Grauenhofer WegBaubeschluss für Finanzierungsantrag
FB 61/0865/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Für die Verwaltung geht Frau Poth auf die vorgelegte Planung ein. Ausgangslage für den Umbau des Grauenhofer Weges seien der schlechte Zustand der Straße und die funktionalen Mängel, beispielsweise ein unzureichender Gehweg. Da die Städteregion Aachen beabsichtige, den Einmündungsbereich zur Lintertstraße umzubauen, sei dieser Abschnitt nicht Bestandteil der aktuellen Betrachtung. Der verbleibende Bereich bis zur Grenze zum Bezirk Aachen-Brand auf Höhe der BAB-Brücke gliedere sich in mehrere Abschnitte. Die bisherigen Vorgaben für den Ausbau seien zu einem Zeitpunkt beschlossen worden, als das Baugebiet „Grauenhofer Weg“ noch nicht bewohnt gewesen sei. Nunmehr seien im Rahmen der Bürgerinformation die Wünsche der Anwohner auf Verkehrsberuhigung deutlich geworden.
Die aktuelle Fahrbahnbreite sei nicht ausreichend und entspreche daher auch nicht der bisherigen Funktion als Hauptverkehrsstraße. Auch weiterhin werde der Grauenhofer Weg im Netz eine wesentliche Verbindungsfunktion über die Bezirksgrenzen hinweg erhalten. Die Einstufung als Hauptverkehrsstraße habe daher sowohl geometrische als auch beitragsrechtliche Konsequenzen. Für die notwendigen Eingriffe in die Natur und Landschaft liege die Zustimmung des Landschaftsbeirats vor. Der Umbau sei für 2014 mit einer Dauer von 10 – 12 Monaten geplant.
Der Grauenhofer Weg bleibe perspektivisch eine Hauptverkehrsstraße unter Berücksichtigung des Linienverkehrs. Dementsprechend müsse unabhängig von der tatsächlichen aktuellen Fahrzeugbelastung (2003 - 6.000 Fahrzeuge/Tag) der Zweirichtungsverkehr mit Bussen abgewickelt werden. Insoweit widersprächen sich die Interessen der Anwohner auf eine bessere Anbindung den ÖPNV und dem Wunsch, nicht die Standards für Hauptverkehrsstraßen zu erfüllen. Sollte jedoch die Einstufung nicht mehr als Hauptverkehrsstraße erfolgen, würden die Anliegerbeiträge bis zu einem Anteil von 90 % erhoben, ohne dass eine Bezuschussung der Maßnahme möglich wäre. Die Wünsche auf Verkehrsberuhigung seien von der Verwaltung geprüft worden. In Bezug auf Schwellen und Aufpflasterungen ließen sich diese nicht mit der Einstufung als Hauptverkehrsstraße in Einklang bringen. Die Idee, in den Einmündungsbereichen Arlingtonstraße und Königsberger Straße Kreisverkehre anzulegen, sei geprüft worden. Demnach seien aufgrund der begrenzten räumlichen Verhältnisse lediglich Minikreisel geometrisch möglich. Aus Verkehrssicherheitsgründen sei aber an diesen Stellen davon abzuraten. Aus Sicht der Verwaltung sei es vielmehr sinnvoll, unterhalb des Einmündungsbereiches der Arlingtonstraße die Ortseingangssituation durch eine Fahrbahneinengung, ggf. mit Baumtor, zu betonen.
In der Diskussion mit den Anliegern über Viehtrieb sei es zu einem Missverständnis genommen. Zwar wünsche sich ein betroffener Landwirt eine geeignete Viehtrift, doch ließe sich diese mangels Raum nicht realisieren. Der weiterhin erforderliche Viehtrieb könne ungehindert erfolgen. Insoweit ergebe sich keine Änderung. Die Erreichbarkeit der Grundstücke sei wie bei anderen Baumaßnahmen in Absprache zu gewährleisten.
Bei der Höhe der Anliegerbeiträge habe die Kommune keinen Spielraum, da die Erhebung im Kommunalabgabengesetz (KAG) verankert sei. Mit einer ortsbezogenen Satzung würden lediglich die abrechnungstechnischen Details verbindlich festgelegt.
