Aufstellung eines Baulandkatasters
FB 62/0045/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Preuth erläutert die Vorlage.
Er erklärt, dass Bund, Land und die Gemeinden heute eine unabdingbare, nachhaltige, flächensparende Siedlungspolitik verfolgen würden. Da aber bei den Städten und Gemeinden Bedarf zum Wachsen da sei, komme der Innenverdichtung eine größere Bedeutung zu.
Es stelle sich daher die Frage, wie man eine Übersicht und Informationen bekomme, wo im Innenbereich noch bebauungsfähige Grundstücke vorhanden sind.
Mit einem Baulandkataster könnten wichtige Informationen über die Marktverfügbarkeit von Baulandreserven gegeben werden.
Aus Gründen des Datenschutzes enthalte das Baulandkataster z. B. keine Angaben über Grundstückseigentümer. Die Aussagen hätten lediglich formellen Charakter. Sie seien weder ein Verwaltungsakt noch eine Satzung. Somit hätten die Grundstückseigentümer auch keinen Rechtsanspruch auf Bebauung.
Dieses so aufgestellte und geführte Baulandkataster sei durch § 200 Baugesetzbuch legitimiert und zur Veröffentlichung bestimmt.
Abschließend stellt er das vorgesehene Prozedere dar:
-der Rat beschließt, ein Baulandkataster aufzustellen
-FB 62 erstellt das Baulandkataster bezirksweise mit fachlicher Unterstützung von FB 61, FB 63 und FB 36
-Veröffentlichung mit Hinweis auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer
-Aufbau für das gesamte Stadtgebiet in einem Zeitraum von ca. 1 Jahr
-Gewährleistung der Fortschreibung der Daten durch den Fachbereich 62
Frau Hörmann bedankt sich für den Vortrag und sieht die Aufstellung eines Baulandkatasters als wichtiges Hilfsmittel. Ihr stelle sich die Frage, wie jemand, der sich für ein Grundstück interessiere, an den Namen des Eigentümers gelange.
Herr Preuth entgegnet hierzu, dass dieser bei Nachweis eines berechtigten Interesses die notwendigen Auskünfte bekomme, entweder beim Katasteramt der StädteRegion oder ansonsten beim FB 62.
Für Herrn Kuckelkorn zeige der Vortrag, dass es noch viele Baulücken gebe. Ein Baulandkataster könne daher helfen, Grundstücke für Bauwillige zu finden.
Seine Fraktion finde den Gedanken, ein solches Baulandkataster aufzustellen, gut und werde daher dem Beschlussentwurf zustimmen.
Herr Baal findet die Idee ebenfalls sehr überzeugend und signalisiert Zustimmungsbereitschaft. Der Umgang mit dem, was in einem solchen Kataster präsentiert werde, sei eine weitere politische Aufgabe. Beispielsweise könnten sich hieraus Ansätze ergeben, wie man über sinnvolle Baulückenschließung zu weiterem öffentlich-gefördertem Wohnungsbau kommen könne.
Für Herrn Diehm stellt sich nochmals die Frage, was genau unter berechtigtem Interesse zu verstehen sei.
Herr Preuth bestätigt nochmals, dass das Interesse an einem Grundstück zum Erwerb zwecks Bebauung durchaus als berechtigtes Interesse zu werten sei. Dies könne z. B. auch ein Makler haben. Sammelauskünfte irgendwelcher Art gebe es allerdings nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
Auf Vorschlag der Verwaltung und auf Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses und des Planungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Mittelpunkt einer erfolgreichen Baulandpolitik steht die bedarfsgerechte Baulandbereitstellung. Dabei können Baulandkataster zum Erfolg beitragen, Bürgern, Grundstückseigentümern, Architekten, potentiellen Bauherren und Investoren aufzuzeigen, wo noch ungenutztes Baulandpotential zur Verfügung steht. Mit einem Baulandkataster können wichtige Informationen über die Marktverfügbarkeit von Baulandreserven gegeben werden. Kommunale Baulandkataster dienen einer heute unabdingbaren, nachhaltigen, flächensparenden Siedlungsentwicklung.
Ein Baulandkataster ist ein systematisch aufgebautes Verzeichnis von Baulandpotentialen in Form von Baulücken und weiteren Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind.
Das Baulandkataster im Sinne des nachfolgend aufgeführten § 200 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch ist zur Veröffentlichung (Satz 2) bestimmt.
„Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.“
Das Baulandkataster erhält aus Gründen des Datenschutzes weniger Daten als die in der Praxis üblichen verwaltungsinternen Baulandverzeichnisse (Baulückenverzeichnisse). Zum Beispiel Angaben von Grundstückseigentümern darf ein Baulandkataster nicht enthalten.
Das Baulandkataster enthält die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans mit Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Gründstücksgröße. Weiterhin üblich sind auch Fotos von der öffentlichen Straße aus sowie Luftbilder.
Die Aussagen im Baulandkataster haben nur informellen Charakter. Sie sind weder ein Verwaltungsakt noch eine Satzung. Somit haben Grundstückseigentümer keinen Rechtsanspruch auf Bebauung.
Die Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters (§ 200 Absatz 3 Satz 3 BauGB) hat die Gemeinde einen Monat vorher bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen. Widerspricht ein Grundstückseigentümer, so sind die sein Grundstück betreffenden Daten zu löschen.
Vorgesehenes Prozedere:
- Der Rat beschließt ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
- FB 62 erstellt das Baulandkataster bezirksweise aus den bereits vorhandenen Grundinformationen und mit fachlicher Unterstützung von FB 61, FB 63 und FB 36. (Der Aufbau für das gesamte Stadtgebiet wird ca. 1 Jahr dauern!)
- Die Absicht der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Aachen gibt die Stadt Aachen jeweils einen Monat vorher öffentlich bekannt mit dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer.
- Die Fortschreibung der Daten und die Laufendhaltung des Baulandkatasters wird durch FB 62 gewährleistet.
Wie ein solches Kataster in der Darstellung aussehen könnte, ist in den beigefügten Anlagen exemplarisch dargestellt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Dokumente (4)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 57639
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=57639
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
- Gremium
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum
- Di., 07.05.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:43