20. Juni 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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I. Änderung Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -hier: -Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB-Änderungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0884/WP16 · Entscheidungsvorlage

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -hier:-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB-Änderungs- und Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

(Frau Schlick erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.)

Frau Ohlmann erläutert die Vorlage der Verwaltung und stellt die beabsichtigten Änderungen vor.

Für die Fraktion der Grünen legt Herr Rau dar, dass man den meisten der vorgestellten Änderungsvorschläge zustimmen könne. Allerdings lege man Wert darauf, dass bestimmte Kernpunkte aus dem Masterplan für dieses Gebiet auch weiterhin Beachtung fänden, beispielsweise sei es immer Ziel gewesen, die Stellplätze mit einem Grünstreifen zum Boulevard hin abzuschirmen. Die jetzige Formulierung bleibe völlig unbestimmt. Seine Fraktion beantrage, hier eine Festlegung zu treffen und eine Breite von mindestens 1 m zu fordern. Nicht zustimmen wolle man der Veränderung der Baufelder für die Solitäre. Weiche man von der ursprünglich vorgesehenen quadratischen Grundform ab, werfe man einen der gestalterischen Grundgedanken über Bord, dazu bestehe aus seiner Sicht keine Notwendigkeit. Man bitte darum, diese Punkte getrennt abstimmen zu lassen.

Für die SPD-Fraktion äußert Herr Plum Verständnis dafür, dass sich in einem derart komplexen Projekt während der Realisierungsphase die Notwendigkeit zur Anpassung des Bebauungsplans zeige. Dementsprechend könne man auch die meisten Änderungen akzeptieren, wenn auch teilweise nur schweren Herzens. Nicht einverstanden sei man jedoch damit, dass die gemeinsamen Parkgaragen nun in den Sondergebieten SO1 und SO2 zulässig sein sollen, hier beantrage man, die Zulässigkeit in SO2 zu streichen. Nicht ersichtlich sei für ihn, wie die Pflege der Grünflächen geplant sei, dies müsse bis zum Satzungsbeschluss in einem Erschließungsvertrag geregelt sein.

Für die CDU-Fraktion sieht Herr Gilson die Notwendigkeit, in den Schriftlichen Festsetzungen die Formulierung zur Zulässigkeit von Cluster übergreifenden Parkgaragen klarer zu fassen. Es sei ausdrücklicher Wunsch des Ausschusses gewesen, dass nur jeweils 2 nebeneinander liegende Cluster gemeinsam betrachtet werden könnten. Auch er sei der Meinung, dass die Frage der Grünpflege vertraglich geregelt werden müsse, zudem müssten mit dem BLB grundsätzliche Vereinbarungen getroffen werden, dass die Abstimmung bei der Anlage von Grünflächen und auch bei der Realisierung anderer Vorhaben zukünftig im Vorfeld zu erfolgen habe. Ansonsten könne man den übrigen Änderungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen zustimmen.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer und die Herren Rau, Plum, Müller, Gilson, Servos und Eckert sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken, Frau Ohlmann und Herr Larosch beteiligen, lässt der Vorsitzende über die vorgebrachten Änderungsanträge und Anregungen abstimmen:

Beschluss

Der Ausschuss beschließt, dass -das abschirmende Grün zwischen Verkehrsfläche und Stellplätzen mindestens 1 m breit sein soll (einstimmig). - die Vergrößerung der überbaubaren Flächen für die Solitäre abgelehnt und wieder auf die ursprünglich vorgesehene quadratische Grundform zurück genommen wird (einstimmig). - gemeinsame Parkgaragen nur in jeweils 2 nebeneinander benachbarten Clustern zulässig sein sollen (einstimmig). -die Pflege der Grünflächen in dem abzuschließenden Erschließungsvertrag zu regeln ist und die Verwaltung darüber hinaus beauftragt wird, mit dem BLB Vereinbarungen über das zukünftige Verfahren zur Abstimmung zu treffen (einstimmig). Der Antrag der SPD-Fraktion, die Zulässigkeit von Parkgaragen im Sondergebiet SO2 zu streichen, wird bei 6 Ja- Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss fasst den folgenden Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öf­fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffen­ter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Der Bebauungsplan Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) – ist seit dem 18.03.2010 rechtskräf­tig. Im Rahmen der Konkretisierung und Umsetzung der Planung für einzelne Bauvorhaben stellte sich heraus, dass die bisherigen Festsetzungen in manchen Punkten zu starr sind. In einigen Fällen führen ermöglichen die Festset­zungen nicht im gewünschten Maß die Realisierung des dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Masterplans Cam­pus Melaten. Letzteres gilt insbesondere für die in den Clustern festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ), die nicht der baulichen Dichte des Masterplans entspricht. Daher wurde ein Änderungsverfahren zur Anpassung der betroffenen Einzelaspekte eingeleitet. Die Programmberatung fand in der Sitzung des Planungsausschusses 17.01.2013 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 23.01.2013 statt. Beide Gremien haben sich einstimmig für die Durchführung eines Änderungsverfahrens ausgesprochen.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 25.02.2013 bis 08.03.2013 stattgefunden. Es waren ca. 10 Bür­gerinnen und Bürger zum Anhörungstermin erschienen. Die meisten Anwesenden wollten sich ausschließlich in­formieren über die geplanten Änderungen. Es wurden einige Rückfragen zur vorgestellten Planung gestellt, es wur­den aber keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht.

