15. Mai 2013 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Grauenhofer WegBaubeschluss für Finanzierungsantrag

FB 61/0865/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Das Protokoll der 2. Bürgerinformation vom 07.05.2013 ist als Tischvorlage verteilt worden.

In einem kurzen Vortrag erläutert Frau Poth die Planung der Verwaltung zum Grauenhofer Weg und

weist auf die Bürgerinformation vom 07.05.2013 hin.

An einer kontroversen Diskussion beteiligen sich Herr Lindemann, Frau Philippen, Herr Klopstein, Herr

März, Herr Moselage, Frau Conradt, Herr Bezirksbürgermeister Ferrari und Herr Keller. Frau Poth beantwortet aufkommende Fragen. Herr Moselage und Herr März sprechen sich für eine gemeinsame Sitzung mit dem Mobilitätsausschuss aus.

Herr Lindemann regt an, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur gemeinsamen Sitzung mit dem Mobilitätsausschuss am 06.06.2013 die Punkte „Einrichtung von Minikreiseln, Schutzstreifen und eine Alternative zum kombinierten Geh-/Radweg“ zu prüfen.

Frau Philippen, Herr Lindemann und Herr März sprechen sich für eine bessere Lösung für Radfahrer und Fußgänger aus. Frau Poth erklärt, dass es keine bessere Lösung als den gemeinsamen Rad- und Fußweg gibt.

Frau Conradt kritisiert, dass ein Großteil der Anliegerkosten von einem kleinen Personenkreis getragen werden muss.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bis zur gemeinsamen Sitzung mit dem Mobilitätsausschuss am 06.06.2013 folgende Punkte zu prüfen: - Einrichtung von Minikreiseln, - Schutzstreifen, - Alternative zum kombinierten Geh-/Radweg.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltungzustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegendenPlanung (Pläne 2008_027_L1 bis L3) den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag„Grauenhofer Weg“ zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasstauf Grundlage der vorliegenden Planung (Pläne 2008_027_L1 bis L3) den Baubeschluss fürden Finanzierungsantrag „Grauenhofer Weg “.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Der Grauenhofer Weg hat als Gemeindeverbindungsstraße die Aufgabe Durchgangsverkehre von Brand in Richtung Innenstadt und umgekehrt aufzunehmen und dient darüber hinaus der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.

Da der Grauenhofer Weg aufgrund des teilweise maroden Fahrbahnzustandes und insbesondere der mangelhaften Nebenanlagen sowohl bautechnisch als auch funktional nicht mehr den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse und der aktuellen Regelwerke entspricht, wurde bereits im Jahr 2005 in den entsprechenden Gremien ein Vorentwurf zum Ausbau des Grauenhofer Weges vorgelegt.

Gleichzeitig beabsichtigt die StädteRegion Aachen, wegen erheblicher substanzieller Schäden, die grundhafte Erneuerung der Lintertstraße, welche an den Grauenhofer Weg anschließt. Im Zuge des Umbaus soll deshalb der Knotenpunktbereich Lintertstraße/Grauenhofer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit richtliniengemäß ausgebaut werden. Dieser Ausbau ist nicht Gegenstand der Beratung.

Heutige Situation

Der Grauenhofer Weg ist eine zweistreifige Hauptverkehrsstraße, die auseinem anbaufreien und einem angebauten Streckenabschnitt besteht. Der Straßenquerschnitt des anbaufreien Streckenabschnitts, zwischen Lintertstraße und Arlington Straße, gliedert sich derzeit in einen einseitigen ca. 1,50 m breiten Gehweg auf der nord-östlichen Straßenseite und eine 5,00 – 5,50 breite Fahrbahn. Er wird von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt.

Etwa in Höhe der Arlington Straßebeginnt der angebaute Streckenabschnitt des Grauenhofer Weges, der bis zur Autobahnbrücke der A 44 reichtund an die vorhandene Verkehrsfläche der Münsterstraße anschließt. In diesem Bereich gliedert sich die asphaltierte Fläche in teilweise 2,00 -3,00 m breite Gehwege/Mehrzweckstreifen, wobei die Fahrbahnbreite zwischen 5,00 – 7,00 m variiert. An der süd-westlichen Straßenseite wird die Fahrbahn von einem Straßengraben begleitet.

Der gesamte Ausbaubereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet bzw. in einem Bereich, in dem Bäume, Hecken und Gewässer besonders zu schützen sind.

Der Grauenhofer Weg wird in Teilabschnitten mit Doppelgelenkbussen befahren, wobei für den Begegnungsfalldie Fahrbahnbreite nicht ausreichend ist.

Planung

Zur Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere zur Erhöhung der Verkehrs-sicherheit, ist eine Neuordnung des Straßenraumes dringend erforderlich. Dazu ist ein Vollausbau notwendig.

Der Grauenhofer Weg ist derzeit im anbaufreien Abschnitt insbesondere zur Einmündung Lintertstraße hin, beidseitig von zahlreichen Bäumen und Gehölzen eingefasst.

Die Verlegung der Einmündung Linterstraße/Grauenhofer Weg durch die StädteRegion Aachen, verbunden mit einer Verlagerung der Straßenache, sowie der richtlinienkonforme Ausbau ist in dem vorhandenen Querschnitt nicht möglich, weshalb ein Eingriff in Natur und Landschaft unumgänglich ist.

In der Sitzung des LBR vom 26.02.2013 wurden diesem zwei Eingriffsvarianten und ihre Auswirkungen vorgestellt.

Favorisiert wurde in Übereinstimmung mit der Empfehlung der ULB die Lösung, in der die süd-westliche Baumreihe auf einer Länge von ca. 130 m komplett entfernt wird.Im weiteren Verlauf müssen in Höhe des Regenrückhaltebeckens weitere fünf Bäume entfernt werden. Eine Umfahrung ist aufgrund der Bauwerksabdichtung des Regenrückhaltebeckens nicht möglich.

