Müller fragt nach den Kosten der Ersatz- bzw. Neubeschaffungen.
Herr Weis teilt mit, dass sich die Kosten für einen Abrollbehälter auf ca. 180.000 € und die Kosten für einen Anhänger auf ca. 44.000 € belaufen werden.
Ratsfrau Crumbach-Trommler möchte wissen, ob die Notstromaggregate nicht geleast werden könnten.
Herr Weis erwidert, dass es auf Grund der langen Nutzungsdauer nicht wirtschaftlich sei, die Geräte zu leasen.
Ratsherr Schmitz weist darauf hin, dass die Leitstelle mit einem ortsfesten Notstromaggregat ausgestattet sei.
Herr Wolff erläutert den Einsatz des Notstromaggregats und weist auf die gesetzliche Notwendigkeit hin. Er macht insbesondere deutlich, dass keine Konkurrenz zu den örtlichen Stromversorgern hergestellt werde, sondern diese hätten im Katastrophenfall ebenfalls Probleme, ausreichend Strom zu liefern. Er verweist auf den entsprechenden Leitfaden des Landes NRW, nach dem die Infrastruktur aufrecht zu erhalten sei.
Ratsfrau Schmitt-Promny verweist auf die Haushaltsplanansätze und hält die Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen für nicht erforderlich. Sie möchte wissen, was aus dem Einsatzleitwagen werde und inwieweit die Erstellung weiterer dezentraler Stromerzeuger berücksichtigt wurden.
Herr Wolf erwidert, dass es keine Abstimmung mit der Städteregion gebe, da jede Kommune mit der Aufgabe betraut sei und im Krisenfall würden die vier Notstromaggregate der STAWAG nicht ausreichen. Darüber hinaus seien alternative Lösungen zum Abruf aus anderen Netzen noch nicht abschließend geklärt.
Herr Weis macht deutlich, dass die außerplanmäßigen Mittel erforderlich seien, da die Situation es erfordere.Im Kraftwerk Weisweiler musste bereits händisch eingegriffen werden.
Ratsherr Janßen weist darauf hin, dass die CDU Fraktion grundsätzlich für die Beschaffung des Notstromaggregats sei. Es könne aber nicht so ganz nachvollzogen werden, warum diese Beschaffung außerplanmäßig erfolgen müsse, die weiteren Beschaffungen von Notstromaggregaten aber nicht.
Ratsherr Müller vertritt die Auffassung, dass zunächst eine Aufstellung der benötigten Geräte vorgelegt werden müsse und schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Der Ausschussvorsitzende verweist auf den Fachausschuss, der die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung noch beraten werde.
Ratsherr Haase erläutert, dass die Ausfälle in Weisweiler nicht die gemeinten großen Katastrophen seien und er weist darauf hin, dass die großen Einrichtungen über eine eigene Notstromversorgung verfügten. Die zu beschaffenden Notstromaggregate würden im Katastrophenfall partiell eingesetzt.
Der Ausschussvorsitzende fast das Ergebnis der Beratungen zusammen und stellt fest, dass es nicht Aufgabe der Feuerwehr sei, Stromausfälle zu überbrücken.
Frau Grehling findet es auf der einen Seite gut, dass das Thema zur Diskussion gestellt werde. Sie stellt aber klar, dass es heute nicht um ein Konzept zur Beschaffung von Notstromaggregaten gehe, sondern nur um diesen einen bestimmten Anhänger. Im zuständigen Fachausschuss könne die zukünftigen Beschaffungen eingehend beraten werden. Die dann noch offenen Fragen könnten abschließend in der Ratssitzung abgearbeitet werden.
Ratsfrau Crumbach-Trommler weist darauf hin, dass aus der Anlagenbuchhaltung das Alter der Fahrzeuge ermittelt und der Investitionsstau dem entsprechend abgebaut werden könne.
Frau Grehling macht deutlich, dass die bedarfsorientierte Darstellung die Angelegenheit der Feuerwehr in Abstimmung mit dem Fachausschuss sei. Sie schlägt vor, diese Darstellung für die Haushaltsplanberatungen 2014 durch die Feuerwehr erstellen zu lassen.
Ratsfrau Schmitt-Promny stellt fest, dass es sich nur um ein Gerät zum Preis von 44.000 € handelt und möchte wissen, ob der Beschluss heute gefasst werden müsse oder ob die Angelegenheit an den Fachausschuss verwiesen werden könne.
Der Ausschussvorsitzende erweitert auf Vorschlag von Ratsherrn Haase den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahin gehend, dass dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ein Gesamtkonzept und ein Finanzierungsplan vorzulegen sind.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 zum Produkt 02.15.03 Abwehr von Großschadensereignissen zur Beschaffung eines Notstromanhängers zu erteilen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 zum Produkt 02.15.03 Abwehr von Großschadensereignissen zur Beschaffung eines Notstromanhängers zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 zum Produkt 02.15.03 Abwehr von Großschadensereignissen zur Beschaffung eines Notstromanhängers.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Vernetzung des europäischen Stromnetzes, die Infrastruktur in den Nachbarländern und die unkontrollierte Netzeinspeisung von regenerativen Energien können in Zukunft zu einem flächendeckenden Stromausfall führen. Dies ist auch den Energieversorgen bekannt. In Fachkreisen werden sogar mehrstündige bis mehrtägige Stromausfälle prognostiziert, auf die sich der kommunale Katastrophenschutz in den nächsten Jahren vorbereiten muss.
Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr unterhalten bis zu einem gewissen Maße eine Notstromversorgung. Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr und die Unterkünfte des Katastrophenschutzes sind nicht notstromversorgt. Im Falle flächendeckender Stromausfälle werden solche Stützpunkte als Anlauf- und Versorgungsstelle für die Bevölkerung sowie als Informationsstelle genutzt.
Unter anderem aus diesem Grund ist es im Katastrophenschutz unabdinglich, eine ausreichende Anzahl an mobilen Notstromaggregaten vorzuhalten. Zusätzlich müssen Geräte als Redundanz für die Notstromversorger der Städteregionalen Leitstelle und der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr vorgehalten werden. Die ortsfesten Aggregate sind nicht für den tagelangen Betrieb ausgelegt. Der jetzt im Aufbau befindliche Digitalfunk ist vom Stromnetz abhängig. Bei Stromausfall halten Batterien den Betrieb für ca. 60 Minuten aufrecht. Um den wichtigen Funkbetrieb bei flächendeckenden Netzausfällen sicher zu stellen, muss kurzfristig durch die Gefahrenabwehrorganisationen eine Notstromversorgung aufgebaut werden. Öffentliche Turnhallen und Schulaulen werden im Katastrophenfall zur Versorgung der evakuierten Bevölkerung genutzt. Bei Stromausfällen müssen diese Liegenschaften durch den städtischen Katastrophenschutz mit Notstrom versorgt werden.
Es ist daher unabdinglich, in den nächsten Jahren die Vorhaltung von leistungsstarken Notstromanlagen auszubauen. Um kurzfristig reagieren zu können, soll ein Anhänger mit einer Ersatzstromanlage beschafft werden.
Da das zu beschaffende Notstromaggregat einen selbständig nutzbaren Vermögensgegenstand darstellt, müssen zur Realisierung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H. von 44.000 bereitgestellt werden.
Die Deckung in gleicher Höhe erfolgt aus der Maßnahme:
5-0215003-900-00800-900-1 Beschaffung Einsatzleitwagen
Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 44.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | - 44.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 44.000 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Technische Details
ID: 57631
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=57631
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5.2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 14.05.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:44