29. Mai 2013 um 09:00, Sitzungssaal Adalbertsteinweg 59-65
TOP 7Öffentlich

Wahl einer/eines Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport

FB 11/0182/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratung

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da der Bewerber für das Dezernat Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport seine Bewerbung zurückgezogen hat.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, Herrn Reiner Daams, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.08.2013, für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport zu wählen.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt, Herrn Reiner Daams, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.08.2013 für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport zu wählen.

(Philipp)

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Beschluss des Rates vom 24.10.2012 wurde die Beigeordnetenstelle für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport bis Ende 2012 öffentlich ausgeschrieben. Eine Zusammenstellung der eingegangenen Bewerbungen wurde den Fraktionen am 18.01.2013 zur Verfügung gestellt.

Für alle Ratsmitglieder bestand die Möglichkeit, die aufgrund der Anzeigenschaltung eingegangenen Bewerbungsunterlagen einzusehen und sich über die Bewerber/innen zu informieren.

Im Zuge des Auswahlverfahrens, welches durch die externe Beratungsgesellschaft ZfM - Zentrum für Management und Personalberatung, Edmund Mastiaux & Partner, Bonn - begleitet wurde, hat sich Herr Reiner Daams als geeignetster Bewerber erwiesen.

Die Einstellung erfolgt als kommunaler Wahlbeamter (Wahlzeit acht Jahre) nach Besoldungsgruppe B 5 Bundesbesoldungsgesetz. Im Falle der Wiederwahl ist eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B 6 Bundesbesoldungsgesetz möglich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich zu zahlenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 5 BBesG.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Mi., 29.05.2013
Uhrzeit
9:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:54