Bereits bei der ersten Planung im Jahr 2005 sei über die Radverkehrsführung beraten worden. Schon zu dieser Zeit sei klar gewesen, dass sich separate Radverkehrsanlagen nicht realisieren ließen. Zwischenzeitlich sei die Möglichkeit der Anlage von Schutzstreifen geprüft worden. Bei einer Fahrbahnbreite von 6,5 m und jeweils Schutzstreifen in Mindestbreite mit 1,25 m sei die zuletzt für die Lütticher Straße geforderte Restfahrbahnbreite auf Hauptverkehrsstraßen von 5,5 m nicht mehr zu gewährleisten. Außerdem müsse die besondere Situation im Außerortsbereich berücksichtigt werden. Es werde daher vorgeschlagen, den mind. 2,5 m breiten Gehweg für eine Mitbenutzung durch Radfahrer freizugeben. Insoweit dürfe der Radfahrer die Fahrbahn benutzen und werde auf dem Gehweg lediglich geduldet.
Für die Fraktion Die Linke bestätigt Herr A. Müller die Notwendigkeit zum Ausbau des Grauenhofer Weges. Trotz der durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h solle eine wirksame Verkehrsberuhigung ergänzt werden. Insoweit stelle er den Änderungsantrag, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine wirksame Einengung im Ortseingangsbereich zu planen. Obwohl die Radverkehrsführung problematisch bleibe, wolle seine Fraktion dem Beschluss zustimmen.
Frau Pauli von der SPD-Fraktion problematisiert die Freigabe des Gehweges für Radfahrer wegen des starken Gefälles und der Kurvenlage im Grauenhofer Weg zwischen Arlingtonstraße und Lintertstraße. Hier sei es schon in der Vergangenheit zu Unfällen mit Radfahrerbeteiligung gekommen. Um die Situation im Einmündungsbereich der Arlingtonstraße zu verbessern, werde vorgeschlagen, die Ausfahrt der Anliegerstraße bis zur Fahrbahn des Grauenhofer Weges vorzuziehen.
Herr Blum von der FDP-Fraktion bezeichnet den Vorschlag der Verwaltung als nachvollziehbar und realistisch. Der Ausbau des Grauenhofer Weges sei schon vor langer Zeit geplant und auf Wunsch der Bezirksvertretung Aachen-Brand zur Vermeidung eines gleichzeitigen Umbaus der Trierer Straße verschoben worden. Die Befürchtung, die neu ausgebaute Straße werde sich zur Rennstrecke entwickeln, zweifle er an, da die Straße immer noch verhältnismäßig eng bleibe. Insoweit seien Schwellen und Aufpflasterungen nicht zu vertreten. Aufgrund von Erfahrungen mit anderen Straßen sei zwischenzeitlich bekannt, dass unmittelbare Anwohner derartige Schwellen nicht wünschten.
Als Mitglied der CDU-Fraktion äußert sich Frau Breuer verständnisvoll zur Skepsis der Anwohner. Objektiv betrachtet sei der Ausbau der Straße aber nicht zu vermeiden. Dies solle jedoch mit optischen Einengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung einhergehen. Insoweit solle eine entsprechende Erweiterung des Beschlusses erfolgen.
Frau Poth geht auf die Frage von Frau Breuer hinsichtlich der Radverkehrsanlagen weiter ein. Soweit ein einseitiger Schutzstreifen angelegt werde, könne bei einer Restfahrbahnbreite von 5,25 m nicht das von der Verwaltung vorgeschlagene abschnittsweise Parken am gegenüberliegenden Fahrbahnrand realisiert werden. Trotz intensiver Prüfung habe die Verwaltung keine Möglichkeit gefunden, Schutzstreifen in dem Bereich einzusetzen.
Auch für Herrn Form von der CDU-Fraktion ist es unstrittig, dass es der Ausbaumaßnahme bedarf. Da es seiner Auffassung nach widersprüchliche Aussagen der Verwaltung im Rahmen der Bürgerinformation gegeben habe, beantragt er, die Verwaltung mit einer „Ehrenrunde“ zu beauftragen, um die Vorschläge nochmals mit den Bürgern zu diskutieren.