Es ging lediglich eine schriftliche Eingabe ein: Die Campus GmbH hat im Zuge des Änderungsverfahrens die bisheri­gen Festsetzungen sehr eingehend geprüft und mit den Erfahrungen aus den aktuellen Ausschreibungsverfahren sowie Gesprächen mit Investoren abgeglichen. Daraus ergeben sich einige Anregungen zu Veränderungen von De­tails der Schriftlichen Festsetzungen. Beispielsweise wird gewünscht, dass das geplante Hotel nicht zwingend in ei­nem der Solitäre im Park untergebracht werden soll, sondern dass es auch an anderen Standorten untergebracht werden wie etwa dem geplanten Hochhaus im Norden des Plangebiets. Teilweise geht es aber auch nur um kleinere „redaktionelle“ Änderungen, das heißt, einige Formulierungen wurden geringfügig verändert. In der allgemeinen Be­schreibung der Art der baulichen Nutzung wurde beispielsweise das Wort „nachweislich“ im Passus „Zusammenar­beit mit der Hochschule gestrichen.

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftliche Eingabe der Campus GmbH sowie die Stellung­nahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beige­fügt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Anregungen der Campus GmbH zu folgen, da diese zum einen zu einer höheren Flexibilität des Bebauungsplanes führen, zum anderen auch teilweise klarstellenden Charakter haben. Die Änderun­gen haben keine Auswirkungen auf die städtebaulichen Grundzüge der Planung.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallel wurden zwei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Anregungen zur Planung wurden nicht abgegeben.

  1. Gestaltung der Stichstraßen

Das Konzept für den Ausbau der Öffentlichen Verkehrsflächen sieht eine sehr hochwertige Gestaltung vor. Der größte Teil der Straßen ist bereits hergestellt. Der Boulevard wird bis Herbst endausgebaut, in den Stichstraßen wer­den bis dahin die Nebenanlagen ebenfalls fertig gestellt. Lediglich deren Fahrbahnen werden zunächst nur als Bau­straßen hergestellt, da für künftige Bautätigkeiten mit Sicherheit noch Anschlüsse aus der Straße auf die Grund­stücke zu verlegen sind.

Die Idee, die gesamten Straßenflächen im Gebiet gestalterisch sehr hochwertig anzulegen, hat sich in der Umset­zung als nur eingeschränkt praktikabel herausgestellt. Die Anforderungen bezüglich Anlieferung u.ä. in den Clustern, die häufig auch Schwerlastverkehr und Sondertransporte umfassen, stehen im Widerspruch dazu. Die Stichstraßen haben eine einseitige offene Rigole, die neben technischen auch gestalterische Gründe hat. Diese muss nun alleine im 1. Bauabschnitt des Logistikclusters an drei Stellen überquert werden. Die dafür erforderlichen Bauwerke führen dazu, dass nur noch auf wenigen Metern an der Einmündung zum Boulevard eine offene Gestaltung erhalten bleiben kann. Das auf der gegenüber liegenden Straßenseite geplante Center for Wind Power Drive wird mit einem über­breiten Tor versehen werden müssen, so dass auf einer größeren Länge die in der Straße geplanten Bäume (und Stellplätze) entfallen müssen.

Zu der Thematik wurden intensive Abstimmungen durchgeführt, bei denen versucht wurde, ein Mindestmaß an ge­stalterischer Qualität zu erhalten. Dies führte jedoch nicht zum Erfolg. Da es für ein Funktionieren des Campus nicht zielführend ist, wenn Gestaltung in diesem Fall über Funktionalität gestellt wird, schlägt die Verwaltung vor, bei den Stichstraßen auf den gestalterischen Anspruch so weit zu verzichten, wie es die Erschließungsanforderungen der einzelnen Cluster erfordern. Im Gegenzug sollen beim Boulevard, der viel stärker als die Stichstraßen das Erschei­nungsbild des Campus prägt, keinerlei Abstriche an der hohen Gestaltqualität gemacht werden.

Auf die ursprünglich geplante Festsetzung zur Regulierung der Zufahrten in den Stichstraßen bezüglich Anzahl und Breite soll daher verzichtet werden.

  1. Vertragliche Regelungen

Die Änderung des Bebauungsplanes erfordert eine Ergänzung des bestehenden Planverwirklichungsvertrages. Zum einen soll das Thema Entwässerung in die Ökologische Baubegleitung aufgenommen werden, zum anderen wird durch die geplante Änderung von bislang Öffentlichen in Private Grünflächen eine Regelung zur Pflege und Unter­haltung der Flächen nötig, die neben der gestalterischen auch eine ökologische Funktion haben. Dies soll im Er­schließungsvertrag zu den Grünflächen geschehen.

  1. Änderungs- und Offenlagebeschluss

Durch die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - soll das be­stehende Planungsrecht teilweise flexibler gestaltet werden. Darüber hinaus sollen Abweichungen bei der Umset­zung der Planung im Bebauungsplan angepasst werden.

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - den Auf­stellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen: keine

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

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bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

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fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

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fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
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Folgekosten
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Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Ergebnis

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (6)

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 20.06.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:03