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B 264-Lütticher Straße2.Bauabschnitt von Körnerstraße bis Amsterdamer Ring, Planungsvarianten

FB 61/0895/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende, Herr Jahn, verweist auf die verschiedenen Planvarianten der Verwaltung und beschreibt die Alternativen 5a und 5b als am ehesten konsensfähig. Darüber hinaus müsse eine Entscheidung zur Lage des Einmündungsbereiches der Limburger Straße und der Mittelinsel auf Höhe des Couvengymnasiums getroffen werden.

Für die Verwaltung geht Frau Poth auf die unterschiedlichen Varianten ein. Die Variante 1 werde wegen des Wegfalls der Senkrechtparkstände und der Nachteile für den Radverkehr in der Nebenanlage nicht empfohlen. Bei der Bürgerinformationsveranstaltung sei von den anwesenden Besuchern die Variante 4 favorisiert worden. Bei Variante 5 sei wegen der notwendigen Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen keine ausreichende Restfahrbahnbreite gegeben. Die Verwaltung habe sich jedoch mit dieser Variante weitergehend auseinandergesetzt und festgestellt, dass auf die Sicherheitstrennstreifen auf Höhe der Baumfelder verzichtet werden könne. Durch eine Modifizierung des Plans sei es daher möglich, die notwendige Restfahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen zu gewährleisten, ohne die Bäume auf der östlichen Seite zu tangieren. Durch erweiterte Baumabstände auf der westlichen Straßenseite (Längsparken) könne das Parkplatzangebot auch bei der Variante 5a noch etwas verbessert werden.

Herr Klinkhammer vom Seniorenrat verweist auf die grundsätzliche Aussage der Anwesenden in der Bürgerinformationsveranstaltung, wonach die Lütticher Straße im Wesentlichen so bleiben solle wie sie sei. Dies entspreche auch den Vorgaben der Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RAST 06). Vor Ort seien insgesamt 231 Parkplätze als Bestand gezählt worden. Tatsächlich seien 88 Bäume vorhanden. Soweit man die Bäume auf den privaten Grundstücken mitzähle, erhöhe sich die Anzahl auf 160. Die Bäume im öffentlichen Straßenraum seien seit Jahren nicht gepflegt worden. Insoweit könne auch nicht bei zusätzlichen Bäumen mit einer ausreichenden Pflege gerechnet werden.

Laut Herrn Janßen neige die CDU-Fraktion zur Variante 5a mit erweiterten Abständen der Bäume auf der westlichen Seite (5a*). Er sei sich bewusst, dass die Anwohner mehrheitlich für einen Erhalt der Parkplätze plädierten und im Gegenzug auf Baumstandorte verzichten würden. Daher sei die Variante 5a mit vergrößerten Baumabständen eine vernünftige Lösung, die in Zukunft ein Beparken der Baumwurzeln vermeide. Der mit dieser Variante verbundene Parkplatzverlust werde zumindest teilweise durch Neuanlage von Parkplätzen in der Limburger Straße kompensiert. Die Ausbauvariante respektiere die Interessen aller Bürger und nicht nur die der unmittelbar betroffenen Anwohner. Gleichzeitig werde eine eindeutige Parkordnung geschaffen.

Herr Servos berichtet, dass sich die SPD-Fraktion bei ihrer Vorbesprechung auf die Variante 5b festgelegt habe. Diese sehe auf der westlichen Seite keine Baumstandorte vor.

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke bedankt sich für die ausführliche Planungsarbeit der Verwaltung. Da er die größtmögliche Anzahl von Bäumen favorisiere, sei er für die Variante 1 oder 5a. Die Variante 5a berücksichtige den Alleencharakter der Lütticher Straße und werde daher auch von seiner Fraktion vorgeschlagen.

Herr Blum betont die Bedeutung der Bürgermeinung für die FDP-Fraktion und verweist auf den nachvollziehbaren Parkplatzbedarf. Seine Fraktion bevorzuge daher die Variante 5b. Bei der Ermittlung der Parkplatzanzahl sei ein notwendiger Abstand zu den Bäumen erforderlich.

Frau Breuer von der CDU-Fraktion betont die Bedeutung der Bäume für die Lebensqualität der Bürger in der Innenstadt. Im Zusammenhang mit der Diskussion hätten sich auch Bürger mit dem Wunsch nach mehr Bäumen im Straßenraum gemeldet.

