Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil Bhier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss
FB 61/0886/WP16 · Anhörung
Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil Bhier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen
Frau Wieneke vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist anwesend und erläutert,
dass der Rat beschlossen hatte, den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 828 abzuändern,
um das Grundstück des THW und das angrenzende Mischgebiet Eckenerstraße zu verkleinern. Der geänderte Bebauungsplan Nr. 828, Teil A wurde als Satzung beschlossen, so dass eine nicht gewollte Nutzung an der Nordstraße versagt werden konnte. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Grundstückseigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), war erforderlich, um eine Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung nebeneinander zu erhalten. Inhalt dieses Vertrages war u.a. die Verschiebung der Beurteilungszeit für die Nachtzeit und die rückwärtige Anbindung des Grundstückes für LKW-Verkehr. Mittlerweile ist der Vertrag unterschrieben worden und die Rechtsgrundlage hat sich inzwischen geändert. Die vorhandene Lärmbelästigung durch die Autobahn ist in Lärmschutzfestsetzungen umzusetzen.
Die Abstandsliste wurde durch eine neue ersetzt und ergänzt um
-Kleintierkrematorien
-Verbrennungsmotoranlagen für den Einsatz von Altöl und Deponiegas
-Anlagen zur Behandlung von Altautos
Diese Betriebe erzeugen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und würden die städtebauliche Aufwertung beeinträchtigen. Die BIMA hat keine Einwände gegen die beabsichtigten Änderungen, sofern diese keine Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag haben.
Herr Philipp von der CDU-BF ist der Meinung, dass die Ausführungen der Verwaltung zum Bebauungsplan umfassend sind. Die Anregungen der Bezirksvertretung Aachen-Brand sind berücksichtigt worden.
Herr Müller von der SPD-BF fragt nach, warum erst 16 Monate nach Abschluss des Vertrages mit der BIMA vom 26.01.2012, die Vorlage erstellt wurde. Die weiteren Fragen werden von Frau Wieneke anhand eines Planes erörtert.
Die Frage zur Zufahrtsbeschränkung, die in anderen Bereichen an der Eckener Straße festgesetzt wurde erläutert sie, dass diese Zufahrtsbeschränkung nicht für den Bereich des THW-Geländes festgesetzt ist, damit Rettungsfahrzeuge und PKW die Zufahrt weiterhin von der Eckener Straße nutzen können.
Herr Hellmann von der SPD-BF fragt nach, ob der Fuß- und Radweg im Zuge der Erschließung mit ausgebaut wird.
Diese Frage wird Frau Wienecke im Fachbereich abklären.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil B gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt zu ändern:
•Festsetzung von Lärmpegelbereichen
•Festsetzung von Schalldämmmaßen gemäß DIN 4109
•Aktualisierung der Abstandsliste
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil B gemäß gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil B gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt zu ändern:
•Festsetzung von Lärmpegelbereichen
•Festsetzung von Schalldämmmaßen gemäß DIN 4109
•Aktualisierung der Abstandsliste
Außerdem empfiehlt er dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange beschlossen, den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 828 um das Grundstück des THW und das angrenzende Mischgebiet an der Eckenerstraße zu verkleinern und hat den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte, Teil A - gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Dies war erforderlich, um eine nicht gewollte Nutzung an der Nordstraße versagen zu können.
Der Bebauungsplan konnte nicht als gesamtes zur Rechtkraft gelangen, da zur Konfliktbewältigung, zur Erreichung eines verträglichen Nebeneinanders von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung im Bereich des THW, der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Grundstückseigentümer erforderlich war.
Wesentlicher Inhalt des Vertrages sind die Regelungen:
- Verschiebung der Beurteilungszeit für die Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr auf 23.00 bis 7.00 Uhr
- rückwärtige Anbindung des Grundstückes für LKW-Verkehre zur Entlastung der Eckenerstraße
Der Abschluss des erforderlichen städtebaulichen Vertrags zwischen der BIMA und der Stadt Aachen erfolgte am 26.01.2012. Damit kann jetzt das Verfahren für den Teil B des Bebauungsplanes Nr. 828 abgeschlossen werden.
2.Bericht über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 13.12.2006 den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 828 zur Kenntnis genommen und hatte beschlossen, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Die Abwägung umfasste das gesamte damalige Bebauungsplangebiet Nr. 828. Daher ist eine erneute Beschlussfassung über die Abwägung für den Teil B nicht erforderlich.
3.Änderung nach Offenlage
Lärmschutz
In der Zwischenzeit haben sich veränderte Rechtsgrundlagen ergeben. Die vorhandene Lärmbelästigung der Autobahn, ist in Lärmschutzfestsetzungen umzusetzen. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW in Münster im Juli 2011 müssen Lärmpegelbereiche festgesetzt werden. Daher soll der Rechtsplan geändert werden und die Lärmpegelbereiche anhand von Isophonen nach dem Lärmkataster der Stadt Aachen festgesetzt werden. Die schriftlichen Festsetzungen sollen um die nach DIN 4109 erforderlichen Schalldämmmaße, entsprechend der vorhandenen Lärmpegelbereiche, ergänzt werden.
Abstandsliste
Die Abstandsliste von 1998 wurde durch eine neue Abstandsliste des Abstandserlasses NRS 2007 ersetzt. Die schriftlichen Festsetzungen sollen so geändert werden, dass die Gliederung des Gewerbegebietes auf Grundlage der Abstandsliste 2007 erfolgt. Die Liste der Betriebsarten, für die die ausnahmsweise Zulässigkeit gemäß Pkt. 1.2 der Schriftlichen Festsetzungen nicht gelten soll, soll um drei, in der Abstandsliste 2007 neu aufgeführten Betriebsarten:
- Kleintierkrematorien,
- Verbrennungsmotoranlagen für den Einsatz von Altöl oder Deponiegas
- Anlagen zur Behandlung von Altautos
ergänzt werden, da diese Betriebe ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erzeugen und durch Luftimmissionen bzw. Gerüche oder aber durch ihr Erscheinungsbild die angestrebte städtebauliche Aufwertung in diesem Gebiet beeinträchtigen.
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung, so dass keine erneute öffentliche Auslegung erforderlich wurde. Die betroffene Öffentlichkeit wurde gem.
§ 4a, Abs. 3, Satz 4 BauGB beteiligt. Der BIMA, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, wurde als einzigem betroffenem Eigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Änderungen gegeben. Die BIMA hat keine Einwände gegen die beabsichtigten Änderungen, sofern diese keine Auswirkungen auf die Bestandsbebauung, -nutzung und den städtebaulichen Vertrag haben. Die geplanten Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Bestandsbebauung und aktuelle Nutzung. Der städtebauliche Vertrag bleibt unberührt von den geplanten Änderungen.
Auf die Beteiligung von Behörden konnte verzichtet werden, da keine Behörden von der Änderung betroffen sind.
4.Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für Abbruch und Sanierung des sog. "Niessen-Grundstückes" in Höhe von (geschätzt) 206.000 Euro sind investiv im Rahmen der Maßnahme “Camp Pirotte” enthalten.
5.Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte / Teil B - in der vorliegenden geänderten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | Fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 3.429.000 | 6.608.928,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Dokumente (6)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 57902
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=57902
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 22.05.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:50