Für die SPD-Fraktion betont Herr Servos die besondere Bedeutung der Schutzstreifen für den Radverkehr. Eine verminderte Restfahrbahnbreite würde er akzeptieren, um in Fahrtrichtung Lintertstraße für den schnellen abwärts fahrenden Radverkehr ein Angebot im Fahrbahnbereich zu machen. Befürwortet würden ein Baumtor oder eine ähnliche Einengung im Ortseingangsbereich sowie eine Aufpflasterung des Einmündungsbereiches der Arlingtonstraße.
Hierzu stellt Herr Jahn als Vorsitzender klar, dass ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der östlichen Straßenseite und eine niveaugleiche Überfahrung des Gehweges im Einmündungsbereich der Arlingtonstraße gemeint sei.
Von Seiten der Verwaltung wird nochmals ausführlich zu den verkehrsrechtlichen Aspekten Stellung genommen. Demnach werde der Vorschlag, Minikreisverkehre in den Einmündungsbereichen Arlingtonstraße und Königsberger Straße anzulegen, nicht unterstützt. Anders als an dem echten Kreisverkehr Münsterstraße/Wilhelm-Ziemons-Straße könne mit den Minikreiseln keine wirksame Geschwindigkeitsreduzierung erzielt werden. In der geradeaus führenden Fahrbeziehung könne mit nahezu ungehinderter Geschwindigkeit über den Knoten hinweg gefahren werden. Dies führe in der Praxis zu einer erhöhten Unfallgefahr, da die Vorfahrtsituation für die aus den deutlich geringer belasteten Nebenstraßen unklar werde. Aufgrund der räumlichen Grenzen könne der Kreisel zudem nicht mittig eingerichtet werden. Erfahrungen an anderer Stelle hätten gezeigt, dass ungeeignete Kreisverkehre zu einer Unfallhäufung führen würden. In Abstimmung mit der Polizei müsse daher von der Einrichtung von Minikreisel in den o.a. Einmündungsbereichen (keine Kreuzung) dringend abgeraten werden. Verkehrsrechtlich eindeutig und somit zu befürworten sei eine Einengung im Ortseingangsbereich unterhalb der Arlingtonstraße. Bei der Frage der Schutzstreifen für den Radverkehr habe die Verwaltung den gesamten Straßenzug Grauenhofer Weg/Münsterstraße unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität betrachtet. In der Münsterstraße sei die frühere Radwegebenutzungspflicht für die Nebenanlage aufgehoben worden. Es bestehe dort heute schon ein Gehweg, der in beiden Richtungen für Radfahrer freigegeben sei. Der Straßenzug Münsterstraße/Grauenhofer Weg sei durch außerörtliche Abschnitte die Ortsrandlage geprägt. Da teilweise keine Straßenbeleuchtung vorhanden sei, werde ein Schutzraum in der Nebenanlage für Radfahrer aus Sicherheitsgründen für unbedingt erforderlich gehalten. Beidseitige Schutzstreifen ließen sich jedoch bei der möglichen Fahrbahnbreite nicht realisieren. Zudem seien Schutzstreifen verkehrsrechtlich nur für innerörtliche Bereiche vorgesehen. Die Einrichtung eines einseitigen Schutzstreifens habe den Nachteil, dass im Begegnungsverkehr lediglich ein Fahrzeugführer ausweichen könne. Außerdem würden einseitige Radverkehrsanlagen häufiger ordnungswidrig in falscher Fahrtrichtung benutzt.
Für die Verwaltung ergänzt Herr U. Müller, dass der für die Stadt Aachen tätige Gutachter eine abschnittsweise Markierung des Schutzstreifens nicht empfohlen habe.
Herr Janßen von der CDU-Fraktion empfiehlt, den Argumenten der Verwaltung, die üblicherweise Schutzstreifen positiv beurteile, zu folgen und am Grauenhofer Weg auf Schutzstreifen zu verzichten. Die Verwaltung solle ergänzend damit beauftragt werden, nach einem halben Jahr über die Entwicklung der Fahrgeschwindigkeiten auch unter Berücksichtigung des Fahrbahnrandparkens zu berichten.
Für die Verwaltung betont Frau Poth, dass es sich nicht um alternierendes sondern um abschnittsweises Parken handele, über das als laufendes Geschäft der Verwaltung entschieden werden könne. Der notwendige Förderantrag könne ohne eine abschließende Festlegung zur Markierung von Schutzstreifengestellt werden.
Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke verweist auf das ca. 150 m entfernt stehende Ortseingangsschild. Es handele sich nicht um eine klassische außerörtliche Situation und eine davon abweichende verkehrsrechtliche Sichtweise sei nicht hilfreich.
Als Mitglied der Fraktion Grüne schlägt Herr Ferrari vor, auch den Einmündungsbereich der Arlingtonstraße zum Verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Bei einer entsprechenden Ausbauweise bis zum Fahrbahnrand des Grauenhofer Wegs würde eine Bevorzugung des längs verlaufenden Fuß- und Fahrradverkehrs ermöglicht.
Herr Keller von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte problematisiert die Fahrgeschwindigkeiten von Fahrrädern im abschüssigen Teil des Grauenhofer Weges.
Aus Sicht des Herrn Dr. Klöcker vom Seniorenbeirat sollte der Schleichweg über den Grauenhofer Weg als Alternative zur Trierer Straße so zurückgebaut werden, dass sich ein Befahren nicht mehr lohne. Die Mobilität der Zukunft heiße Tempo 30 auf allen Straßen in der Stadt festzusetzen.
Frau Breuer hält fest, dass die Ausbauplanung unter Einbeziehung der Einengung im Bereich der Arlingtonstraße beschlossen werden solle. Hinsichtlich der weiteren Details solle die Verwaltung nochmals die verschiedenen Szenarien prüfen.
Als Ausschussvorsitzender fasst Herr Jahn die Konsenspunkte zusammen. Demnach solle die Planung grundsätzlich mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 m weiter verfolgt werden. Im Bereich der Arlingtonstraße solle eine bauliche Einengung hergestellt werden. Die Einmündung der Arlingtonstraße solle als verkehrsberuhigter Bereich bis zur Fahrbahn des Grauenhofer Weges vorgezogen werden. Darüber hinaus solle die Verwaltung in der weiteren Ausbauplanung die Fragen hinsichtlich des Parkens und der Anlage von Schutzstreifen klären.
Herr Christfreund weist auf positive Erfahrungen mit den Schutzstreifen in Hüttenstraße und von-Coels-Straße sowie auf dem kürzlich mit Schutzstreifen versehenen Alleenring trotz geringer Restfahrbahnbreiten hin.
Herr Form von der CDU-Fraktion schlägt vor, mit den betroffenen Anwohnern zunächst die kleinteiligen Varianten zu diskutieren und erst dann wieder erneut zur Beschlussfassung vorzunehmen. Insoweit beantrage er eine Vertagung.
Als Mitglied der SPD-Fraktion beantragt Herr Servos, einen Beschluss zur Reduzierung der Gehwegbreite zwischen Arlingtonstraße und Lintertstraße zugunsten der Anlage von Schutzstreifen zu fassen.
Zunächst lässt Herr Bezirksbürgermeister Ferrari über den Antrag des Herrn Servos auf Verringerung der Gehwegbreite und Anlage des Schutzstreifens abstimmen. Bei 5 Stimmen dafür und einer Enthaltung wird der Antrag mehrheitlich mit 9 Stimmen abgelehnt. Sodann lässt Herr Ferrari über die von Herrn Jahn zusammengefassten Konsenspunkte beschließen. Dieser Gesamtantrag wird einstimmig als Empfehlung angenommen.
Anschließend lässt der Vorsitzende, Herr Jahn, den Mobilitätsausschuss über den Vertagungsantrag des Herrn Form abstimmen. Bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag des Herrn Servos auf Verringerung der Gehwegbreite zugunsten eines Schutzstreifens zwischen Arlingtonstraße und Lintertstraße erhält 4 Stimmen und wird bei 2 Enthaltungen mit 11 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Die Konsenspunkte werden mit einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltungzustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegendenPlanung (Pläne 2008_027_L1 bis L3) den Baubeschluss für den FinanzierungsantragGrauenhofer Weg zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasstauf Grundlage der vorliegenden Planung (Pläne 2008_027_L1 bis L3) den Baubeschluss fürden Finanzierungsantrag Grauenhofer Weg .
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Grauenhofer Weg hat als Gemeindeverbindungsstraße die Aufgabe Durchgangsverkehre von Brand in Richtung Innenstadt und umgekehrt aufzunehmen und dient darüber hinaus der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.
