II. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/ Heerlen -hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
FB 61/0897/WP16 · Entscheidungsvorlage
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/ Heerlen -hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
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Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Frau Ohlmann, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.
Frau Ohlmann stellt die geplante II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 zum Gewerbegebiet Aachen/Heerlen vor.
Der Vortrag steht in Allris als Anlage zur Verfügung.
Frau Ohlmann erläutert kurz die Gründe für die Notwendigkeit der vorzeitigen Änderung des Bebauungsplans aufgrund eines aktuellen Grundstückskaufs durch ein Logistikunternehmen. Die Baugenehmigung wurde beantragt und die Eröffnung ist bereits für Dezember 2013 geplant.
Da der Käufer mit seinem Unternehmen auf deutschem Staatsgebiet bleiben möchte, ist eine Kappung der Verkehrsfläche und Anpassung der Baugrenze notwendig.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt dann direkt über die Avantisallee.
Durch die jetzige Änderung wird eine größere Flexibilität auch bei zukünftigen Erschließungen erreicht. Nach Angaben der Wirtschaftsförderung bekunden fast ausschließlich Logistikunternehmen, die größere Grundstücke benötigen, Interesse an diesem Gewerbegebiet. Für kleinere Gewerbeansiedlungen besteht die Möglichkeit der Ansiedlung auf Hof Rutherford. Hier ist eine Erschließung weiterhin durch die Avantisallee gegeben.
Frau Ohlmann informiert die Bezirksvertretung, dass der geänderte Bebauungsplan für das niederländische Staatsgebiet aufgrund kürzerer gesetzlicher Fristen bereits rechtskräftig sei.
Die noch ausstehende III. Änderung des Bebauungsplans betrifft das Gebiet östlich der Avantisallee. Auch hier ist eine Verschiebung und Konzentrierung der Grünbereiche vorgesehen, um größere Gewerbeeinheiten zu ermöglichen. Da gleichzeitig zur Unterstützung der Vermarktung auch ein breiteres Spektrum an Betrieben zugelassen werden soll, ist eine umfassende Umweltprüfung notwendig. Der Offenlagebeschluss ist für die zweite Jahreshälfte geplant.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bedankt sich bei Frau Ohlmann für die Ausführungen.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Rothe, ob die verbleibende Achse der Avantisallee den zu erwartenden Verkehr aufnehmen könne, teilt Frau Ohlmann mit, dass dies im Rahmen der Vorbereitungen zur III. Änderung des Bebauungsplans geprüft werde. Im Bedarfsfall würden weitere Straßen – evtl. auch in Kammstruktur - geplant. Zunächst gehen die Planer jedoch davon aus, dass die verbleibende Straße auslastungsfähig sei.
Herr Bezirksvertreter Rothe fragt weiterhin nach dem Sachstand zur geplanten Anbindung des Gewerbegebietes an die Autobahn zur Vermeidung eines Schleichverkehrs über den Alten Zoll und den Vetschauer Weg nach Alt-Richterich. Frau Ohlmann erläutert, dass sich die Anbindung auf niederländischem Staatsgebiet befindet. Die Wirtschaftsförderung führt derzeit Gespräche mit den zuständigen niederländischen Stellen. Frau Ohlmann bietet an, dass die Wirtschaftsförderung hierzu aktuelle Aussagen in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich macht, wenn der Offenlagebeschluss zur III. Änderung des Bebauungsplanes behandelt wird.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn, Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne und Herr Bezirksvertreter Dautzenberg betonen, dass diese Anbindung wegen des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch Liefer- aber auch Mitarbeiterverkehr für die Bezirksvertretung Richterich sehr wichtig sei und dass durch die Verwaltung auf die Realisierung des Autobahnanschlusses Einfluss genommen werden soll.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 –Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen -
hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Im Jahr 2012 wurde ein Änderungsverfahren für den nordwestlichen Bereich des Bebauungsplanes durchgeführt. Die Änderung ist seit dem 03.10.2012 rechtskräftig.
2.Anlass des Planverfahrens
Ziel der I. Änderung war die Vereinfachung der bisherigen Festsetzungen sowie die Reduktion der gestalterischen Festsetzungen. Beides sollte der besseren Vermarktbarkeit der Flächen dienen.
Im Ergebnis entstand ein großer, zusammenhängender Gewerbebereich, der insbesondere für die Ansiedlung von Logistikunternehmen vorgesehen war.
Inzwischen wurde ein großer Teil der Fläche an einen Logistiker verkauft. Der Zuschnitt der Fläche erstreckt sich jedoch auch über einen Teil der festgesetzten Öffentlichen Verkehrsfläche. Um den Bau des Betriebes in der geplanten Form zu ermöglichen, soll die Festsetzung der Öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich nördlich der Zufahrt in den Hof Rutherford zurückgenommen werden. Gleichzeitig soll die Baugrenze entlang der Verkehrsfläche entsprechend angepasst werden.
3.Änderungs- und Offenlagebeschluss
Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Daher kann die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt und auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden. Eine Umweltprüfung ist ebenfalls nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, für die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - den Änderungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 58115
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=58115
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Di., 18.06.2013
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:01