Für die Verwaltung geht Herr Müller auf die RAST 06 ein, die zwar Standardregelwerk für den Ausbau der Straßen sei, jedoch zwischenzeitlich teilweise durch andere neuere Regelwerke wie die Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) oder die aktuelle StVO-Novellierung überholt worden sei. Bei Stadtstraßen müsse immer eine Abwägung zugunsten der individuellen Rahmenbedingungen getroffen werden. Daher bezögen sich die Aussagen der RAST 06 auf Regelfälle.

Herr Klinkhammer bestätigt, dass die Fahrzeuge in der Lütticher Straße in der Praxis zu nah an den Bäumen parken würden, dies aber von der Stadt Aachen zugelassen werde. Sowohl Straßenbegleitgrün als auch Parkplätze unterlägen der Erhebung von Anliegerbeiträgen.

Zusammenfassend hält der Vorsitzende, Herr Jahn, fest, dass sich die Fraktionen Die Linke, Grüne und CDU für die Variante 5a* und die SPD für die Variante 5b aussprechen. Vor einer Beschlussfassung über diesen Punkt solle aber zunächst über den Einmündungsbereich Limburger Straße und die Mittelinsel auf Höhe des Couvengymnasiums diskutiertwerden.

Für die Verwaltung stellt Frau Poth drei mögliche Varianten für den Einmündungsbereich der Limburger Straße in die Lütticher Straße vor. Die ursprünglich vorgeschlagene Variante 1 sehe das Abknicken der Fahrbahn und eine rechtwinklige Einmündung in die Lütticher Straße vor. Dafür solle die Vollsignalisierung auf eine signalisierte Fußgängerfurt, ähnlich wie bei Scheibenstraße oder Gartenstraße reduziert werden. Zwei vorhandene Bäume müssten im Verlauf der neuen Fahrbahn gefällt werden. Eine Variante 2 sehe einen Kompromiss mit einer etwas in Richtung Nordosten verschobenen Einmündung vor und könne mit Vollsignalisierung oder einer signalisierten Furt realisiert werden. Eine neue Variante 3 berücksichtige weitestgehend den bisherigen Fahrbahnverlauf der Limburger Straße und lasse sich mit einer Vollsignalisierung in Einklang bringen.

Herr Servos betont die Bedeutung der Signalisierung für die SPD-Fraktion. Es solle mindestens eine Bedarfsignalanlage ermöglicht werden. Da die Variante 1 größtmögliche zusammenhängende Grünfläche ermögliche, werde diese im Zusammenhang mit einer Vollsignalisierung von seiner Fraktion favorisiert.

Herr Janßen von der CDU-Fraktion befürwortet hingegen Variante 3, da der bisherige Straßencharakter dabei erhalten bleibe. Die Variante 1 verursache hingegen durch den neuen Straßenkörper auf 20 bis 25 m Länge erhebliche Mehrkosten. Außerdem würde bei dieser Variante eine attraktive Fläche für eine mögliche Bebauung entstehen.

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke spricht sich dagegen aus, zwei Bäume zu fällen um eine erweiterte Grünfläche zu schaffen. Seine Fraktion werde daher für Variante 3 stimmen.

Herr Diehm verzichtet auf die Wiederholung bereits genannter Argumente und kündigt die Zustimmung der Fraktion Grüne zu Variante 3 an.

Herr Moselage von der FDP-Bezirksfraktion befürwortet ebenfalls Variante 3, da diese mit dem geringsten Herstellungsaufwand verbunden sei.

Der Vorsitzende, Herr Jahn, kündigt an, zunächst über Variante 3 abstimmen zu wollen.

Für die Verwaltung berichtet Frau Poth, dass keine Alternativpläne für die Situation im Bereich der Mittelinsel auf Höhe des Couvengymnasiums erstellt worden seien.

Herr Klinkhammer vom Seniorenrat erinnert daran, dass die Mittelinsel ursprünglich eingeplant worden sei, um auf eine Signalanlage zu verzichten. Um den Ausbau mit 4 m Breite herzustellen, müsste in die neben liegenden Grundstücke mit eingegriffen werden. Da die vorhandene Ampel ausreiche, um eine sichere Querung auch für ältere Menschen z. B. zum Ärztehaus am St. Franziskus-Krankenhaus abzusichern, gebe es keinen Grund für eine Änderung im Sinne der Mittelinsel.