Da der Grauenhofer Weg aufgrund des teilweise maroden Fahrbahnzustandes und insbesondere der mangelhaften Nebenanlagen sowohl bautechnisch als auch funktional nicht mehr den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse und der aktuellen Regelwerke entspricht, wurde bereits im Jahr 2005 in den entsprechenden Gremien ein Vorentwurf zum Ausbau des Grauenhofer Weges vorgelegt.
Gleichzeitig beabsichtigt die StädteRegion Aachen, wegen erheblicher substanzieller Schäden, die grundhafte Erneuerung der Lintertstraße, welche an den Grauenhofer Weg anschließt. Im Zuge des Umbaus soll deshalb der Knotenpunktbereich Lintertstraße/Grauenhofer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit richtliniengemäß ausgebaut werden. Dieser Ausbau ist nicht Gegenstand der Beratung.
Heutige Situation
Der Grauenhofer Weg ist eine zweistreifige Hauptverkehrsstraße, die auseinem anbaufreien und einem angebauten Streckenabschnitt besteht. Der Straßenquerschnitt des anbaufreien Streckenabschnitts, zwischen Lintertstraße und Arlington Straße, gliedert sich derzeit in einen einseitigen ca. 1,50 m breiten Gehweg auf der nord-östlichen Straßenseite und eine 5,00 5,50 breite Fahrbahn. Er wird von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt.
Etwa in Höhe der Arlington Straßebeginnt der angebaute Streckenabschnitt des Grauenhofer Weges, der bis zur Autobahnbrücke der A 44 reichtund an die vorhandene Verkehrsfläche der Münsterstraße anschließt. In diesem Bereich gliedert sich die asphaltierte Fläche in teilweise 2,00 -3,00 m breite Gehwege/Mehrzweckstreifen, wobei die Fahrbahnbreite zwischen 5,00 7,00 m variiert. An der süd-westlichen Straßenseite wird die Fahrbahn von einem Straßengraben begleitet.
Der gesamte Ausbaubereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet bzw. in einem Bereich, in dem Bäume, Hecken und Gewässer besonders zu schützen sind.
Der Grauenhofer Weg wird in Teilabschnitten mit Doppelgelenkbussen befahren, wobei für den Begegnungsfalldie Fahrbahnbreite nicht ausreichend ist.
Planung
Zur Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere zur Erhöhung der Verkehrs-sicherheit, ist eine Neuordnung des Straßenraumes dringend erforderlich. Dazu ist ein Vollausbau notwendig.
Der Grauenhofer Weg ist derzeit im anbaufreien Abschnitt insbesondere zur Einmündung Lintertstraße hin, beidseitig von zahlreichen Bäumen und Gehölzen eingefasst.
Die Verlegung der Einmündung Linterstraße/Grauenhofer Weg durch die StädteRegion Aachen, verbunden mit einer Verlagerung der Straßenache, sowie der richtlinienkonforme Ausbau ist in dem vorhandenen Querschnitt nicht möglich, weshalb ein Eingriff in Natur und Landschaft unumgänglich ist.
In der Sitzung des LBR vom 26.02.2013 wurden diesem zwei Eingriffsvarianten und ihre Auswirkungen vorgestellt.
Favorisiert wurde in Übereinstimmung mit der Empfehlung der ULB die Lösung, in der die süd-westliche Baumreihe auf einer Länge von ca. 130 m komplett entfernt wird.Im weiteren Verlauf müssen in Höhe des Regenrückhaltebeckens weitere fünf Bäume entfernt werden. Eine Umfahrung ist aufgrund der Bauwerksabdichtung des Regenrückhaltebeckens nicht möglich.
Die genaue Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im landschaftspflegerischen Begleitplan, der durch die Untere Landschaftsbehörde zu prüfen und zu genehmigen ist.
Fahrbahn/Individualverkehr
Entsprechend der gültigen Richtlinien ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m im gesamten Ausbaubereich vorgesehen, was den Begegnungsfall zweier Busse gewährleistet und ggf. abschnittsweise das Parken am Fahrbahnrand ermöglicht. Für den Anschluss an die vorhandene Fahrbahn der Münsterstraße ist die Fahrbahn wegen der Kurvenradien von 6,50m auf 7,00 m Breite aufgeweitet.
Als Befestigung der Fahrbahn ist ein Asphaltoberbau vorgesehen. Die Bemessung erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12).
