16. Mai 2013 um 17:00, Muslimische Gemeinschaft
TOP 15Öffentlich

Aufstellung eines Baulandkatasters

FB 62/0045/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es ergeht folgender

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.

Auf Vorschlag der Verwaltung und auf Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses und des Planungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Mittelpunkt einer erfolgreichen Baulandpolitik steht die bedarfsgerechte Baulandbereitstellung. Dabei können Baulandkataster zum Erfolg beitragen, Bürgern, Grundstückseigentümern, Architekten, potentiellen Bauherren und Investoren aufzuzeigen, wo noch ungenutztes Baulandpotential zur Verfügung steht. Mit einem Baulandkataster können wichtige Informationen über die Marktverfügbarkeit von Baulandreserven gegeben werden. Kommunale Baulandkataster dienen einer heute unabdingbaren, nachhaltigen, flächensparenden Siedlungsentwicklung.

Ein Baulandkataster ist ein systematisch aufgebautes Verzeichnis von Baulandpotentialen in Form von Baulücken und weiteren Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind.

Das Baulandkataster im Sinne des nachfolgend aufgeführten § 200 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch ist zur Veröffentlichung (Satz 2) bestimmt.

„Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.“

Das Baulandkataster erhält aus Gründen des Datenschutzes weniger Daten als die in der Praxis üblichen verwaltungsinternen Baulandverzeichnisse (Baulückenverzeichnisse). Zum Beispiel Angaben von Grundstückseigentümern darf ein Baulandkataster nicht enthalten.

Das Baulandkataster enthält die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans mit Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Gründstücksgröße. Weiterhin üblich sind auch Fotos von der öffentlichen Straße aus sowie Luftbilder.

Die Aussagen im Baulandkataster haben nur informellen Charakter. Sie sind weder ein Verwaltungsakt noch eine Satzung. Somit haben Grundstückseigentümer keinen Rechtsanspruch auf Bebauung.

Die Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters (§ 200 Absatz 3 Satz 3 BauGB) hat die Gemeinde einen Monat vorher bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen. Widerspricht ein Grundstückseigentümer, so sind die sein Grundstück betreffenden Daten zu löschen.

Vorgesehenes Prozedere:

  1. Der Rat beschließt ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
  2. FB 62 erstellt das Baulandkataster bezirksweise aus den bereits vorhandenen Grundinformationen und mit fachlicher Unterstützung von FB 61, FB 63 und FB 36. (Der Aufbau für das gesamte Stadtgebiet wird ca. 1 Jahr dauern!)
  3. Die Absicht der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Aachen gibt die Stadt Aachen jeweils einen Monat vorher öffentlich bekannt mit dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer.
  4. Die Fortschreibung der Daten und die Laufendhaltung des Baulandkatasters wird durch FB 62 gewährleistet.

Wie ein solches Kataster in der Darstellung aussehen könnte, ist in den beigefügten Anlagen exemplarisch dargestellt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 16.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:49