Herr Janßen von der CDU-Fraktion und Herr Blum von der FDP-Fraktion sprechen sich ebenfalls gegen die Mittelinsel aus, da diese nicht erforderlich sei.

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke plädiert für eine Planung unter Berücksichtigung der Insel.

Herr Servos von der SPD-Fraktion spricht sich gegen die Insel aus, bittet jedoch die Verwaltung, die Situation in Hinsicht auf kritische Überholmanöver bei haltenden Bussen zu beobachten.

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari lässt zunächst über den Einmündungsbereich der Limburger Straße abstimmen. Demnach wird die Variante 3 mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen ohne Enthaltung empfohlen. Die Planungsvariante 5a erhält lediglich eine Stimme und wird ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Mehrheitlich mit 8 Stimmen bei 7 Gegenstimmen wird ein Empfehlungsbeschluss zugunsten der Variante 5a mit gestreckten Baumstandorten (5a*) gefasst.

Die Empfehlung zum Einbau der Mittelinsel erhält lediglich eine Stimme und wird mehrheitlich bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Vorsitzende, Herr Jahn, lässt nun den Ausschuss über die Variante 3 des Einmündungsbereiches der Limburger Straße abstimmen. Mit 13 Stimmen wird mehrheitlich ohne Enthaltungen zugunsten der Variante 3 beschlossen.

Im nächsten Schritt lässt Herr Jahn über Variante 5a für den Ausbau der Lütticher Straße abstimmen. Diese Variante erhält nur eine Stimme und wird mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.

Sodann erfolgt die Abstimmung über die Variante 5a mit gestreckten Baumstandorten (5a*). Diese Variante wird mit 11 Stimmen mehrheitlich ohne Enthaltungen beschlossen.

Die Ausbauvariante Mittelinsel erhält eine Stimme und wird mehrheitlich bei einer Enthaltung abgelehnt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, bei der weiteren Planung des 2. BA die Variante 5a mit gestreckten Baumstandorten (5a*) zugrunde zu legen. Für die Einmündung Limburger Straße wird die Variante 3 favorisiert. Der Ausbau wird ohne eine Mittelinsel auf Höhe des Couvengymnasiums empfohlen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, bei der weiteren Planung des 2. Bauabschnitts die Variante 5a zu Grunde zu legen. Für die Einmündung Limburger Straße wird die Variante 1 favorisiert.

Der Mobilitätsausschuss beschließt, bei der weiteren Planung des 2. Bauabschnitts die Variante 5a zu Grunde zu legen. Für die Einmündung Limburger Straße wird die Variante 1 favorisiert. Die Verwaltung wird beauftragt den Finanzierungsantrag auf dieser Basis vorzubereiten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ergebnis der Bürgerinformation am 29.04. 2013

In der Bürgerinformation wurden von der Verwaltung mehrere Querschnittsvarianten vorgestellt, die sich aus der Notwendigkeit ergaben, den bereits 2009 beschlossenen Vorentwurf auf die Rahmenbedingung der Fahrbahnbreite aus dem ersten Bauabschnitt anzupassen. Von den Bürgern wurden vor allem die Ausbaukosten thematisiert und weitere Querschnittsvarianten in die Diskussion eingebracht. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt.

Wesentliche Aspekte der Anmerkungen der Bürger waren:

-Kosten insgesamt und Anliegerbeiträge

-Notwendigkeit von Radverkehrsanlagen

-Erhaltung des Parkraumangebots

-Verzicht auf zusätzliche Bäume

-Beibehaltung der Einmündung Limburger Straße in der aktuellen Form

-Verzicht auf die Insel an der Haltestelle

Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung hat die Verwaltung insgesamt zehn Varianten und Untervarianten zeichnerisch jeweils anhand eines Regelquerschnitts sowie eines Lageplanausschnitts dargestellt (s. Anlagen 2-11) und anhand dieser die Baukosten, den beitragsfähige Aufwand und die darauf entfallenden Anliegerbeiträge geschätzt. Daneben wurde die Parkraum- und Baumbilanz aufgestellt .

2.Beschreibung der Varianten

Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich auf den Bereich zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring ohne die angrenzenden Knotenpunkte.