Parken/ruhender Verkehr
Im angebauten Streckenabschnitt wird abschnittsweise entlang des nord-östlichen Fahrbahnrandes ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.
Fußgänger- und Radverkehr
Anbaufreier Streckenabschnitt
Zur Sicherung des Fußgänger- und Radverkehrs wird am nord-östlichen Fahrbahnrand ein gemeinsamer Beidrichtungsrad-/gehweg mit einer Breite von 3,25 m (incl. 0,75 m Sicherheitstrennstreifen) - durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn abgesetzt - angelegt. Für den kombinierten Geh-/Radweg wird eine Pflasterbauweise gewählt.
Angebauter Streckenabschnitt
Im angebauten Streckenabschnitt wird die öffentliche Verkehrsfläche neu aufgeteilt.
Im Anschluss an den anbaufreien Abschnitt wird ein 2,50 m breiter durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn abgesetzter Gehweg angelegt, der für den Radverkehr freigegeben wird. An einzelnen Stellen ist zur Realisierung der Gehwegbreite von 2,50 m geringfügiger Grunderwerb erforderlich.
Für die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätseeinträchtigungen wird ein taktiler Leitstreifen entlang der Hinterkante der Gehwege eingebaut. Einmündungen oder Querungsstellen werden gemäß den aktuellen Standards ausgeführt. Als taktile Leitstreifen werden anthrazitfarbene Rippenplatten und in den Aufmerksamkeitsfeldern anthrazitfarbene Noppenplatten eingebaut. Die Richtungsfelder bestehen aus weißen Rippenplatten.
ÖV/Bushaltestelle
Die Bushaltestelle Gut Grauenhof, welche sich derzeit unmittelbar hinter der Einmündung zur Königsbergerstraße auf der nördlichen Seite des Grauenhofer Weges befindet, wird um ca. 25 m Richtung Nord-Osten versetzt. Der vergrößerte Abstand der Haltestelle zur Einmündung ermöglicht die Vorbeifahrt des aus der Königsbergerstraße linkseinbiegenden Busses an dem am Fahrbahnrand des Grauenhofer Weges haltenden Bus. Die Haltestelle erhält einen barrierefreien Ausbau entsprechend dem aktuellen Standard.
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt auf der süd-westlichen Seite als 1,00 m bis 1,50 m breite Rigole, welche gleichzeitig die Funktion des Banketts erfüllt.
Beleuchtung
Im Rahmen der Maßnahme wird die Beleuchtung überprüft und ggf. entsprechend der aktuellen Standards angepasst.
Grunderwerb
Grunderwerb ist teilweise notwendig. Die dazu notwendigen Grunderwerbsverhandlungen werden derzeit geführt.
Bürgerinformation
Eine Bürgerinformation zum derzeitigen Stand der Planung wird am 08.04.2013 durchgeführt. WeitereInformationsveranstaltungen sind vor der baulichen Umsetzungvorgesehen.
Baukosten und Finanzierung
Die voraussichtlichen Gesamtkostengemäß derzeitigen Planungsstand wurden mit ca. 2,0 Mio ermittelt.
Dievorliegende Planung und der darauf basierende Beschluss dienen dem Fördergeber als Basis für dieBewilligung gemäß dem Entflechtungsgesetz.
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW) aus, da sie eine Verbesserung/ Erneuerung im Sinne des § 8 KAG NW darstellt.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2013 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 2016 enthalten. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt unter dem investiven PSP-Element5-120102-000-1000-300-1und dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-007-9 Grauenhofer Wegeingeplant.
Mit dem Ausbau der Maßnahme soll 2014vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014 einschließlich der Finanzierungsplanung begonnen werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 1.175.000 | 1.175.000 | 1.175.000 | 1.175.000 |
Auszahlungen | 0 | 3.045 | 2.194.600 | 2.194.600 | 2.247.100* | 2.247.100* |
Ergebnis | 0 | -3.045 | -1.019.600 | -1.019.600 | -1.072.100 | -1.072.100 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 114.800 | 114.800 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 58.200 | 58.200 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 114.300 | 114.300 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | -57.700 | -57.700 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Keine Mittel in 2013 eingeplant | Deckung ist gegeben | |||||
* inkl. Ansätze aus den Vorjahren
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (11)
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Technische Details
ID: 57977
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=57977
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Do., 06.06.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:59