Die genaue Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im landschaftspflegerischen Begleitplan, der durch die Untere Landschaftsbehörde zu prüfen und zu genehmigen ist.

Fahrbahn/Individualverkehr

Entsprechend der gültigen Richtlinien ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m im gesamten Ausbaubereich vorgesehen, was den Begegnungsfall zweier Busse gewährleistet und ggf. abschnittsweise das Parken am Fahrbahnrand ermöglicht. Für den Anschluss an die vorhandene Fahrbahn der Münsterstraße ist die Fahrbahn wegen der Kurvenradien von 6,50m auf 7,00 m Breite aufgeweitet.

Als Befestigung der Fahrbahn ist ein Asphaltoberbau vorgesehen. Die Bemessung erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12).

Parken/ruhender Verkehr

Im angebauten Streckenabschnitt wird abschnittsweise entlang des nord-östlichen Fahrbahnrandes ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.

Fußgänger- und Radverkehr

Anbaufreier Streckenabschnitt

Zur Sicherung des Fußgänger- und Radverkehrs wird am nord-östlichen Fahrbahnrand ein gemeinsamer Beidrichtungsrad-/gehweg mit einer Breite von 3,25 m (incl. 0,75 m Sicherheitstrennstreifen) - durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn abgesetzt - angelegt. Für den kombinierten Geh-/Radweg wird eine Pflasterbauweise gewählt.

Angebauter Streckenabschnitt

Im angebauten Streckenabschnitt wird die öffentliche Verkehrsfläche neu aufgeteilt.

Im Anschluss an den anbaufreien Abschnitt wird ein 2,50 m breiter durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn abgesetzter Gehweg angelegt, der für den Radverkehr freigegeben wird. An einzelnen Stellen ist zur Realisierung der Gehwegbreite von 2,50 m geringfügiger Grunderwerb erforderlich.

Für die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätseeinträchtigungen wird ein taktiler Leitstreifen entlang der Hinterkante der Gehwege eingebaut. Einmündungen oder Querungsstellen werden gemäß den aktuellen Standards ausgeführt. Als taktile Leitstreifen werden anthrazitfarbene Rippenplatten und in den Aufmerksamkeitsfeldern anthrazitfarbene Noppenplatten eingebaut. Die Richtungsfelder bestehen aus weißen Rippenplatten.

ÖV/Bushaltestelle

Die Bushaltestelle „Gut Grauenhof“, welche sich derzeit unmittelbar hinter der Einmündung zur Königsbergerstraße auf der nördlichen Seite des Grauenhofer Weges befindet, wird um ca. 25 m Richtung Nord-Osten versetzt. Der vergrößerte Abstand der Haltestelle zur Einmündung ermöglicht die Vorbeifahrt des aus der Königsbergerstraße linkseinbiegenden Busses an dem am Fahrbahnrand des Grauenhofer Weges haltenden Bus. Die Haltestelle erhält einen barrierefreien Ausbau entsprechend dem aktuellen Standard.

Entwässerung

Die Entwässerung erfolgt auf der süd-westlichen Seite als 1,00 m bis 1,50 m breite Rigole, welche gleichzeitig die Funktion des Banketts erfüllt.

Beleuchtung

Im Rahmen der Maßnahme wird die Beleuchtung überprüft und ggf. entsprechend der aktuellen Standards angepasst.

Grunderwerb

Grunderwerb ist teilweise notwendig. Die dazu notwendigen Grunderwerbsverhandlungen werden derzeit geführt.

Bürgerinformation

Eine Bürgerinformation zum derzeitigen Stand der Planung wird am 08.04.2013 durchgeführt. WeitereInformationsveranstaltungen sind vor der baulichen Umsetzungvorgesehen.

Baukosten und Finanzierung

Die voraussichtlichen Gesamtkostengemäß derzeitigen Planungsstand wurden mit ca. 2,0 Mio€ ermittelt.

Dievorliegende Planung und der darauf basierende Beschluss dienen dem Fördergeber als Basis für dieBewilligung gemäß dem Entflechtungsgesetz.

Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW) aus, da sie eine Verbesserung/ Erneuerung im Sinne des § 8 KAG NW darstellt.

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2013 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 – 2016 enthalten. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt unter dem investiven PSP-Element5-120102-000-1000-300-1und dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-007-9 “Grauenhofer Weg”eingeplant.

Mit dem Ausbau der Maßnahme soll 2014vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014 einschließlich der Finanzierungsplanung begonnen werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

1.175.000

1.175.000

1.175.000

1.175.000

Auszahlungen

0

3.045

2.194.600

2.194.600

2.247.100*

2.247.100*

Ergebnis

0

-3.045

-1.019.600

-1.019.600

-1.072.100

-1.072.100

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

114.800

114.800

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

58.200

58.200

0

0

Abschreibungen

0

0

114.300

114.300

0

0

Ergebnis

0

0

-57.700

-57.700

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Keine Mittel in 2013 eingeplant

Deckung ist gegeben

* inkl. Ansätze aus den Vorjahren

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (11)

2008_027_Ü1
557.5 KB · PDF
2008_027_Legende
93.9 KB · PDF
2008_027_L1_1
873.6 KB · PDF
2008_027_L1_2
521.7 KB · PDF
2008_027_L1_3
419.1 KB · PDF
2008_027_L2_1
829.5 KB · PDF
2008_027_L2_2
602.2 KB · PDF
2008_027_L2_3
492.7 KB · PDF
2008_027_L3_1
440.8 KB · PDF
2008_027_L3_2
488.5 KB · PDF
2008_027_L3_3
681.1 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 15.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:47