Variante 1

Um die vorhandenen Bäume zu erhalten, wird nur auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und 0,5m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Der Radverkehr auf der Ostseite wird zwischen bzw. hinter den Bäumen geführt. Beidseitig werden Längsparkstreifen angelegt. Im Parkstreifen auf der Westseite werden Baumfelder angelegt. Die Gehwege sind 2,5m breit.

Variante 2

Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt. Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite entfallen. Neue Bäume werden in den beidseitigen neuen Längsparkstreifen gepflanzt. Die Gehwege sind 2,5m breit.

Variante 2a

Es werden beidseitig1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt. Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite entfallen. Neue Bäume werden nur in dem östlichen neuen Längsparkstreifen gepflanzt. Die Gehwege sind 2,5m breit.

Variante 2b

Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt. Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite entfallen. Neue Bäume werden nur in dem westlichen Längsparkstreifen gepflanzt. Die Gehwege sind 2,5m breit.

Variante 3

Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und auf der Ostseite ein 0,75m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite werden Senkrechtparkstände eingerichtet, auf der Westseite entfällt der Parkstreifen. Die vorhandenen Bäume können erhalten bleiben. Die Gehwege sind 2,5m breit.

Variante 4

Es wird eine Erneuerung im Bestand durchgeführt. Schutzstreifen werden nicht angelegt. Der Radverkehr muss in der Fahrbahn fahren. Ggf. könnte der Gehweg für den Radverkehr freigegeben werden. Die vorhandenen Bäume können erhalten bleiben. Auf der Westseite ist Fahrbahnrandparken möglich. Die Gehwege sind 3,0m breit.

Variante 5

Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände erhalten. Die Restfahrbahnbreite beträgt 4,9m und entspricht nicht dem für den 1. Bauabschnitt geforderten Standard von 5,5m. Neue Bäume werden in dem westlichen Längsparkstreifen gepflanzt. Der Gehweg auf der östlichen Seite ist 2,5m, auf der westlichen Seite 2,00m breit.

Variante 5a

Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände erhalten. Dort wird der Sicherheitstrennstreifen an den Baumfeldern unterbrochen. Im westlichen Längsparkstreifen werden neue Bäume gepflanzt. Die Gehwege sind auf der Ostseite 2,5 m und auf der Westseite 2,0m breit.

Variante 5b

Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände erhalten. Dort wird der Sicherheitstrennstreifen an den Baumfeldern unterbrochen. Im westlichen Längsparkstreifen werden keine neuen Bäume gepflanzt. Die Gehwege sind auf der Ostseite 2,5 m und auf der Westseite 2,0m breit.

3.Variantenvergleich

Alle Varianten basieren bezgl. der neu zu pflanzenden Bäumen auf dem Vorentwurf, in dem die Bäume mit einem Abstand von ca. 12-13m geplant sind, was zwei Längsparkständen dazwischen entspricht. Dieser Abstand kann unter Beibehaltung des Alleencharakters vergrößert werden, womit sich die Parkraumbilanz verbessern lässt. Am Boxgraben wurde z.B. der Abstand der Bäume mit 4-6 Parkständen dazwischen gewählt, was ca. 27m Achsabstand entspricht. Der größere Baumabstand wirkt sich auch positiv auf die Beleuchtung aus.

In allen Varianten kann die Baumbilanz zusätzlich verbessert werden, wenn zwischen Limburger Straße und Klemensstraße im Bereich des derzeitigen Radweges die Baumreihe ergänzt wird.

Bei der Beurteilung der Varianten ist noch zu bedenken, dass die Wiederherstellung des Alleecharakters dieser historischen Magistrale ein wichtiges städtebauliches Ziel der Erneuerung ist, welches nicht nur der historischen Randbebauung Rechnung trägt. Gleichzeitig wird das städtische Ziel erreicht, die Grünbilanz gerade im Straßenraum zu verbessern, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Wohn- und Umweltqualität leistet.

Aus Verkehrssicherheitsgründen sind Längsparkstände dem Senkrechtparken vorzuziehen, was aber mit einem erheblichen Parkraumverlust verbunden ist. Da es sich hier um einen Bereich mit geringer Fluktuation handelt, sind die Senkrechtparkstände akzeptabel.

Die Bäume wurden im derzeitigen Planungsstadium nur hinsichtlich der geometrischen Anforderungen berücksichtigt, Im weiteren Verfahren ist deren Lebenserwartung im Einzelnen zu untersuchen, um die daraus notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Zur Erhaltung alter Bäume sind ggf. aufwändige Sanierungsmaßnahmen im Wurzelbereich erforderlich, wie es bereits für die Bäume im ersten Bauabschnitt diskutiert wurde.

Die Varianten stellen sich im Überblick wie folgt dar:

Variante

Fahrbahn

baulich

Radverkehr O/W

Gehweg O/W

Parken

Bäume

Baukosten

Beitrag

Bestand

8,8m

1,5 / 1,5

1,6/1,5

179

86

1

7,5m

2,5/ Schutzstreifen

2,5/2,5

108

117

2,07

0,58

2

9,5m

beidseitig Schutzstreifen

2,5/2,5

135

91

2,13

0,60

2a

9,5

beidseitig Schutzstreifen

2,5/2,5

148

60

2,13

0,58

2b

9,5

beidseitig Schutzstreifen

2,5/2,5

141

62

2,13

0,59

3

9,25

beidseitig Schutzstreifen

2,5/2,5

110

86

2,06

0,56

4

8,8

-/-

3,0/3,0

179

86

2,06

0,55

5

8,9

beidseitig Schutzstreifen

2,5/2,0

166

117

2,13

0,64

5a

9,5

beidseitig Schutzstreifen

2,5/2,0

166

117

2,15

0,62

5b

9,5

beidseitig Schutzstreifen

2,5/2,0

179

86

2,15

0,59

Einige Varianten müssen wegen Unterschreitung der Mindestanforderungen bei einem Teilelement ausgeschlossen werden. Diese sind:

Variante 1: unzulängliche Radverkehrsanlage auf der Westseite und erhebliche Reduzierung des Parkraums

Variante 3:erhebliche Reduzierung des Parkraums

Variante 4:Keine Radverkehrsanlage

Variante 5: Unterschreitung der Fahrbahnbreite

Die aktuellen Unterlagen entsprechen in ihrer grundsätzlichen Qualität einem Variantenvergleich im Vorentwurf. Die Kosten wurden nicht über die Gesamtfläche mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis, sondern über die Teileinrichtungen mit deren jeweiligem spezifischen Quadratmeterpreis ermittelt. Diese Kostenschätzung dient dem Vergleich der relativen Kosten und beruht mangels detaillierter Pläne auf einigen Annahmen.

Auf dieser Basis zeigt sich, dass die Varianten sich hinsichtlich der Baukosten (hinzu kommen noch Kosten für Beleuchtung und Ingenieurverträge ggf. Ver- und Entsorgungsleitungen) nur geringfügig unterscheiden. Die Aufstellung der Kosten auf der Basis der jeweiligen Systemquerschnitte und Lageplanausschnitte ergibt einen mittleren Preis von 2,12Mio.€ bei einer Preisspanne von 2,06 bis 2,15 Mio.€. Die Differenz liegt bei 90.000€, was 4,5% des Ansatzes entspricht und daher in Rahmen der Kalkulationsgenauigkeit liegt, bzw. deutlich unter der Bandbreite von Ausschreibungsergebnissen.

Der Anteil der gem. KAG umzulegenden Teilkosten beträgt im Mittel ca. 590.000€ (548.000 bis 640.000€).

Der Beitrag stellt also im Durchschnitt nur einen Anteil von ca. 28% der Baukosten dar. Die übrigen Kosten werden von der Allgemeinheit getragen, da es sich um eine Straße mit erheblicher Bedeutung im städtischen, regionalen und internationalen Verkehrsnetz handelt.

Die von einigen Bürgern aus Kostengründen geforderte Erneuerung im Bestand (Var.4) gehört im Vergleich zu den preiswerteren Varianten. Da sie aber nicht den Richtlinien entspricht und damit keine funktionale Verbesserung beinhaltet, handelt es sich um eine rein bautechnische Verbesserung, die weder zukunftsorientiert noch zuschußfähig ist.

Die aus Sicht der funktionalen Optimierung günstigeren Varianten bieten dagegen insgesamt bessere Bedingungen in den verschiedenen Nutzungsaspekten, d.h. nicht nur eine verkehrliche Verbesserung sondern auch einen positiven Beitrag zur städtebaulichen und ökologischen Situation.

Nach Abwägung der Vor-und Nachteile der einzelnen Lösungen favorisiert die Fachverwaltung die Variante 5a, die bei geringem Parkraumverlust eine neue Baumreihe an der Westseite, beidseitige Schutzstreifen und Sicherheitstrennstreifen und eine Restfahrbahnbreite von 5,5m ermöglicht. Der Nachteil liegt bei dem 2,0m breiten Gehweg an der Westseite, der aber vertretbar ist.

4.Einmündung Limburger Straße

Die Im Vorentwurf geplante Umgestaltung der Einmündung Limburger Straße basierte auf der Idee, an dieser Stelle die Verkehrsfläche zu reduzieren, um eine zusammenhängende Fläche zu schaffen, die entweder als Grünfläche gestaltet oder zur Bebauung freigegeben werden könnte. Inzwischen wird das städtebauliche Ziel der Bebauung nicht weiter verfolgt.

Es ist aber weiterhin sinnvoll, die spitzwinklige in eine rechtwinklige Einmündung umzuformen. Dazu wurden inzwischen drei Lösungen skizziert, die sich in erster Linie mit der Geometrie auseinandersetzen. In allen Versionen sind die Abbiegeradien anhand der Schleppkurven noch zu überprüfen. Des Weiteren ist die Frage der Signalisierung und Linksabbiegespur aus der Lütticher Straße in die Limburger Straße im weiteren Planungsprozess einzuarbeiten. Die Körnerstraße bliebe unangetastet. Die eingetragenen Bäume und Parkplätze sind zunächst schematisch aus dem Vorentwurf übernommen und werden noch überarbeitet.

Variante 1

Die Einmündung der Limburger Straße wird in Anlehnung an den Vorentwurf rechtwinklig gegenüber Haus 56 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in der Verlängerung der Körnerstraße ist vom Knoten abgesetzt und wäre separat zu signalisieren. Auf der Westseite entsteht eine zusammenhängende Fläche. Zwei Bäume müssen gefällt, sechs können neu gepflanzt werden. ca.20 Parkplätze können geschaffen werden.

Variante 2

Die Einmündung der Limburger Straße wird mit reduzierter Fahrbahnfläche rechtwinklig gegenüber Haus 54 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in der Verlängerung der Körnerstraße kann in die Knotensignalisierung einbezogen werden. Auf der Westseite entsteht zur Körnerstraße hin eine größere Grünfläche. Der Baumbestand kann erhalten, fünf Bäume neu gepflanzt werden. Es entstehen ca.11 Parkplätze.

Variante 3

Die Einmündung der Limburger Straße wird in der heutigen Fahrbahnfläche bei reduzierter Fahrbahnfläche rechtwinklig gegenüber Haus 52 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in der Verlängerung der Körnerstraße ist in die Knotensignalisierung einbezogen. Auf der Westseite bleiben die beiden getrennten Grünflächen. Vier Bäume können neu gepflanzt werden. Ca.12 Parkplätze können geschaffen werden.

Kosten im Bau und Betrieb der Signalanlage sind bei Variante 1 am günstigsten.

5.Insel an der Haltestelle

Die im Vorentwurf geplante Insel an der Haltestelle dient unabhängig von der Signalisierung der Querungsstelle der Verkehrssicherheit, da sie die Vorbeifahrt an einem haltenden Bus unterbindet. Sie wird von der Fachverwaltung weiterhin sinnvoll erachtet und wird in die weitere Planung einbezogen.

6.Weiteres Vorgehen

Auf der Basis einer beschlossenen Variante für den Abschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring sowie einer Entscheidung über die Ausbildung der Einmündung Limburger Straße wird die Ausführungsplanung erarbeitet und zum Baubeschluss vorgelegt, damit auf dieser Grundlage der Finanzierungsantrag für die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz gestellt werden kann.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich

Weitere Dokumente (18)

LP Bestand
144.9 KB · PDF
LP Variante 1
174.5 KB · PDF
LP Variante 2 a
171.6 KB · PDF
LP Variante 2 b
173.4 KB · PDF
LP Variante 2
176.6 KB · PDF
LP Variante 3
164.6 KB · PDF
LP Variante 4
160.5 KB · PDF
LP Variante 5 a
177.4 KB · PDF
LP Variante 5 b
168.0 KB · PDF
LP Variante 5
175.0 KB · PDF
LP Vorplanung
510.9 KB · PDF
LP_Haltestelle
6.5 MB · PDF

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Do., 06.06.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:59